Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Württembergische Natur Med Plus
Natur Med Plus
Kurzübersicht - Tarif Württembergische Natur Med Plus
"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Für Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren 125 EUR erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische Natur Med Plus
Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
Die Behandlungen können auch von einem anderen Angehörigen der Heilfachberufe, wie z. B. einem Physiotherapeuten erbracht werden, müssen in diesem Fall aber zuvor von einem Arzt verordnet worden sein.
Erstattet werden bis zu 6 Sitzungen pro Kalenderjahr mit max. 60 EUR Erstattungsbetrag pro Sitzung.
Nein, der Tarif leistet ausschließlich für Behandlungen bei Vollheilpraktikern. Behandlungen bei eingeschränkt tätigen Sektoral- oder Teilheilpraktikern sind nicht erstattungsfähig.
Dieser erstattet bis zu 200 EUR (80 % von 250 EUR Rechnungsbetrag ) im ersten und 300 EUR ( 80 % von 375 EUR Rechnungsbetrag ) im zweiten Kalenderjahr.
Ab dem dritten Kalenderjahr werden pro Jahr bis zu 1000 EUR ( 80 % von 1.250 EUR Rechnungsbetrag ) erstattet.
Nein, im Tarif Württembergische Natur Med Plus sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.