Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung

Allgemeinen Grundlagen

Was von der gesetzlichen Rente bleibt und warum zusätzliche Vorsorge zwingend notwendig ist

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im Umlageverfahren:
  • Von den Rentenversicherungsträgern (LVA und BfA) werden Beiträge und Bundeszuschuss (Steuermittel) umgehend an die Empfänger der Renten ausgezahlt.
  • es erfolgt keine Kapitalansammlung, bis auf eine kleine Rücklage
  • die nachfolgende Generation finanziert jeweils die Rente der Beitragszahler (Generationenvertrag)
  • Vorteil: die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt nicht den Schwankungen der Kapitalmärkte
  • Nachteil: Voraussetzung für das Umlagesystem ist eine stabile Bevölkerungszahl
  • Die nächste Generation der Beitragszahler ist jedoch um ein Drittel kleiner.

Unsere Gesellschaft verändert sich dramatisch

Als die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde, gab es viele Berufstätige, die für wenige Rentner aufkommen mussten. Außerdem war die Lebenserwartung der Rentner nicht sehr hoch.
Heute ist in Deutschland jeder 5. über 60 Jahre alt und erhält durchschnittlich 20 Jahre lang Rente. Durch den Geburtenrückgang fehlen Beitragszahler, dies macht sich bereits bei den 20 - 35 jährigen bemerkbar.
Das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern wird sich aufgrund der fehlenden Beitragszahler in ca. 30 - 40 Jahren derart verschoben haben, dass ein Beitragszahler einen Rentner zu versorgen hat, der im Schnitt dann noch ca. 24 Jahre Rente erhält.

Die Lebenserwartung steigt

Als die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde war die Finanzierung kein Problem, da das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren lag und nicht einmal 5 % der Bevölkerung dieses Alter erreichte.
Die Lebenserwartung steigt jedoch stetig an. Sehr viele Menschen erreichen das Rentenalter und erhalten lange Zeit Rentenzahlungen. Dies bleibt auch künftig so und in ca. 50 Jahren wird es dreimal so viele Menschen geben, die 80 Jahre und älter sind.

Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren

Basisjahr

Männer

Frauen

1901/1910
13,1
14,2
1932/1934
15,1
16,1
1949/1951
16,2
17,5
1960/1962
15,5
18,5
1970/1972
15,3
19,1
1980/1982
16,5
20,8
1991/1993
17,8
22,1
1996/1998
18,7
23,1
1998/2000
19,2
23,5
2035
22,7
27,1
2050
23,7
28,2

Aktuelle Rentenfinanzierung

Zu Beginn der Rentenversicherung wurden die Rentenzahlungen aus den angesparten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert.
Die heutigen Rentenempfänger erhalten die Rentenzahlungen aus den laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen.
Durch hohe Arbeitslosenzahlen, Frühverrentung und Konjunkturflaute reicht der Rentenbeitrag von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern jedoch nicht aus um die heutigen Renten zu finanzieren. Dafür wird ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss in Höhe von 30 % bereits jetzt benötigt.

Rentenleistungen heute

Obwohl die Finanzlage momentan noch vergleichbar gut ist, erhalten 75 % der Rentner eine Rente in Höhe von bis zu 1226 Euro.
Dabei erhalten Frauen im Durchschnitt erheblich weniger Rente, da sie durch Kindererziehung, Arbeit in der Familie und Arbeitslosigkeit große Lücken bei der Beitragszahlung haben.
*aufgrund Alters und verminderter Erwerbstätigkeit in den alten Bundesländern gezahlte Renten
*aufgrund Alters und verminderter Erwerbstätigkeit in den alten Bundesländern gezahlte Renten

Aufwendungen für Rentenzahlungen

Ca. 12 % des Bruttoinlandproduktes werden zur Zeit von den Erwerbstätigen aufgewendet um die heutigen Rentenempfänger zu versorgen. Im Jahr 2035 werden für die Versorgung der Rentner bereits 18 % des Bruttoinlandproduktes aufgewendet werden müssen.
In den nächsten 35 Jahren werden die Erwerbstätigen mit einer Steigerung der Kosten in Höhe von 50 % zu rechnen haben. Höhere Arbeitskosten verhindern jedoch dauerhaft die Senkung der Arbeitslosigkeit.

Entwicklung des Rentenniveaus

Das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern hat sich bereits in den letzten Jahren derart verschoben, dass die Berufstätigen immer mehr Rentner versorgen müssen.
Im Jahr 1993 standen 100 Beitragszahlern noch 45 Rentner gegenüber, und im Jahr 2003 hatten 100 Beitragszahler bereits schon 54 Rentner zu versorgen - mit steigender Tendenz.

Schätzen Sie mal...

Wie viele Rentner wird es im Jahr 2030 pro 100 Beitragszahler geben?
Schieben Sie das rote Rentnerpaar mit der Maus nach oben und lassen Sie bei Erreichen des gewünschten Wertes die Maus los.
Eine solche Entwicklung verschlechtert das Verhältnis von Beitrag und Leistung und führt unweigerlich zu einer Senkung des Rentenniveaus. Das Rentenniveau ist das Verhältnis zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten Nettoeinkommen eines gesetzlichen Versicherten.
Für die Berechnung des Rentenniveaus wird der sogenannte Eckrentner zugrunde gelegt. Dieser Eckrentner ist eine fiktive Person, der 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat mit einem Verdienst, der dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten entsprach.

Mehr Rentner - weniger Rente?

Da immer mehr Rentner zu versorgen sind, müssen entweder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen oder das Rentenniveau (Höhe der Rente im Verhältnis zum letzten Nettoeinkommen) wird sinken.
Um auch im Jahr 2030 allen Rentnern die gesetzlichen garantierten Leistungen zahlen zu können, wie weit müsste das Rentenniveau sinken?

Schätzen Sie mal...

Wie weit im Jahre 2030 Ihre Rente ungefähr sinken würde, wenn 96 Renter 100 Beitragszahlern gegenüber stehen.
Mit Ihrer Rentenhöhe sind Sie nicht zufrieden? Die Mehrheit der Bevölkerung wird eine Senkung des Rentenniveaus von bisher über 70 % auf 50 % des Nettolohnes in Kauf nehmen müssen, Teilzeitbeschäftigte werden noch weniger Rente erhalten.
Wenn man statt das Rentenniveau zu senken, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würde?

Mehr Rentner - höhere Beitragszahlungen?

Wird zur Finanzierung der Renten der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht, sinkt Ihr monatliches Nettoeinkommen.

Schätzen Sie mal...

Wie stark Ihr Nettogehalt bis 2030 ungefähr absinken würde, wenn 96 Renter 100 Beitragszahlern gegenüber stehen.
Mit der Entwicklung Ihres Nettogehaltes sind Sie nicht zufrieden? Auch Ihr Arbeitgeber würde diese Art der Rentenfinanzierung nicht zufrieden stellen, denn eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge führt zu Beitragssätzen, die nicht mehr zumutbar sind. Dadurch würden die Nettolöhne der Arbeitnehmer enorm sinken und die Kosten für Arbeit würden weiter steigen. Die Folge wäre weiterer Arbeitsplatzabbau und somit noch weniger Beitragszahler.

Zukunft der Altersvorsorge

Die ständig steigende Zahl der Rentner und das damit verbundene Problem der gesetzlichen Rentenversicherung kann keine Maßnahme allein lösen. Und wenn deutsche Produkte international wettbewerbsfähig bleiben sollen, ist nur noch eine geringe Erhöhung der Beitragssätze möglich.
Daher wird die Lebensarbeitszeit verlängert und das Rentenniveau wird sinken, so dass die gesetzliche Rente im Alter nicht mehr reichen wird.
Deshalb wurde mit der Rentenreform im Jahr 2002 eine Neuregelung des Rentensicherungssystems eingeleitet. Demnach wird die private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger und die gesetzliche Rente stellt nur noch eine Grundversorgung dar.
Jeder Erwerbstätige wird gezwungen sein, eigenverantwortlich für seine spätere Rente zu sorgen.

Private Altersvorsorge - die Zeit läuft

Wenn Sie auch im Rentenalter finanziell gut versorgt sein möchten, sollten Sie nicht zu lange warten und sich rechtzeitig absichern.
Denn wer in jungen Jahren mit der privaten Altersversorgung beginnt, für den arbeitet die Zeit!
Je früher Sie beginnen für Ihre private Altersvorsorge anzusparen, desto mehr Kapital sammelt sich durch den Zinseszinseffekt an. Und auch die Beiträge sind in jungen Jahren erheblich niedriger als zu einem späteren Zeitpunkt.
Für Ihre private Altersvorsorge sollten Sie kein Geld verschenken. Um das zu vermeiden können Sie Ihren persönlichen und umfangreichen Versicherungsvergleich bei uns anfordern. Ob Riester-Rente, Rürup-Rente, gegen laufenden Beitrag oder eine private Rente durch Einmalbeitrag, ein Vergleich bringt Sicherheit.
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Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und basiert damit auf der Sozialgesetzgebung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst wird. Zur Sozialversicherung zählen außerdem die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte.
Die Ziele der Sozialgesetzgebung sind in erster Linie die Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Dazu gehören:
  • ein menschenwürdiges Dasein,
  • gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
  • die Förderung und Sicherung der Familie,
  • die Möglichkeit durch eine frei gewählte Tätigkeit den Lebensunterhalt zu sichern,
  • besondere Belastungen des Lebens auszugleichen.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben müssen entsprechende Dienste und Einrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Außerdem hat jeder Bürger ein Anrecht auf Zugang zur Sozialversicherung. Jedes Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung erhält:
  • alle notwendigen Maßnahmen die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nötig sind,
  • eine finanzielle Absicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter.
Außerdem haben die Hinterbliebenen des Versicherten eine Recht auf wirtschaftliche Absicherung.

Bedingungen

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) basiert auf dem sogenannten "Generationenvertrag". Diesem ungeschriebenen Vertrag nach finanzieren die "Jungen" die Renten der "Alten".
Dieses System wird als Umlageverfahren bezeichnet und bedeutet, dass die Einnahmen der GRV direkt dazu verwendet werden, die Ausgaben zu bestreiten. Eine Kapitalanlage findet nicht statt. Rückstellungen existieren lediglich in Form einer "Nachhaltigkeitsgrundlage" in Höhe der Rentenzahlungen für einen Monat.
Die bis dahin gebräuchliche Schwankungsreserve wurde 2004 in "Nachhaltigkeitsrücklage" umbenannt. Sie beträgt mindestens das 0,2fache und höchstens das 1,5fache der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben. Wird dieser Korridor voraussichtlich unter- oder überschritten, ist nach § 158 SGB VI eine entsprechende Anpassung des Rentenbeitragssatzes durchzuführen.
Die Definition der Nachhaltigkeitsrücklage findet sich in § 216 SGB VI.

Das sagen unsere Kunden

"ACIO Vergleichsportal 2025"
mit “sehr gut“ ausgezeichnet
6867 Bewertungen
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98,86%
Kunden­zufriedenheit
4,94 / 5
Kundenbewertung vom 12. Nov 2025
"Guter Service. Leider nach der telefonischer Rückfrage etwas länger gedauert. Ansonsten top. Unterlagen kamen dann zügig mut der Post "