Informationen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Für wen ist sie die richtige Wahl?

Für wen kommt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung infrage und wer sollte aufgrund einer weniger komplexen Ausbildung und hoher körperlicher Beanspruchung lieber an eine Grundfähigkeits- oder Körperschutzpolice denken?
Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die umfassendste Absicherung zukünftiger Arbeitseinkommen. Die Bedingungswerke wurden in den vergangenen zehn jahren deutlich zu Gunsten der Kunden verbessert. Teilzeitklausel und Leistungen bei 6 Monate übersteigender Arbeitsunfähigkeit sind nur zwei Schlagworte. Diese Verbesserungen haben aber auch Einfluss auf die Beitragsgestaltung. Hochqualifizierte akademische Berufe wurden günstiger, körperlich handwerklich Tätige wurden oftmals teurer. Aufgrund dieser Entwicklungen ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Absicherungswünsche und gleichen diese unter Berücksichtigung Ihrer Gesundheitsangaben und gegebenenfalls bestehender Vorerkrankungen mit den bezahlbaren Versorgungs­konzepten ab.
Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist grundsätzlich für die folgenden Berufsgruppen die erste Wahl.
  • Akademiker/Studenten
  • Leitende Angestellte
  • Selbständige/Freiberufler
  • Schüler/kfm. Auszubildende
Eine Grundfähigkeits- Körperschutzpolice ist aus Beitragsaspekten für diese Personengruppen interessant.
  • Auszubildende im Handwerk
  • Handwerker
  • Pflegeberufe

Wann liegt eine Berufs­unfähigkeit vor?

Die BU-Definitionen privater Berufs­unfähigkeits­versicherungen und der Dt. Rentenversicherung unterscheiden sich sehr:
Definition
Definitionsbeispiel privater BU Versicherer:
Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % und für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben kann oder – bereits sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben konnte und der Zustand weiterhin andauert.

Im Vergleich dazu die deutlich schlechtere BU-Definition der deutschen Rentenversicherung.
Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Beitrag einer Berufs­unfähigkeits­versicherung hängt maßgeblich von den Angaben zu den Antrags- und Gesundheitsfragen und von der Berufsgruppen­einstufung ab. Wir empfehlen, dass sich bereits Kinder auf dem weiterführenden Schulzweig mit einer kleinen Schul­unfähigkeits­versicherung absichern. Die Beiträge sind niedrig. Viel wichtiger ist aber, dass man sich durch das frühe Eintrittsalter den guten Gesundheitszustand für die gesamte zukünftige Versicherungsdauer sichert. Die guten BU-Bedingungswerke verfügen über vielfältige vordefinierte Anpassungs-, Ausbau- und Erhöhungsoptionen. Die bei Beginn vereinbarte niedrigere Rentenhöhe kann daher zu vielen zukünftigen Anlässen, Ereignissen und Karriereschritten ohne erneute Gesundheitsprüfung dem neuen Bedarf angepasst und erhöht werden kann.
Der frühe Abschluss sichert nicht nur den Gesundheitszustand sondern bewahrt auch die Berufsgruppeneinstufung. Die gute Berufsgruppen­einstufung eines SEK II Schülers bleibt auch dann erhalten, wenn im Anschluss eine Ausbildung begonnen wird, bei welcher der Ausbildungsberuf aufgrund seiner z.B. körperlich anstrengenden Ausprägung eigentlich in eine deutlich schlechtere Berufsgruppe eingestuft werden würde.
Medizinstudenten sollten sich ebenfalls schon im Grundstudium absichern bevor eine Festlegung auf Fachrichtungen mit Chirurgiebezug getroffen wurde.

Bedingungen der Berufsunfähigkeits­versicherung

Neben den Standard­bedingungen gibt es auch in den Vertrags­bedingungen zum Versicherungsschutz besondere Bedingungen, die je nach Versicherer und Tarif variieren.
In den Bedingungen zur Berufsunfähigkeits­versicherung sind u.a. folgende Punkte geregelt:
  • AU-Klausel,
  • Teilzeitklausel,
  • Ausbau- und Nachversicherungs­garantien ohne Gesundheits­prüfung, z.B. bei:
    • Heirat/Geburt eines Kindes,
    • Meisterprüfung,
    • Promotion/Facharztausbildung,
    • Überschreitung der BBG,
    • Kauf einer Immobilie.

Beginn und Ende des Vertrages

Die Versicherung beginnt zu dem, im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz endet zu dem bei Antragstellung festgelegten Zeitpunkt, z.B. dem 65. Lebensjahr oder wenn Sie den Vertrag vorher kündigen.

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein dient im Versicherungsfall als Beweis für das Bestehen einer Versicherung. Aus diesem Grund ist jeder Versicherer verpflichtet einen Versicherungsschein zu erstellen und zuzusenden. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsschein sorgfältig aufbewahren.

Beitragszahlungspflicht

Der Versicherungsnehmer ist nach Vorlage des Versicherungsscheines verpflichtet, den Erstbeitrag zu zahlen. Werden die Beiträge nicht gezahlt, hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrages bzw. ist leistungsfrei. Daher empfehlen wir, dem Versicherer ein SEPA- Mandat zu erteilen.

Obliegenheiten

Beim Abschluss einer Versicherung und während der Vertragslaufzeit hat der Versicherungsnehmer Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Dazu gehören z.B. bei Abschluss der Versicherung die wahrheitsgemäße Beantwortung der Antragsfragen und während der Vertragslaufzeit die regelmäßige pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge.

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer berufsunfähig im Sinne der Bedingungen wird und alle vertraglichen Obliegenheiten erfüllt sind.

Kündigung

Die Berufsunfähigkeits­versicherung kann vom Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Kündigungsfrist von einem Monat muss beachtet werden. Bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlweise ist eine Kündigung jeweils zur nächsten Beitragsfälligkeit, ebenfalls unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, möglich.

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Gesundheitsprüfung, berufliche Risiken und Hobbys

Meistens reicht es aus, die Gesundheitsfragen im Berufsunfähigkeits­antrag zu beantworten. Bei einer Versicherungssumme über 30.000 Euro BU-Jahresrente ist bei den meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen eine zusätzliche ärztliche Untersuchung notwendig. Bei bestehenden Vorerkrankungen empfehlen wir eine anonyme medizinische Vorprüfung. Wir nehmen Ihre Gesundheitsangaben auf anonymisieren Ihre Personendaten und legen die Unterlagen bei den Versicherern vor, sodass Sie ein verlässliches Votum erhalten, ohne dass der Versicherer Ihre persönlichen Daten genannt bekommt.
Auch die im Versicherungsantrag gestellten Fragen zu Hobbys und beruflichen Risiken müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden (vorvertraglichen Anzeigepflicht). Für bestimmte Hobbys wie Tauchen, Fallschirmspringen, Pferdesport gibt es Fragebögen, um Intensität und Risikoprofil erfragen und einschätzen zu können.

Informationen zur Erwerbsminderungsrente

Mit Wirkung zum 01.01.2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung dahingehend geändert dass Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, vom Staat keine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr erhalten sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Der § 44 SGB VI (Erwerbsunfähigkeitsrente) wurde vollständig durch den § 43 SGB VI (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
  • Die Renten wurden gekürzt.
  • Die Renten sind grundsätzlich befristet.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie fast uneingeschränkt auf andere Berufe verweisen.
  • Auf die Arbeitsmarktlage wird keine Rücksicht mehr genommen.
  • Die Renten werden später gezahlt.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente

Aufgrund dieser Gesetzesänderung ergibt sich insgesamt eine Schlechterstellung für den Arbeitnehmer, so dass die private Vorsorge einen immer höheren Stellenwert bekommt. Berufsunfähigkeit tritt in den meisten Fällen nicht durch einen Unfall ein sondern durch Krankheit.