Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung AXA MED
MED
Kurzübersicht - Tarif AXA MED
"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Ärzte müssen die Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren führen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 130 EUR erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif AXA MED
Bei dem Tarif AXA MED handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Die AXA ist einer der Versicherer, die darauf bestehen, dass der Arzt die Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" trägt. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Titel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen, dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler eine seitens der AXA geforderte Zusatzbezeichnung führt, andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Nein, im Tarif AXA MED (EG080-U) sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wird der Vertrag nicht vom Kunden gekündigt, verlängert er sich um jeweils ein Jahr.