Berufsunfähigkeits­versicherung - Fragen und Antworten

Was ist überhaupt "Berufsunfähigkeit"?
Berufsunfähigkeit ist die zumindest über 6 Monate hinaus andauernde Unfähigkeit des Versicherten, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben. Die auslösenden Faktoren können vielfältig sein, die häufigsten Ursachen sind psychische Beeinträchtigungen, Krankheiten, Körperverletzungen oder allgemeiner Kräfteverfall. Die Berufsunfähigkeit unterscheidet sich von der Arbeitsunfähigkeit dadurch, dass bei Berufsunfähigkeit ein Dauerzustand vorliegt, während die Arbeitsunfähigkeit, ehemals gelber Schein, vorübergehend ist und eine Besserung erwarten lässt.
Kann ich überhaupt berufsunfähig werden?
In Deutschland muss jeder 4. Erwerbstätige seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Rund 300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden aufgrund von psychische Belastungen, Krankheiten oder körperlichem Verschleiß berufsunfähig, dabei trifft es immer mehr Erwerbstätige vor dem 40. Lebensjahr.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente wurde für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind durch die Erwerbsminderungs­rente ersetzt. Damit ist jedoch nur noch die Erwerbsunfähigkeit abgesichert und ist unabhängig vom Beruf der betreffenden Person. Folglich könnte jeder, der berufsunfähig wird, aber noch eingeschränkt tätig sein kann, auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Das heißt im Extremfall könnte somit der Bauingenieur auf die Tätigkeit eines Pförtners verwiesen werden, sodass er keine staatliche Erwerbsunfähigkeits­rente erhalten würde.
Benötige ich überhaupt eine zusätzliche Rente wenn ich berufsunfähig bin?
Die gesetzlichen Ansprüche reichen in den wenigsten Fällen aus. In vielen Fällen besteht gar kein Versicherungsschutz. Die private Berufsunfähigkeits­versicherung ist somit ein ganz wichtiger Baustein und eine Säule der Familienvorsorge und Absicherung. Gerade Berufsanfänger und viele Selbständige haben keinen Schutz bei einer Berufsunfähigkeit. Auch Nutzer von Versorgungswerken, wie z.B. Ärzte erhalten erst dann eine Rente vom Versorgungswerk, wenn sie ihre Approbations­urkunde zurück geben. Bei einer privaten Berufsunfähigkeits­rente können sie statt dessen auch einen Hinzuverdienst von bis zu 80 % des bisherigen Einkommens erzielen und haben trotzdem Anspruch auf Ihre private Berufsunfähigkeits­rente.
Wie hoch muss die Rente überhaupt sein?
Die Berufsunfähigkeitsrente sollte die Versorgungslücke zwischen ihrem jetzigen Nettoeinkommen und etwaigen gesetzlichen oder anderen privaten Renten absichern. Zudem sollte ein Kaufkraftverlust mitberechnet werden. Auch größere Anschaffungen, eine Niederlassung, eine beginnende freiberufliche Tätigkeit oder ein Immobilienerwerb haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der privaten BU-Rente. Eine Mindestrente sollte bei monatlich ca. 1.200 bis 1.500 EUR liegen.
Reicht meine private Unfallversicherung nicht vollkommen aus?
Eine private Unfallversicherung zahlt ein Geldsumme bzw. eine vereinbarte Rente, wenn 6, 12 oder 18 Monate nach einem Unfall eine unfallbedingte Schädigung verblieben ist und festgestellt wurde. Die Summe richtet sich dabei nach dem Grad der Invalidität, der meist über eine Gliedertaxe festgestellt wird.
Aber nur etwa 12% aller Berufsunfähigkeiten resultieren aus Unfällen. Wer aus Gesundheitsgründen keine Berufsunfähigkeits­versicherung mehr abschliessen kann, sollte sich über Grundfähigkeits- oder Körperschutz­versicherungen informieren.
Für alle Anderen gilt: eine private Berufsunfähigkeits­versicherung ist Pflicht.
Kann ich anonyme Voranfragen durchführen, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Anonyme medizinische Voranfragen gehören bei uns zum Alltag. Wie besprechen mit Ihnen die Antragsfragen eines Musterantrags, dessen Umfang so gestaltet ist, dass wir die Antragsfragen im Rahmen einer anonymen medizinischen Voranfrage bei vielen BU-Versicherern vorlegen können. Je nach Vorgeschichte und Einzelfall werden diese Bögen noch um Selbstauskünfte, OP-Berichte, Krankenhaus­entlassungs­berichte, oder histologische Befunde ergänzt. Wir anonymisieren diese Unterlagen, sodass die Versicherer keine Rückschlüsse auf Ihre Person herstellen können. Sie erhalten so ein verlässliches Votum, ohne dass den Versicherern Ihre Personendaten vorliegen. Nachdem wir die Ergebnisse besprochen haben, wird bei dem Versicherer mit dem positivsten Prüfungsergebnis dann ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung gestellt.
Ist eine BU mit Diabetes möglich?
Zu unterscheiden ist hier zwischen Jugenddiabetes, sog. Diabetes Typ 1 und Altersdiabetes sog. Diabetes Typ 2.
Für Diabetiker mit dem Diabetes Typ 2 gibt es Stand heute noch keine Möglichkeit sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern.
Für Diabetiker mit dem Diabetes Typ 1 besteht die Möglichkeit eine BU abzuschließen, wenn die gesundheitlichen und versicherungstechnischen Begleitumstände gewisse Rahmendaten erfüllen.

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