Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Hanse Merkur EST
EST
Kurzübersicht - Tarif Hanse Merkur EST
"Befriedigend (2,6)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Die Leistungen erfolgen bis zum Höchstbetrag des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder bis zum Regelhöchstbetrag der Gebührenordnung für Ärzte ( 2,3-fach ). Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 200 EUR bereit gestellt. Genau definierte Zahnersatzleistungen werden ebenfalls zu 30 % übernommen, zudem werden diverse Zuzahlungsleistungen angeboten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hanse Merkur EST
Bei dem Tarif Hanse Merkur EST handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hanse Merkur bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Nein.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.