Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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Allianz AmbulantBest
"Gut (2.5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17

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Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatz­versicherung Allianz AmbulantBest

"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.


Der Allianz Tarif AmbulantBest erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen bis 1.250 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR innerhalb von 24 Monaten.

Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem versicherereigenem Leistungsverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet.
Allianz

AmbulantBest

ab

7,18

/ Monat

Beispielbeitrag für 21-jährige Person

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Beitragsverlauf

Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Wartezeiten?

3 Monate, keine bei Unfall

Heilpraktikerbehandlung

Ja, 80 %

Osteopathische Leistungen

Ja, 80 %

Psychotherapeutische Leistungen

Ja, 80 %

Arzneimittel vom Heilpraktiker

Ja, 80 %

Höchstsatz Gebührenverzeichnis

Ja

Arzt für Naturheilverfahren

Ja, 80 %

Erstattungshöhe für Alternativmedizin

1.000 EUR / 24 Monate

Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?

Ja

Tarife Allianz

Tarife aller Versicherer

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Allianz AmbulantBest

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif AmbulantBest leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Keine, der Tarif AmbulantBest leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
80 % des Rechnungsbetrages für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den beiden GebüH Ziffern 19.1 und 19.2.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Allianz vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Erstattungs- oder 1.250 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die Heilbehandlung durch Ärzte nach dem versichereigenem Leistungsverzeichnis. Erstattungsfähig sind folgende Verfahren:

Akupunktur zur Schmerzbehandlung
Moxibustion
Strukturelle Ostheopathie
Eigenblut-Behandlung
Therapeutische Lokalanästhesie nach Huneke
Intrakutane Reiztherapie
Hypnose
Schröpfen, Schröpfkopfmassage
Blutegel-Behandlung
Chirotherapie oder Chiropraktik
Dunkelfeldmikroskopie
Atem-Therapie
Nervenpunktmassage
Pulsierende Signaltherapie
Hömöopathie
Phytotherapie

die nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte berechnungsfähig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Keine, der Tarif AmbulantBest leistet nicht für Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif AmbulantBest leistet auch bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung für Ärzte.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren . Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif AmbulantBest leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Allianz bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.


Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31. Dezember des Beginnjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Teil A, Punkt 1.9.6 der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Allianz auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Allianz.
Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.