Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Advigon AH
AH
Kurzübersicht - Tarif Advigon AH
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufeland- oder dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 EUR pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Advigon AH
Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.
Die Beantragung einer Kostenübernahme durch den Versicherungsnehmer vor Behandlungsbeginn ist dringend angeraten,da die Advigon natürlich unter anderem die medizinische Notwendigkeit prüfen und je nach Art der Behandlung auch einen medizinischen Leistungsnachweis des Leistungserbringers anfordern wird. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Erstattungs- oder 1.250 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
ACHTUNG: Die Advigon ist einer der Versicherer, die darauf bestehen, dass der Arzt die Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" oder "Arzt für Homöopathie" trägt. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Titel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen, dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler eine seitens der Advigon geforderte Zusatzbezeichnung führt, andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Advigon bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Nein.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.