Homöopathie & Globuli: Volle Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
Die Homöopathie gehört zu den beliebtesten Naturheilverfahren in Deutschland. Besonders die ausführliche Erstanamnese (das intensive Vorgespräch) und die anschließende Therapie mit Globuli erfordern viel Zeit. Genau hier streichen die gesetzlichen Kassen zunehmend die Budgets. Mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung schützen Sie sich vor diesen Kürzungen.
Der Rückzug der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Die Kostenerstattung für Homöopathie steht bei der gesetzlichen Krankenversicherung massiv unter Druck.
- Gestrichene Satzungsleistungen: Immer mehr Kassen haben die Homöopathie komplett aus ihrem Leistungskatalog gestrichen.
- Keine Heilpraktiker: Selbst wenn Ihre Kasse noch zahlt, dann ausschließlich bei Kassenärzten mit homöopathischer Zusatzausbildung – niemals beim klassischen Heilpraktiker.
- Medikamente: Homöopathische Arzneimittel (wie Globuli) müssen auf grünem Rezept fast immer selbst bezahlt werden.
So schützt Sie die Zusatzversicherung
Eine private Zusatzversicherung garantiert Ihnen die Fortführung Ihrer gewohnten Behandlung – unabhängig von den Sparmaßnahmen der GKV.
- Zeit für die Anamnese: Die oft über einstündige Erstaufnahme ist teuer. Ein guter Zusatztarif erstattet diese intensive Beratung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
- Naturheilkundliche Arzneien: Die Kosten für Globuli, Tropfen oder Salben werden von leistungsstarken Tarifen (oft bis zu 100 %) übernommen, sofern sie vom Heilpraktiker verordnet wurden.
- Kein Arzt-Zwang: Sie können Ihre Behandlung direkt bei einem zugelassenen Heilpraktiker durchführen lassen.
Auf einen Blick: GKV und Zusatzversicherung
| Leistung | Gesetzliche Kasse (GKV) | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Erstattung beim Heilpraktiker | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Ausführliche Erstanamnese | Oft ❌ Nein (bzw. stark limitiert) | ✅ Ja (Erstattung nach GebüH) |
| Homöopathische Medikamente (Globuli) | Meist ❌ Nein | ✅ Ja (bei Verordnung) |
| Zukunftssichere Leistung | ❌ Nein (Kürzungen drohen) | ✅ Ja (vertraglich garantiert) |
Tipp aus dem ACIO-Expertenteam
Heben Sie für die Einreichung bei der Zusatzversicherung unbedingt das Rezept Ihres Heilpraktikers sowie die detaillierte Apothekenquittung für die Globuli auf. Ein normaler Kassenbon ohne Verordnung reicht für die Erstattung nicht aus!
➔ Erfahren Sie im Ratgeber Ambulante Zusatzversicherung mehr über die Abrechnung von Arzneien und das GebüH.
Jetzt vergleichen und sparen!
- Schnell, anonym und kostenfrei vergleichen
- Zum Bestpreis Unterlagen für Ihren Testsieger anfordern
- Ausführlich und übersichtlich
Online-Rechner
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Persönliche Beratung
Sprechen Sie mit unseren Experten.
Kostenlos, transparent und ehrlich – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
0551 900 378-612
Mo – Do 9 – 19 Uhr · Fr 9 – 17 Uhr
Das sagen unsere Kunden
6.947
Bewertungen
98,8%
Kundenzufriedenheit
ACIO Vergleichsportal 2025 – mit „sehr gut“ ausgezeichnet
Kundenbewertung vom 12. Juni 2026
"unkomplizierter Ablauf, hervorragende Beratung und Unterstützung "
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Heilpraktiker Zusatzversicherung.
Lars Meinhold
Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen