Privatpatient beim Kinderarzt: So umgehen Eltern Aufnahmestopps und lange Wartezeiten

Jens Rusteberg
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer

Veröffentlicht am 03.08.2026
Privatpatient beim Kinderarzt: So umgehen Eltern Aufnahmestopps und lange Wartezeiten

Bildquelle: KI Generiert

Überfüllte Wartezimmer und keine neuen Termine? Erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind beim Kinderarzt als Privatpatient behandeln lassen und sich die Kosten clever erstatten lassen.

Privatpatient beim Kinderarzt: Mit einer ambulanten Zusatzversicherung für Kinder (Kostenerstattung)

Die Situation in deutschen Kinderarztpraxen ist oft angespannt: Telefonische Endlosschleifen, überfüllte Wartezimmer und nicht selten ein kompletter Aufnahmestopp für neue kleine Patienten. Wenn das eigene Kind krank ist oder eine wichtige Vorsorgeuntersuchung ansteht, kostet das Eltern viele Nerven. Doch es gibt einen legalen Weg aus diesem Dilemma, den nur wenige kennen: Das sogenannte Kostenerstattungsprinzip.

Was ist das Kostenerstattungsprinzip?

Normalerweise gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, Sie legen die elektronische Gesundheitskarte vor und die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Als gesetzlich Versicherter haben Sie jedoch das Recht, für sich oder Ihr Kind das Kostenerstattungsprinzip (§ 13 SGB V) zu wählen. Dadurch wird das Kind in der Praxis faktisch wie ein Privatpatient behandelt.

Die Vorteile für Ihr Kind

  • Schnellere Termine: Privatpatienten bekommen oft deutlich schneller einen Termin, da Ärzte hier andere Kontingente vorhalten.
  • Kein Aufnahmestopp: Viele Praxen, die keine Kassenpatienten mehr aufnehmen, haben für privat abrechnende Patienten noch Kapazitäten frei.
  • Mehr Zeit im Sprechzimmer: Ärzte unterliegen bei der Privatabrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nicht den strengen Kassen-Budgets. Sie können sich deutlich mehr Zeit für die Untersuchung und Aufklärung nehmen.
  • Zugang zu Spezialisten: Auch Fachärzte (wie Kinder-Allergologen oder Dermatologen) sind mit diesem Status wesentlich leichter zugänglich.

Wie funktioniert der Ablauf genau?

Wenn Sie dieses Prinzip nutzen, stellt der Kinderarzt Ihnen nach der Behandlung eine Privatrechnung (nach GOÄ) aus. Diese Rechnung reichen Sie zunächst bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Kindes ein. Die GKV erstattet den Betrag, den die Behandlung als normale Kassenleistung gekostet hätte – abzüglich eines kleinen gesetzlichen Abschlags für Verwaltungskosten.

An dieser Stelle entsteht unweigerlich eine finanzielle Lücke, da der Privatsatz des Arztes fast immer höher ist als der reguläre Kassensatz.

So schließen Sie die Kostenlücke

Damit Sie nicht auf den restlichen Kosten sitzen bleiben, ist eine passende ambulante Zusatzversicherung für Kinder das fehlende Puzzleteil. Entsprechende Tarife, die ambulante Leistungen und das Kostenerstattungsprinzip abdecken, übernehmen nach der Vorleistung der GKV den verbleibenden Differenzbetrag.

So genießen Sie und Ihr Kind alle Vorteile der Privatmedizin – von kurzen Wartezeiten bis zur bestmöglichen Versorgung –, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen. Wichtig ist lediglich, die Zusatzversicherung frühzeitig abzuschließen, idealerweise bevor erste chronische Beschwerden dokumentiert sind.

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Häufige Fragen Kostenerstattung für Kinder

Ja, als gesetzlich Versicherter können Sie diese Wahl bei Ihrer Krankenkasse treffen. Oft ist die Wahl allerdings für ein Quartal bindend. Informieren Sie sich vorab kurz bei Ihrer GKV über den genauen Ablauf.

Es gibt keine absolute Garantie, aber die Chancen steigen enorm. Viele Ärzte nehmen zwar keine neuen Kassenpatienten mehr auf, da ihre Budgets erschöpft sind, haben aber für privat abrechnende Patienten noch freie Kapazitäten.

Ja. Wenn Ihr Kind beispielsweise zu einem Kinder-Dermatologen, Allergologen oder HNO-Arzt muss, können Sie das Kostenerstattungsprinzip auch dort nutzen, um teils monatelange Wartezeiten zu umgehen.

Idealerweise so früh wie möglich, bestenfalls direkt nach der Geburt oder in den ersten Lebensjahren. Sind bereits chronische Erkrankungen beim Kind dokumentiert, kann es schwieriger werden, einen Tarif ohne Leistungsausschlüsse zu finden.