Krankenhaustagegeld - Fragen und Antworten (FAQ)
Hier möchten wir Ihnen Antworten auf die wohl wichtigsten Fragen geben, die wiederholt in dem Bereich Krankenhaustagegeld auftauchen. Sollte die Antwort auf Ihre spezielle Fragestellung nicht dabei sein, freut sich unser Experten-Team darauf, Ihre Fragen am Telefon zu beantworten.
Fragen zu den Krankenhaustagegeld Leistungen
Ab wann erhalten Sie Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung?
Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung gezahlt.
Leistet die Versicherung auch bei teilstationärer Behandlung?
Viele Tarife leisten hier gar nicht. In unserem Onlinerechner finden Sie aber auch Tarife, die für teilstationäre Behandlung das Krankenhaustagegeld z. B. in halber tariflicher Höhe bezahlen. Nutzen Sie dazu die Filter im Vergleich.
Leistet die Versicherung auch für den Aufnahme- und Entlassungstag?
Ja, für den Aufnahme- und Entlassungstag erhalten Sie bei fast allen Tarifen den vollen Tagessatz.
Leistet der Versicherer auch bei Krankenhausaufenthalten aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, wenn Sie bei medizinischer Notwendigkeit aufgrund von Schwangerschaft stationär aufgenommen werden müssen. Dies gilt in der Regel auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Leistet die Versicherung auch während einer stationären Psychotherapie?
Ja, in unserem Onlinerechner finden Sie viele Tarife, die bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie die Leistungen tarifgemäß erbringen.
Leistet die Versicherung auch während einer stationären Kur?
Hier gibt es große Unterschiede bei den Tarifen. Viele Versicherungen übernehmen hier gar keine Leistungen, andere zahlen z. B. 50% oder eine begrenzte Zeit. Hier hilft unser Versicherungsvergleich weiter.
Fragen zum Krankenhaustagegeld Vertrag
Können Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden oder gibt es eine Wartezeit?
Sehr interessant sind hier die Tarife die gänzlich auf eine Wartezeit verzichten und sofort leisten.
Viele Gesellschaften versuchen jedoch durch Wartezeiten die Versichertengemeinschaft zu schützen. Sie verhindern, dass sofort nach Vertragsbeginn Leistungen für die stationären Behandlungen abgerechnet werden können, die bereits vor Beginn der Versicherung geplant oder medizinisch notwendig oder absehbar waren.
Üblich ist meist eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und die besondere Wartezeit von acht Monaten, etwa für Entbindung oder Psychotherapie.
Sie können sich in unserem Onlinerechner speziell die Tarife ohne Wartezeit aussuchen und vergleichen.
Gibt es Gesundheitsfragen im Antrag?
Sehr selten verzichtet ein Versicherer bei seinem Tarif auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen. Die absolute Mehrheit der Gesellschaften möchte recht genau den Gesundheitsstatus des Interessenten erfahren.
Daher sind oft 6, 8 oder sogar 11 Fragen, über z. B. zurückliegenden Behandlungen, Beschwerden, Medikamenteneinnahmen oder Erkrankungen zu beantworten.
Dies kann den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung sehr erschweren oder auch unmöglich machen, weshalb wir im Vergleich einzeln auf die Anzahl der Fragen hinweisen.
Ist eine spätere Erhöhung des Tagessatzes möglich?
Ein wichtiger Punkt, der sehr unterschiedlich bei den einzelnen Versicherern gehandhabt wird. Manche Tarife bieten diese Option leider nicht. Andere bieten die Erhöhung an, fordern aber fast immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Hier lohnt der Vergleich.
Welche Belege müssen vorgelegt werden, um eine Auszahlung zu erhalten?
Die Versicherung benötigt in der Regel eine Bescheinigung, die zumindest folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
