Gesetzliche Krankenkasse - Fragen und Antworten (FAQ)

Hier möchten wir Ihnen Antworten auf die wohl wichtigsten Fragen geben, die wiederholt in dem Bereich Gesetzliche Krankenversicherung auftauchen. Sollte die Antwort auf Ihre spezielle Fragestellung nicht dabei sein, freut sich unser Experten-Team darauf, Ihre Fragen am Telefon zu beantworten.
Kann jeder gesetzlich Versicherte seine Krankenkasse wechseln?
Versicherte können mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Seit dem 01.01.2021 müssen Sie bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Über den Wechselservice übernimmt Ihre neue Krankenkasse Ihre Kündigung.
Wenn Sie von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln oder ins Ausland gehen, müssen Sie selbst kündigen.
Was müssen gesetzlich Versicherte beim Wechsel ihrer Krankenkasse beachten?
Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten. Für Wahltarife gelten häufig längere Mindestlaufzeiten.
Bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen Ergänzungs- und Zusatztarife an?
In den vergangenen Jahren sind einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt oder ganz gestrichen worden. Für Versicherte, die auf diese Leistungen nicht verzichten möchten, gibt es die Möglichkeit, diese Leistungen selbst zu bezahlen oder entsprechende Ergänzungs- und Zusatztarife abzuschließen.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten auch günstige Ergänzungs- und Zusatztarife anbieten. Dabei kooperieren sie mit privaten Krankenversicherern. Versicherte, die eine Ergänzungs- oder Zusatzversicherung abschließen möchten, sollten aber in jedem Fall auch Vergleichsangebote privater Krankenversicherer einholen und nicht nur den Beitrag, sondern auch den Leistungsumfang ganz genau vergleichen, denn das Angebot ihrer gesetzlichen Krankenkasse muss nicht zwangsläufig das beste Preis- / Leistungsverhältnis aufweisen.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Anwendung, die seit dem 01.01.2021 von den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt wird. Hier können gesetzlich Versicherte selbst ihre Dokumente, Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Therapiemaßnahmen usw. speichern, aber auch die behandelnden Ärzte, Therapeuten oder Apotheker können, wenn die versicherte Person einverstanden ist, diese Art der Dokumente hinterlegen.
Auf diese Weise haben Versicherte ihre Gesundheitsinformationen immer gesammelt zur Verfügung und können sie ihren Ärzten, Therapeuten oder Apothekern bei Bedarf vorlegen. So soll vermieden werden, dass den Behandler Informationen zeitverzögert erreichen und Untersuchungen doppelt vorgenommen werden.
Gesetzlich Versicherte können die elektronische Patientenakte entweder über eine App ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nutzen oder auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, die ihnen von der gesetzlichen Krankenversicherung zugeschickt wird.
Die Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) ist freiwillig. Ohne das Einverständnis des Versicherten dürfen die behandelnden Ärzte, Therapeuten oder Apotheker nicht auf die elektronische Patientenakte zugreifen.
Was ist eine Patientenquittung?
Während Privatpatienten anhand der Behandlungsrechnung schon immer überprüfen konnten, welche Leistungen ein Arzt zu welchen Kosten erbracht hat, blieb Kassenpatienten dieser Einblick lange Zeit verwehrt. Laut Schätzung sollen aber bis zu 20 Prozent der Ärzte regelmäßig oder unregelmäßig unkorrekt abrechnen. Auch falsche Abrechnungen tragen zu Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei, die dann von den Versicherten über die Beiträge aufgebracht werden müssen. Heute gibt es auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich nach jeder Behandlung oder am Ende des Quartals eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Diese muss in detaillierter und verständlicher Form eine genaue Kosten- und Leistungsinformation enthalten. Versicherte haben dann auch selbst einen besseren Überblick über die erfolgten Behandlungen.
Was sind Wahltarife?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind größtenteils vom Staat festgelegt. Einige Krankenkassen bieten daher Wahltarife an, um sich von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Mit den Wahltarifen können spezielle Leistungen abgerufen, Boni ausgezahlt oder auch Beitragsermäßigungen erreicht werden.
Es gibt Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Verfügung stellen müssen, z.B. den Wahltarif Krankengeld oder den Hausarzttarif.
Andere Wahltarife werden seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen auf freiwilliger Basis angeboten. Hierzu zählen z.B. Kostenerstattungstarife oder auch spezielle Tarife, aus denen Bonuszahlungen erfolgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Wahltarife sind teilweise kostenpflichtig.
Was bringt das Wahlrecht bei der Kostenerstattung dem Versicherten?
Versicherte können sich seit 2004 bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Kostenerstattung entscheiden. Das bedeutet, sie bezahlen genau wie privat Versicherte zunächst ihre Arztrechnung selbst und lassen sich die Behandlungskosten später von ihrer Kasse erstatten. Die Praxiskosten werden in diesem Falle jedoch nicht an den Arzt, sondern an die Krankenkasse gezahlt.
Versicherte, die sich für die Kostenerstattung entscheiden, sind für ein Jahr an diese Entscheidung gebunden. Sie können die Kostenerstattung auf den ambulanten Bereich beschränken. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Mitglieder vor der Entscheidung umfassend beraten.
Versicherte, die statt der Sachleistungen die Kostenerstattung wählen, werden beim Arzt als Privatpatienten behandelt und können entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen. Der Nachteil: die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV. Diese müssen von Vertragsärzten erbracht werden. Außderdem werden die Behandlungskosten nur in der Höhe wie sie bei der Erbringung als Sachleistung abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen und Abschläge für Verwaltungskosten sowie fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung erbracht worden wären, erstattet. Da Privatabrechnungen nach den höheren GOä-Honoraren erstellt werden und in der Regel höher ausfallen, ergibt sich häufig eine erhebliche Differenz zwischen Rechnungs- und Erstattungsbetrag. Diese Differenz muss der Patient selbst tragen.
Mittlerweile besteht bei einigen privaten Krankenversicherern die Möglichkeit, über Zusatzversicherungen die Differenz zwischen der Erstattung und den tatsächlich entstandenen Kosten vollständig oder teilweise abzusichern. Vor Abschluss solch einer Zusatzversicherung sollten die Versicherten jedoch prüfen, ob:
  • Honorare für Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges der GKV sind, erstattet werden
  • Honorare bis zu den üblichen Höchstsätzen der GOÄ anerkannt werden
  • es eine Erstattungsbegrenzung für Leistungen z.B. Heilmittel (Massage, Krankengymnastik, Physiotherapie, etc.) gibt
  • und ob der Versicherer ein aktuelles Heilmittelverzeichnis zur Verfügung stellt
Was müssen gesetzlich Versicherte beim Wechsel ihrer Krankenkasse beachten?
Auch die gesetzlichen Krankenkasssen können nun ihren Versicherten einen Bonus gewähren, wenn Sie etwas für ihre Gesundheit tun und an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, dem Hausarztsystem oder Schulungen zur Gesundheitsvorsorge teilnehmen.
Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden wie ihr Bonossystem aussehen soll, d.h. wofür es Bonuspunkte gibt und wie die Vergütung erfolgt (z.B. Beitragsermäßigung oder ausgewählte Sachprämien).
Als Teilnehmer des Bonussystems profitiert der Versicherte nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch durch den Erhalt der eigenen Gesundheit von diesen Programmen. In Deutschland werden Vorsorgeuntersuchungen bislang viel zu wenig in Anspruch genommen und gerade in Zeiten zunehmender Leistungskürzungen wird die eigene Gesundheit ein immer wertvolleres Gut.
Was versteht man unter einem Bonusprogramm?
Mit dem Bonusprogramm belohnen gesetzliche Krankenversicherungen ihre Versicherten, wenn diese Leistungen wahrnehmen, die der Gesundheitsvorsorge dienen. Hierzu gehören z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder auch die Teilnahme an Gesundheitskursen (Stressbewältigung, Raucherentwöhnung etc.).
In welcher Form die gesetzlichen Krankenversicherungen den Bonus erbringen, entscheiden sie individuell. Auszahlungen oder Sachprämien, aber auch zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen, sind möglich.
Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig.
Was ist ein Gesundheitskonto?
Im Rahmen eines Gesundheitskontos stellen einige gesetzliche Krankenkassen einen zusätzlichen Geldbetrag für Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Auf diese Weise können Maßnahmen finanziert werden, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich stark in der Höhe der Beträge, die im Gesundheitskoto zur Verfügung stehen. Teilweise sind die Beträge auch zweckgebunden, d.h. sie stehen nur für fest definierte Maßnahmen zur Verfügung.
Andere Bezeichnungen für Gesundheitskonten sind je nach Gesellschaft z.B. auch Gesundheitsextra, Flexibonus o.ä.

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