Homöopathie & Globuli
Kostenübernahme sichern

  • Arznei-Erstattung: Übernahme der Kosten für Globuli
  • Erstanamnese: Bezahlt das wichtige, ausführliche Vorgespräch
  • Freie Wahl: Gilt für Heilpraktiker und Ärzte
  • Transparente Abrechnung: Kostenschutz nach GebüH

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Homöopathie & Globuli: Volle Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung

Die Homöopathie gehört zu den beliebtesten Naturheilverfahren in Deutschland. Besonders die ausführliche Erstanamnese (das intensive Vorgespräch) und die anschließende Therapie mit Globuli erfordern viel Zeit. Genau hier streichen die gesetzlichen Kassen zunehmend die Budgets. Mit einer Heilpraktiker­zusatzversicherung schützen Sie sich vor diesen Kürzungen.

Der Rückzug der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Die Kostenerstattung für Homöopathie steht bei der gesetzlichen Krankenversicherung massiv unter Druck.
  • Gestrichene Satzungsleistungen: Immer mehr Kassen haben die Homöopathie komplett aus ihrem Leistungskatalog gestrichen.
  • Keine Heilpraktiker: Selbst wenn Ihre Kasse noch zahlt, dann ausschließlich bei Kassenärzten mit homöopathischer Zusatzausbildung – niemals beim klassischen Heilpraktiker.
  • Medikamente: Homöopathische Arzneimittel (wie Globuli) müssen auf grünem Rezept fast immer selbst bezahlt werden.

So schützt Sie die Zusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung garantiert Ihnen die Fortführung Ihrer gewohnten Behandlung – unabhängig von den Sparmaßnahmen der GKV.
  • Zeit für die Anamnese: Die oft über einstündige Erstaufnahme ist teuer. Ein guter Zusatztarif erstattet diese intensive Beratung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
  • Naturheilkundliche Arzneien: Die Kosten für Globuli, Tropfen oder Salben werden von leistungsstarken Tarifen (oft bis zu 100 %) übernommen, sofern sie vom Heilpraktiker verordnet wurden.
  • Kein Arzt-Zwang: Sie können Ihre Behandlung direkt bei einem zugelassenen Heilpraktiker durchführen lassen.

Auf einen Blick: GKV und Zusatzversicherung

Leistung

Gesetzliche Kasse (GKV)

Zusatzversicherung

Erstattung beim Heilpraktiker
❌ Nein
✅ Ja
Ausführliche Erstanamnese
Oft ❌ Nein (bzw. stark limitiert)
✅ Ja (Erstattung nach GebüH)
Homöopathische Medikamente (Globuli)
Meist ❌ Nein
✅ Ja (bei Verordnung)
Zukunftssichere Leistung
❌ Nein (Kürzungen drohen)
✅ Ja (vertraglich garantiert)
Tipp aus dem ACIO-Expertenteam
Heben Sie für die Einreichung bei der Zusatzversicherung unbedingt das Rezept Ihres Heilpraktikers sowie die detaillierte Apothekenquittung für die Globuli auf. Ein normaler Kassenbon ohne Verordnung reicht für die Erstattung nicht aus!
➔ Erfahren Sie im Ratgeber Ambulante Zusatzversicherung mehr über die Abrechnung von Arzneien und das GebüH.

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Fragen zu Heilpraktiker­zusatzversicherung und Homöopathie / Globuli

Zahlt die Krankenkasse den Heilpraktiker für Homöopathie?
Nein. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) darf Behandlungen beim reinen Heilpraktiker ohnehin nicht erstatten. Hinzu kommt: Durch die GKV-Reform ist die Kostenübernahme für Homöopathie ab dem 01.01.2027 als Kassenleistung komplett gestrichen (auch bei Kassenärzten). Mit einer privaten Heilpraktiker­zusatzversicherung sichern Sie sich jedoch auch in Zukunft die volle Kostenerstattung für Ihre Behandlungen.
Werden die Kosten für die homöopathische Erstanamnese erstattet?
Ab dem 01.01.2027 entfällt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen komplett. Das sehr zeitintensive und ausführliche homöopathische Erstgespräch (Erstanamnese) muss dann vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Gute private Zusatzversicherungen erstatten diese Erstanamnese jedoch weiterhin zuverlässig nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bekomme ich die Kosten für homöopathische Medikamente wie Globuli zurück?
Auch hier greift die GKV-Reform ab 2027 hart durch: Globuli und andere homöopathische Arzneimittel dürfen von den gesetzlichen Kassen nicht mehr erstattet werden. Eine leistungsstarke ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für ärztlich oder durch einen Heilpraktiker verordnete Globuli, Tropfen oder Salben hingegen oft zu einem hohen Prozentsatz, teilweise sogar bis zu 100 %.
Wie zukunftssicher ist die Erstattung von Homöopathie bei der Kasse?
Bei der gesetzlichen Kasse gibt es ab dem 01.01.2027 keine Erstattung mehr für Homöopathie. Die GKV-Reform streicht die bisherigen freiwilligen Satzungsleistungen der Kassen ersatzlos. Eine private Zusatzversicherung bietet Ihnen hingegen vertraglich garantierte Sicherheit: Hier sind naturheilkundliche und homöopathische Leistungen fester Vertragsbestandteil und können vom Versicherer nicht einfach gestrichen werden.
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Lars Meinhold

Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen