Leistungsunterschiede der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wichtige Punkte wie die Leistungsunterschiede in den Bedingungswerken der Berufsunfähigkeits­versicherer besprechen wir mit Ihnen, nachdem für Sie ein individueller Vergleich ausgearbeitet wurde.
Wie soll die heute vereinbarte BU-Rentenhöhe an zukünftigen Kaufkraftverlust angepasst werden?
Sollen ausschließlich Ausbau- und Nachversicherungs­garantien ohne Gesundheitsprüfung genutzt werden oder wird eine grundsätzliche Dynamisierung des Vertrages vereinbart?
Bei der Planung und Beantragung einer Berufsunfähigkeits­versicherung spielen sehr viele persönliche Punkte eine Rolle. Sie können sich darauf verlassen, das wir Ihre Angaben bei uns nur hausintern verarbeiten und Ihre Angebote selbst erstellen. Die Daten Ihrer Anfrage werden von uns nicht weitergegeben oder verkauft!
Weitere wichtigste Leistungskriterien bei der Bewertung einer Berufsunfähigkeits­versicherung sind im folgenden aufgelistet.

Verweisungs­verzicht und Verweisbarkeit

Der wichtigste Bestandteil einer Berufsunfähigkeits­versicherung ist der Verweisungsverzicht.
Hierbei gilt es, die Begriffe abstrakte Verweisung und konkrete Verweisung zu unterscheiden.

Abstrakte Verweisung bedeutet:

Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage in ihrem bisher ausgeübten Beruf zu arbeiten, wären aber aufgrund Ihrer verbliebenen Fähigkeiten für eine andere Tätigkeit geeignet. Ungeachtet dessen, ob es eine Arbeitsstelle gibt, kann der Versicherer Sie auf diese Tätigkeit verweisen. Sie gelten dann nicht als berufsunfähig, sodass es keine Rentenzahlung gibt, wenn in den Bedingungen kein Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit vereinbart ist.

Konkrete Verweisung bedeutet:

Sie können Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, gehen jedoch einer anderen Tätigkeit konkret nach. Wenn diese konkret ausgeübte Tätigkeit Ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gelten Sie nicht als berufsunfähig. Maßgeblich ist, dass Sie diese neue Tätigkeit auf eigene Veranlassung hin konkret ausüben und Einkünfte erzielen, die denen des zuvor ausgeübten Berufs entsprechen. Solange Sie weniger als 80 % des vorherigen Einkommens erzielen- erhalten Sie bei BU-Bedingungswerken mit entsprechend definierter Hinzuverdienstmöglichkeit trotzdem weiterhin und somit zusätzlich eine BU-Rente.
Viele Versicherer verzichten auf eine abstrakte Verweisung, ein Verzicht auf eine konkrete Verweisung ist eher selten.
Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist es sehr wichtig auf diese Dinge zu achten.

Meldefrist

In der Regel entstehen Ansprüche aus einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Ablauf des Monats in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
Wer seinen Versicherer verspätet über eine Berufsunfähigkeit informiert entweder aus Krankheitsgründen oder weil man nicht an die Meldefristen gedacht hat, muss bei einfachen Bedingungswerken mit Leistungseinbußen rechnen.
Gute Tarifbedingungen leisten auch bei einer verspäteten Meldung einer Berufsunfähigkeit bis zu drei Jahre rückwirkend, wenn der Versicherte nachweist, dass er während des ganzen Zeitraums durchgängig arbeitsunfähig, bzw. berufsunfähig im Sinne der Bedingungen war.

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Nach­versicherungs­garantie

In empfehlenswerten Bedingungswerken hat der Versicherte das verbriefte Recht, seine Berufsunfähigkeits­rente ohne erneute Gesundheits­prüfung zu erhöhen.
Bedingungsgemäß ist eine Nachversicherung bei bis zu 10 Gründen möglich, dazu zählt:
  • Geburt eines Kindes
  • Heirat
  • Berufliche Qualifikationsschritte, Promotion, Approbation
  • Aufnahme einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit, Niederlassung
  • Immobilienerwerb
Eine Nachversicherung sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
Im Falle einer sprunghaften Einkommenserhöhung sollte auch die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsr­ente möglich sein.

Anpassungssicherheit

Die Anpassungssicherheit ist wichtig für die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages. Hierbei geht es darum, welche Änderungen der Versicherungsbedingungen und auch der Beiträge seitens der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden können.
Wichtig ist hierbei ein Verzicht des Versicherers auf § 41 VVG. Demnach hat der Versicherer das Recht die Versicherung zu kündigen oder den Beitrag zu erhöhen, wenn Sie bei Antragstellung die Anzeigepflicht verletzt haben, indem Sie beispielsweise gefährliche Hobbys oder bereits bekannte Erkrankungen nicht angegeben haben.
Ferner sollte klargestellt sein, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung nach § 172 VVG vorgenommen wird.
So haben Sie vollständige Anpassungssicherheit während der gesamten Vertragslaufzeit.

Rücktrittsverzicht

Gemäß Versicherungs­vertragsgesetz (VVG) ist der Versicherte verpflichtet die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Damit hat der Versicherer die Möglichkeit das zu versichernde individuelle Risiko besser beurteilen zu können.
Wenn sich später herausstellt, dass die Antworten nicht vollständig oder nicht zutreffend (z.B. aus Vergesslichkeit) waren, hat der Versicherer das Recht den Vertragsschluss zu überprüfen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Gute Versicherungs­bedingungen sehen ein Rücktrittsrecht des Versicherers nur in den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluß vor (bei einer verschwiegenen HIV Infektion ggf. in den ersten 10 Jahren).
Wenn das Versicherungs­unternehmen vom Antragsteller arglistig getäuscht wurde, kann es auch nach Ablauf dieser Frist den Vertrag anfechten.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Berufsunfähigkeits­versicherung ist weltweit, auch dann, wenn die versicherte Person Ihren Wohnsitz vorübergehend oder auch dauerhaft ins Ausland verlegt.

Die individuelle Beantragung Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Durch unsere gemeinsame Analyse erarbeiten wir zusammen den für Sie am besten passenden Versicherungsschutz. Bei bestehenden Vorerkrankungen legen wir großen Wert auf eine anonyme medizinische Vorprüfung um mit Ihnen vor der eigentlichen Antragstellung über mögliche Einschlussbeiträge sprechen zu können.
Nutzen Sie die Möglichkeit sich von einem Spezialisten umfassend beraten zu lassen. Unsere Ansprechpartner betreuen Ihren Vertrag während der gesamten Versicherungsdauer und bieten Hilfestellung bei der Beantragung Ihrer BU-Rente im Leistungsfall.