Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Gothaer MediPrävent Basis
MediPrävent Basis
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Im Tarif Gothaer MediPrävent Basis werden 100 % vom Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet.
Hierfür stehen 200 EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Zusätzlich werden Leistungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erbracht.
Die Gothaer verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen und auf Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Gothaer MediPrävent Basis
Bei einem Wechsel in diesen Tarif sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Gothaer stellt keine Antragsfragen und leistet trotzdem für die Behandlung bestehender Diagnosen und Vorerkrankungen. Ein Wechsel kann also jederzeit beantragt werden.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt die Gothaer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Nein, der Tarif MediPrävent Basis leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet nicht für verordnete Arzneimittel.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet nicht für osteopathische Leistungen.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Nein, der Tarif MediPrävent Basis leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet generell nicht für naturheilkundliche ärztliche Behandlungen.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel.
Keine, der Tarif MediPrävent Basis leistet nicht für Heilmittel.
Nein, der Tarif MediPrävent Basis leistet generell nicht für naturheilkundiche ärztliche Behandlungen.
Keine, der Tarif Gothaer MediPrävent Basis leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Nein, der Tarif Gothaer MediPrävent Basis leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.
Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden.
Die Vorlage eines Vorleistungs- bzw. Ablehnungsvermerks seitens der GKV ist nicht erforderlich.
Nein, im Tarif Gothaer MediPrävent Basis sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, 100 % der Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind erstattungsfähig. Die Leistung wird jeweils nach Vorlage einer Bescheinigung über den Mitgliedsbeitrag und die bestehende Mitgliedschaft erbracht. Die Erstattung ist begrenzt auf den tatsächlich gezahlten Mitgliedsbeitrag, maximal 50 EUR pro Kalenderjahr. Die Leistung wird auf den maximalen Erstattungsbetrag von 200 EUR angerechnet.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Die Gothaer verzichtet für den Tarif MediPrävent Basis auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die Gothaer. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Belege papierlos über die Gothaer-App zur Erstattung einzureichen.