Ihre freie Arztwahl: Mit dem Wahlarzt die beste Behandlung sichern
Als Angestellter in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kennen Sie die Situation: Im Krankenhaus sind Sie dem ständigen Wechsel des diensthabenden Stationsarztes ausgesetzt. Gerade bei schwerwiegenden Behandlungen ist das keine beruhigende Vorstellung. Sie wünschen sich stattdessen die Behandlung durch einen ausgewählten Spezialisten, den Belegarzt oder direkt den Chefarzt? Genau das ermöglicht Ihnen die Wahlleistung Wahlarzt im Rahmen einer leistungsstarken Krankenhauszusatzversicherung.
Vertrauen schaffen
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Lassen Sie sich im Krankenhaus vom Arzt Ihres Vertrauens behandeln. Kein Schichtwechsel, sondern kontinuierliche Expertise
Sorgenfrei
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Umfassende Absicherung der Kosten für Top-Medizin, ohne das Risiko, auf Mehrkosten sitzen zu bleiben
Einfacher zur Top-Vorsorge
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Finden Sie in wenigen Klicks den Tarif mit Wahlarzt-Leistung, der Ihnen Sicherheit gibt
Über 25 Jahre Erfahrung
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STop-Beratungsqualität und mehr als 100.000 zufriedene Kunden (Ekomi: 4,9/5 Punkte)
Kontinuität und Expertise durch freie Arztwahl
Die Vereinbarung der Wahlarzt-Leistung stellt sicher, dass Sie während Ihres gesamten stationären Aufenthalts von den Ärzten Ihres Vertrauens behandelt werden. Sie erstreckt sich auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses, die zur gesonderten Abrechnung berechtigt sind. Zudem deckt sie die durch diese Ärzte veranlassten diagnostischen und therapeutischen Leistungen von externen ärztlichen Einrichtungen ab. Schluss mit ständig wechselnden Gesichtern – sichern Sie sich die Expertise, die Sie verdienen.
Die Kosten im Griff: Abrechnung nach GOÄ
Während die Arzthonorare in der GKV bereits in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind, rechnen Heilbehandler bei privat Zusatzversicherten ihre Leistungen als sogenannte Wahlleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die GOÄ sieht hierfür klare Sätze vor:
- Bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen.
- Bis zum 2,3-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen.
- Bei medizinischer Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (Höchstsatz).
Wichtig zu wissen: Die einzige Medizinergruppe, die mit entsprechender Begründung auch über diesen Höchstsatz hinaus abrechnen darf, ist die der Chefärzte. Wenn Sie also eine lückenlose Chefarztbehandlung wünschen, sollte Ihr gewählter Tarif von ACIO die Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus vorsehen.
Wichtig
Chefärztliche Leistungen und andere Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren. Dabei ist der Patient vorher über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen.Ihr Weg zur Premiumvorsorge – einfach und transparent mit ACIO
Wir bei ACIO wissen, dass die Tarifwelt komplex ist. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur über 25 Jahre Erfahrung und eine Top-Beratungsqualität, sondern auch intelligente und benutzerfreundliche Online Vergleichsrechner. Mit nur wenigen Klicks vergleichen Sie die detaillierten Leistungen der besten Krankenhauszusatzversicherungen und finden den Tarif, der die Wahlarzt-Leistung optimal abdeckt
Ob Sie direkt online abschließen oder ein individuelles Angebot anfordern möchten – wir sind für Sie da. Über 100.000 zufriedene Kunden und eine herausragende Kundenzufriedenheit von 4,9 von 5 Punkten bei Ekomi sprechen für die Qualität unserer Arbeit. Sichern Sie sich jetzt die Gewissheit einer erstklassigen Behandlung.
