Künstliche Befruchtung, Kosten und Kostenzuschüsse

Gesicherter Kostenzuschuss aus einer Krankenzusatzversicherung

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • 1.500 EUR stehen zur Verfügung
  • Kann von einem oder beiden Partner abgeschlossen werden
  • Auch für unverheirateten, aber dauerhaft zusammenlebende Paare
Künstliche Befruchtung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für bestimmte Methoden der künstlichen Befruchtung und auch dies nur dann, wenn die Betroffenen alle von den gesetzlichen Kassen aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Selbst wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie im Regelfall trotzdem 50 % der Kosten selbst tragen.

Kostenzuschuss aus einer Krankenzusatzversicherung
    Keine Gesundheitsprüfung, daher ist ein Antrag auch dann noch möglich, wenn Sie wegen unerfülltem Kinderwunsch bereits in Behandlung sind.
    1.500 EUR stehen zur Verfügung.
    Die Zusatzversicherung kann von einem oder beiden Partner abgeschlossen werden.
    Die Leistung steht auch unverheirateten, aber dauerhaft zusammenlebenden Paaren zur Verfügung, wenn die jeweils eigenen Ei- und Samenzellen verwendet werden. (Keine Spenderzellen).
Voraussetzungen und Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen:

Diese Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt werden, um sicher eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten .

    Eine Schwangerschaft kann nach fachärztlicher Diagnose nur mit unterstützenden Maßnahmen herbeigeführt werden.
    Anamnese und Diagnostik versprechen hinreichende Erfolgsaussichten.
    Die Partner sind verheiratet.
    Ei- und Samenzellen stammen jeweils von den Ehepartnern. ( Keine Spenderzellen).
    Das Paar wird während der teilweise langandauernden und emotional schwierigen Prozedur medizinisch und psychologisch extern ärztlich begleitet und betreut. Dieser Mediziner bescheinigt die fortlaufende Beratung und überweist an eine geeignete Einrichtung.
    Betroffene Frauen dürfen das 40. Lebensjahr und betroffene Männer dürfen das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Beide Geschlechter müssen gleichermaßen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
    Ihrer gesetzlichen Krankenkasse muss der Behandlungsplan vor dem Behandlungsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ausnahmsweise Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse auf Anfrage:

Auch wenn Sie nicht alle Vorgaben durchgängig erfüllen, können Sie versuchsweise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Kostenübernahme stellen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist vom Gesetzgeber fest definiert, in diesem Segment ist eine freiwillige GKV Leistung aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen worden, sodass Chancen auf freiwillig gezahlte GKV Zuschüsse bestehen.

Gesicherter Kostenzuschuss aus Ihrer Krankenzusatzversicherung

1.500 EUR Zuschuss zu Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.
Für verheiratete sowie für unverheiratete Paare.
Keine Gesundheitsfragen, garantierte Annahme.
Zusätzliche Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich, um Kosten bei Arbeitsunfähigkeit und Risikoschwangerschaft aufzufangen.

Methoden die von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden
    Insemination im Spontanzyklus bis zu 8 Mal. Insemination nach Hormontherapie bis 3 Mal.
    In-Vitro Fertilisation, (IVF) bis zu 3 Mal.
    Intracytosplasmatische Spermieninjektion, (ICSI) bis zu 3 Mal.
Methoden die unter folgenden Voraussetzungen von der Zusatzversicherung bezuschusst werden

Ihre gesetzliche Krankenkasse GKV hat bereits die Kosten für die ersten drei extrakorporalen Behandlungsmaßnahmen (z. B. In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)) übernommen und bezahlt keinen weiteren Versuch mehr. In diesem Fall erhalten Sie für den vierten Versuch eine Einmalzahlung von 1.500 EUR.

Sie leben als Frau und Mann zusammen in einem gemeinsamen Haushalt, sind aber nicht verheiratet und haben allein aus diesem Grund keinen Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse. In diesem Fall erhalten Sie bei einer extrakorporalen Behandlungsmaßnahme wie IVF oder ICSI eine Einmalzahlung von 1.500 EUR.

Versichert sind ausschließlich Maßnahmen, bei denen die Ei- und Samenzellen jeweils von den Partnern, bzw. Ehepartnern stammen. ( Keine Spenderzellen). Es besteht generell kein Leistungsanspruch bei intrakorporalen Maßnahmen (z. B. Insemination im Spontanzyklus oder nach hormoneller Stimulation, Gametentransfer).

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Kostenzuschuss bei Behandlungen zur künstlichen Befruchtung

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten durch eine Zusatzversicherung Zuschüsse zu erhalten.

Bitte machen Sie weitere Angaben, damit wir die passende Konstellation für Sie vorbereiten können.

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