Vorteile der privaten Haftpflichtversicherung

Warum Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen.
Gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der vorsätzlich, oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt.
Der Schädiger wird mit seinem gesamten vorhandenen Vermögen haftbar gemacht. Hierzu zählen auch Lohn- und Gehalt, Haus- und Grundbesitz, und Bankguthaben. Auch zukünftiges Vermögen wie z.B. Erbschaften oder Lotteriegewinne werden ggf. für die Haftung herangezogen.
Hier einige Beispiele, bei denen eine Schadenersatzforderung droht und die zeigen wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist:
  • ein Fußgänger stürzt auf dem nicht gestreuten Gehweg,
  • Sie verursachen als Radfahrer oder Fußgänger einen Verkehrsunfall,
  • der Briefträger wird vom eigenen Hund gebissen,
  • ein von Ihnen beaufsichtigtes Kind verursacht einen Schaden.
Auch wenn kein Verschulden des Schadenverursachers vorliegt, können Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Hier liegt die Haftungsgrundlage in der sogenannten Gefährdungshaftung. Hierbei gefährdet der Verantwortliche nicht durch eigenes Verschulden seine Umgebung, sondern dies geschieht allein schon durch das Vorhandensein der Sache. Die Gefährdungshaftung besteht z.B. bei Hundehaltern, Öltankbesitzer und Betreibern eines Kraftfahrzeuges.
Eine Haftpflichtversicherung ist daher ratsam. Führen Sie kostenlos einen Versicherungsvergleich Haftpflichtversicherung durch.

Ausfalldeckung

Für selbst erlittene Schäden können Sie über Ihre eigene private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Ausfalldeckung Entschädigung erhalten.
Ihr Versicherer bietet Ihnen Versicherungsschutz wenn Sie als Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, einen Schaden erleiden und der Schädiger selbst keine Haftpflichtversicherung hat und auch nicht die finanziellen Mittel besitzt, um den Schaden zu ersetzen.
Die Entschädigung erfolgt gemäß dem Deckungsumfang Ihrer Versicherung.
Auch bei Schadenereignissen die durch Vorsatz des Schädigers und in seiner Eigenschaft als Tierhalter oder Hüter entstanden sind, besteht Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung über die Ausfalldeckung.
Die Schadenersatzforderung muss mindestens 2.500,- € betragen.

Ausschlüsse bei der Ausfalldeckung

Die Vorsorgeversicherung und Schäden durch nicht deliktfähige Kinder sind nicht im Versicherungsumfang der Ausfalldeckung enthalten.
Ansprüche des Versicherungsnehmers, für die Leistungspflicht über einen Sozialversicherungs- bzw. Sozialhilfeträger besteht, sind nicht versichert.
Über die Ausfalldeckung sind ebenfalls Forderungsausfälle aus Schäden durch Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Erdbeben nicht versichert.

Ergänzung zur Ausfalldeckung

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung kann die Ausfalldeckung um einen Schadenersatzrechtsschutz erweitert werden. Dieser ist Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche behilflich.
Der Versicherer übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts.
Der Versicherungsnehmer kann den Rechtsanwalt selbst bestimmen.