Ärzte für Naturheilverfahren: Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
Ein Arzt für Naturheilverfahren kombiniert klassische Schulmedizin mit alternativen Heilmethoden. Das bietet Ihnen das Beste aus zwei Welten. Das finanzielle Problem: Während die Basisbehandlung oft über die Versichertenkarte läuft, stellt der Arzt Ihnen die eigentlichen Naturheilverfahren als Privatleistung in Rechnung. Eine leistungsstarke Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten.
Das Problem mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
Auch wenn Sie zu einem ganz normalen Kassenarzt mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" gehen, zahlt die GKV längst nicht alles.
- IGeL-Leistungen: Viele alternative Diagnose- und Therapiemethoden gelten als "Individuelle Gesundheitsleistungen" und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
- Privatärzte: Wenn der Arzt eine reine Privatpraxis führt, übernimmt die gesetzliche Kasse in der Regel überhaupt keine Kosten – auch nicht für das Beratungsgespräch.
Wie die Zusatzversicherung die Lücke schließt
Eine ambulante Krankenzusatzversicherung stellt Sie bei der Naturheilkunde finanziell mit einem Privatpatienten gleich.
- Abrechnung nach GOÄ: Während Heilpraktiker nach dem GebüH abrechnen, stellen Ärzte ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Gute Tarife erstatten die GOÄ-Sätze für Naturheilverfahren (oft bis zum Höchstsatz).
- Anerkannte Methoden: Die Erstattung richtet sich meist nach dem renommierten Hufeland-Verzeichnis, das ärztliche Naturheilverfahren von der Ozontherapie bis zur Eigenblutbehandlung umfasst.
Auf einen Blick: GKV und Zusatzversicherung
| Leistung | Gesetzliche Kasse (GKV) | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Allgemeine Beratung beim Kassenarzt | ✅ Ja (über Versichertenkarte) | ✅ Ja |
| Spezielle ärztliche Naturheilverfahren | ❌ Nein (meist private IGeL-Rechnung) | ✅ Ja (Erstattung nach GOÄ) |
| Behandlung beim reinen Privatarzt | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Kosten für Naturheil-Medikamente | ❌ Nein | ✅ Ja (je nach Tarif) |
Tipp aus dem ACIO-Expertenteam
Achten Sie bei Vertragsabschluss auf die Formulierung in den Bedingungen. Ein erstklassiger Tarif sollte ausdrücklich die Behandlung durch Heilpraktiker UND Ärzte für Naturheilverfahren einschließen.
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Lars Meinhold
Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen