Zusatzbausteine für die Hausratversicherung

So gut wie alle Versicherer bieten zur Hausratversicherung verschiedene Modelle an. Dabei haben Sie die Wahl ob Sie lieber ein sogenanntes Premiumprodukt mit vielen Extras oder ein günstigeres Basisprodukt, mit weniger Einschlüssen, abschließen möchten. Sie haben dann die Möglichkeit den Einschluss der Klauseln und Zusatzbausteine, die Sie tatsächlich benötigen, gegen Mehrbeitrag mit dem Versicherer zu vereinbaren.
Die meisten Versicherer bieten folgende Klauseln und Zusatzbausteine zur Hausratversicherung an:

Fahrraddiebstahl

Bedingungsgemäß besteht für einfachen Diebstahl in der Hausratversicherung kein Versicherungsschutz. Da die meisten Fahrräder jedoch durch einfachen Diebstahl abhanden kommen, besteht die Möglichkeit, dieses Risiko über den Einschluss einer Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl in die Hausratversicherung einzuschließen.
Diese Klausel 7110 für Fahrraddiebstahl beinhaltet folgenden Text:

7110 - Fahrraddiebstahl

  • Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
    • das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
    • der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch (Sie sind unterwegs und möchten später mit dem Fahrrad nach Hause fahren) oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen (z.B. Satteltaschen, Kindersitz) besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gemäss a) und b) weggenommen worden sind.
  • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf z.B. : 1 Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
  • Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
  • Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäss § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein.
  • Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt.

    Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Gemäß den Versicherungsbedingungen VHB 2000 zur Hausratversicherung sind zwar Schäden durch direkten Blitzschlag versichert, nicht aber Kurzschluss und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen.
Das sind Schäden die dadurch entstehen, dass Blitze in Überlandleitungen oder in die, am Straßenrand stehenden, Verteilerkästen einschlagen. Aufgrund dessen treten in den umliegenden Häusern oft Überspannungsschäden an Elektrogeräten und elektrischen Anlagen auf.
Gegen diese Schäden können Sie sich absichern über den Einschluss der Klausel 7111 in Ihre Hausratversicherung:

7111 - Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden

  • Abweichend von § 4Nr. 2 VHB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
  • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf z.B.: 5 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.

Glasversicherung

Im Rahmen der Glasversicherunginnerhalb der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden die durch Glasbruch entstehen. Versichert sind Gebäudeverglasungen (Fenster und Türen) und auch Mobiliarverglasungen (Vitrinen, Spiegel, Bilderglas).
Ein Versicherungsfall zur Glasversicherung liegt dann vor, wenn versichertes Glas, nahezu unabhängig davon wodurch, zerbrochen ist.
Neben den Gebäude- und Mobiliarverglasungen haben Sie die Möglichkeit, durch den Einschluss von besonderen Vereinbarungen und Klauseln, auch Cerankochfelder, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Spiegel und Platten zu versichern Für optische Geräte, Hohlgläser und Beleuchtungskörper (Glühbirnen) besteht kein Versicherungsschutz.
  • Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Leistung erfolgt in Naturalersatz, d.h. der Versicherte erhält für seine zerbrochene Scheibe eine neue Scheibe. Der Versicherer rechnet im Regelfall direkt mit der Handwerksfirma ab, die vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde, um die Reparatur durchzuführen. Entschädigungsleistungen durch die Auszahlung von Geldern an den Versicherten sind in der Glasversicherung die Ausnahme.
  • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
    • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen, Muschelausbrüche);
    • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
    • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, ferner nicht auf Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen.
  • Die Versicherung erstreckt sich außerdem nicht auf Schäden an versicherten Sachen und nicht auf versicherte Kosten, die durch Kriegsereignisse, jeder Art innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden.

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Elementarschäden

Die Versicherung gegen Elementarschäden schützt Sie gegen Schäden die durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Rückstau verursacht werden.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes für Schäden durch Elementarereignisse können Sie durch Einschluss in Ihre Hausratversicherung beantragen. Manche Gesellschaften dokumentieren auch eine separate Versicherung für Elementarschäden.
Wenn Sie den Einschluss beantragen, werden Sie vom Versicherer aufgefordert einen detaillierten Fragebogen zu beantworten. In diesem Fragebogen wird nach evtl. Vorschäden durch Elementarereignisse an und in Ihrem Haus, oder in Ihrer Region gefragt. Anhand Ihrer Postleitzahl prüft dann der Versicherer ob dort bereits Elementarschäden aufgetreten sind und entscheidet dann ob er das beantragte Risiko versichert oder nicht.
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Elementarschäden:

Versicherte Gefahren und Schäden:

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch:
  • Überschwemmung des Versicherungsortes (§ 3)
  • Rückstau (§ 4)
  • Erdbeben (§ 5)
  • Erdfall/Erdrutsch (§ 6)
  • Schneedruck/Lawinen (§ 7)
  • Vulkanausbruch (§ 8)
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

Versicherbare Klauseln

Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsumfang Ihrer Hausratversicherung durch den Einschluss von Klauseln zu erweitern.
Dabei ist es bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich ob Sie den Einschluss von Klauseln zu einer bereits bestehenden Hausratversicherung vereinbaren möchten, oder ob Sie ein spezielles Modell einer Hausratversicherung abschließen, in der verschiedene Klauseln bereits enthalten sind.

Nachstehend einige versicherbare Klauseln zur Hausratversicherung (VHB 2000)

  • 7110 - Fahrraddiebstahl
  • 7111 - Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
  • 7212 - In das Gebäude eingefügte Sachen (z.B. Einbaumöbel/-küchen)
  • 7410 - Wohnsitz im Ausland
  • 7610 - Sicherheitsvorschriften
  • 7710 - Selbstbehalt bei ungekürzter Hausrat-Versicherungssumme
  • 7712 - Kein Abzug wegen Unterversicherung
  • 7713 - Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung
  • 7810 - Führung
  • 7811 - Prozessführung
  • 7812 - Makler

Das sagen unsere Kunden

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