Krankentagegeld - Fragen und Antworten (FAQ)
Hier möchten wir Ihnen Antworten auf die wohl wichtigsten Fragen geben, die wiederholt in dem Bereich Krankentagegeld auftauchen. Sollte die Antwort auf Ihre spezielle Fragestellung nicht dabei sein, freut sich unser Experten-Team darauf, Ihre Fragen am Telefon zu beantworten.
Grundlagen der Krankentagegeldversicherung
Was ist Krankentagegeld und für wen ist es wichtig?
Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die den finanziellen Schaden ausgleicht, der entsteht, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden und Ihr Einkommen ganz oder teilweise wegfällt.
Es ist besonders wichtig für:
- Selbstständige und Freiberufler: Sie erhalten oft kein oder nur ein stark reduziertes Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder haben als privat Krankenversicherte keinen Anspruch. Das Krankentagegeld sichert hier die laufenden Kosten ab.
- Gut verdienende Angestellte: Das gesetzliche Krankengeld ist gedeckelt und liegt deutlich unter dem Nettoeinkommen von Besserverdienenden. Das private Krankentagegeld schließt diese Einkommenslücke und sichert den gewohnten Lebensstandard.
Wie hoch sollte mein Krankentagegeld sein?
Die Höhe des Krankentagegeldes sollte sich immer nach Ihrem tatsächlichen Einkommen und den laufenden Fixkosten richten, die Sie im Krankheitsfall weiterhin tragen müssen.
Es ist besonders wichtig für:
- Angestellte: Das Krankentagegeld darf zusammen mit weiteren Lohnersatzleistungen das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate nicht übersteigen. Es dient zur Schließung der Lücke zwischen dem Nettoeinkommen und den Leistungen aus der Lohnfortzahlung/gesetzlichem Krankengeld.
- Selbstständige/Freiberufler: Das Krankentagegeld darf zusammen mit weiteren Einkünften den durchschnittlichen Gewinn der letzten 12 Monate nicht übersteigen. Hier kann oft das gesamte Nettoeinkommen abgesichert werden.
Was ist die Karenzzeit beim Krankentagegeld?
Die Karenzzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag der Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung liegt.
Es ist besonders wichtig für:
- Wichtig: Während dieser Zeit erhalten Sie noch kein Krankentagegeld.
- Als Angestellter wählt man die Karenzzeit meist so, dass sie auf das Ende der gesetzlichenLohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (i. d. R. nach 42 Tagen) folgt, um eine nahtlose Absicherung zu gewährleisten.
- Selbstständige wählen oft kürzere Karenzzeiten (z.B. 14 oder 28 Tage), da die Einnahmen im Krankheitsfall sofort wegfallen.
Leistungen im Detail
Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise arbeiten können und so langsam den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben finden.
Einige Tarife erbringen auch dann Leistungen, wenn im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit noch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht.
Leistung bei Arbeitslosigkeit
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, sollte die Krankentagegeldversicherung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. drei weitere Monate) weiterhin Leistungen erbringen. Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), sollte das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht enden.
Der Versicherer sollte das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen anpassen.
Der Vertrag endet jedoch i. d. R. wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird. Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen.
Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird. Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so kann sich Ihr Anspruchszeitraum erhöhen. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Leistungen bei Schwangerschaft (Angestellte & Selbstständige)
Angestellte
Wenn Sie als Angestellte gesetzlich krankenversichert und ausschließlich über das gesetzliche Krankengeld abgesichert sind, erhalten Sie während der gesamten Mutterschutzfristen eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Die Lohnfortzahlung wird um 13 EUR pro Tag gekürzt. Dieser Differenzbetrag wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausgeglichen.
Wenn Sie als Angestellte eine private Krankenvoll- und Krankentagegeldversicherung haben, erhalten Sie während der gesamten Mutterschutzfristen eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Die Lohnfortzahlung wird um 13 EUR pro Tag gekürzt. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) können Sie über ein Onlineformular 210 EUR Mutterschaftsgeld beantragen. Diese 210 EUR werden auf die 98 Tage währende Mutterschutzfrist aufgeteilt, wodurch die Kürzung der täglichen Lohnfortzahlung nicht mehr 13 EUR sondern nur noch 10,88 EUR beträgt. Dieser tägliche Differenzbetrag in Höhe von 10,88 EUR wird von Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung ausgeglichen.
Wenn Sie als Angestellte gesetzlich krankenversichert sind und zusätzlich zum Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein privates Krankentagegeld abgesichert haben, gilt für Sie die Regelung unter Punkt 1. Mit der privaten Krankentagegeldversicherung gleichen Sie die Kürzungen aus, die entstehen, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet und die Krankengeldzahlung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beginnt. Da Sie durchgängig eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers erhalten, bei der der um 13 EUR gekürzte Differenzbetrag von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vollständig ausgeglichen wird, besteht keine Differenz zu Ihrem regulären Nettoeinkommen. Daher besteht auch kein Minderbetrag, der von Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung aufgefüllt werden könnte.
Freiberuflerin oder Selbstständige
Wenn Sie als Freiberuflerin oder als Selbstständige zum reduzierten GKV-Beitragssatz ohne Krankengeld freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie bei genereller Arbeitsunfähigkeit und auch während der Mutterschutzfristen keine Geldzuwendungen. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) können Sie jedoch über ein Onlineformular 210 EUR Mutterschaftsgeld beantragen.
Wenn Sie als Freiberuflerin oder als Selbstständige zum reduzierten GKV-Beitragssatz ohne Krankengeld freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und zusätzlich privat ein Krankentagegeld versichert haben, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen von Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung eine Leistung. Voraussetzung ist, dass Sie in dieser Phase auch tatsächlich nicht beruflich tätig sind. Die vereinbarte Karenzzeit von z.B. 28 Tagen wird dabei berücksichtigt und vom Anspruchszeitraum abgezogen. Ausgehend von 14 Wochen oder 98 Tagen Mutterschutz bedeutet dies, dass bei einer Karenzzeit von 28 Tagen für die verbleibenden 70 Tage des Mutterschutzes der privat versicherte Krankentagegeldsatz in voller Höhe zur Auszahlung kommt.
Wenn Sie als Freiberuflerin oder als Selbstständige zum erhöhten GKV-Beitragssatz mit Krankengeldanspruch freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Leistung. Voraussetzung ist, dass Sie in dieser Phase auch tatsächlich nicht beruflich tätig sind. Die übliche GKV-Karenzzeit von 42 Tagen wird dabei berücksichtigt und vom Anspruchszeitraum abgezogen. Ausgehend von 14 Wochen oder 98 Tagen Mutterschutz bedeutet dies, dass bei einer Karenzzeit von 42 Tagen für die verbleibenden 56 Tage des Mutterschutzes der gesetzlich versicherte Krankengeldsatz zur Auszahlung kommt. Die Krankengeldhöhe errechnet sich prozentual vom Einkommen, ist aber in 2023 auf max. 116,38 EUR pro Tag begrenzt.
Wenn Sie als Freiberuflerin oder als Selbstständige nur für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich eine private Krankenvollversicherung, aber keinen Krankentagegeldtarif versichert haben, erhalten Sie bei genereller Arbeitsunfähigkeit und auch während der Mutterschutzfristen keine Geldzuwendungen. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) können Sie jedoch über ein Onlineformular 210 EUR Mutterschaftsgeld beantragen.
Wenn Sie als Freiberuflerin oder als Selbstständige eine private Krankenvoll- und Krankentagegeldversicherung haben, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen von Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung eine Leistung. Voraussetzung ist, dass Sie in dieser Phase auch tatsächlich nicht beruflich tätig sind. Die vereinbarte Karenzzeit von z.B. 28 Tagen wird dabei berücksichtigt und vom Anspruchszeitraum abgezogen. Ausgehend von 14 Wochen oder 98 Tagen Mutterschutz bedeutet dies, dass bei einer Karenzzeit von 28 Tagen für die verbleibenden 70 Tage des Mutterschutzes der privat versicherte Krankentagegeldsatz in voller Höhe zur Auszahlung kommt.
Leistungen bei Kur, Reha-Maßnahmen und Sanatoriumsbehandlungen
Zu einem leistungsstarken Tarif gehört auch, dass dieser während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen (Reha), beispielsweise im Anschluss an einen stationären Aufenthalt, Leistungen erbringt.
Einige Versicherer setzen für diese Leistung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mehreren Wochen voraus. Außerdem ist vorab die schriftliche Zusage dieser Leistung seitens des Versicherers erforderlich.
Vertragsdetails & Kündigung
Kann ich mein Krankentagegeld später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?
Bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Möglichkeit haben, bei einer Gehaltserhöhung (Angestellte) bzw. Einkommenssteigerung (Selbstständige / Freiberufler) den vereinbarten Tagessatz Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung einfach erhöhen zu können.
Nach Gehaltsänderung bzw. Einkommenssteigerung können Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist von zwei Monaten Ihr bisher versichertes Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist die Erhöhung des Krankentagegelds nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich.
Krankheitstage zusammenzählen: Wie funktioniert die Zählweise beim Krankentagegeld?
Die im Laufe von 12 Monaten wegen derselben Erkrankung anfallenden Krankheitstage werden vom Arbeitgeber und von den gesetzlichen Krankenkassen zusammengerechnet.
- Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet nach 42 Tagen.
- Wichtig: Es ist essenziell, dass in Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung die Krankheitstage ebenfalls zusammengezählt werden. Für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Absicherung ist diese Bedingungsvariante noch wichtiger, da sie dieKarenzzeit im Krankheitsfall sonst immer wieder erneut ableisten müssten. Nur so erhalten Sie bei derselben Erkrankung schneller Ihre Leistung.
Wann kann der Versicherer mir kündigen (Kündigungsverzicht)?
Das Gesetz sieht vor, dass der Versicherer eine Krankentagegeldversicherung in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen kann (§ 178 i Abs. 1 VVG).
Dies wird ein Versicherer nur dann tun, wenn ein Neukunde langanhaltend oder wiederholt Leistungen in Anspruch genommen hat. Dass der Versicherer sich von dem kostenintensiven Kunden trennen möchte, ist im Ansatz verständlich. Für den versicherten Kunden ist diese im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehene Ausstiegsmöglichkeit jedoch ein großer Nachteil.
Aufgrund der häufigen oder langanhaltenden und zudem nur kurze Zeit zurückliegenden Erkrankungen wird er kaum noch einen neuen Versicherer finden bei dem er seinen Krankentagegeldbedarf versichern kann, nachdem ihm von seinem bisherigen Versicherer gekündigt wurde.
Wählen sie im Zweifelsfall einen Tarif, in dem ausdrücklich auf das Kündigungsrecht verzichtet wird.
