Detailübersicht: Kostenerstattung Münchener Verein 723 + 735 + 769
723 + 735 + 769
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769
Der Ambulantbaustein 723 des Münchener Vereins bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei-, Heil- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, ebenfalls 80 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.
Der Krankenhausbaustein 735 erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Aus dem Zahnbaustein 769 werden Leistungen für Zahnersatz erbracht. Wenn Sie im Bonusheft 10 Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können, erhalten Sie 90 % vom Rechnungsbetrag als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung mit Zahnersatz.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769
80 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt.
80 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt.
Das Ablehnungsschreiben der GKV ist zur Leistungsprüfung vorzulegen. Ein Vermerk des Arztes oder Zahnarztes, dass die Rechnung keine GKV-Leistungen enthält, wird akzeptiert.
Nein, im Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769 werden die Aufwendungen bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) erstattet.
Ja, der Ambulantbaustein 723 erstattet 80 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Restkosten. Die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr ist auf 40 begrenzt.
Erbringt die GKV keine Vorleistung, werden ebenfalls 80 % erstattet. Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit dem Münchener Verein in Verbindung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.
Ja, der Ambulantbaustein 723 erstattet 80 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arzneimittel (80 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Ambulantbaustein 723 erstattet 80 % für folgende Heilmittel:
- Ergotherapie
- physikalisch-medizinische Leistungen gem. GOÄ
- Logopädie
(80 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse)
Ja, der Ambulantbaustein 723 erstattet 80 % für Hilfsmittel wie z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte. Bei manchen Hilfsmitteln (z.B. Krankenfahrstühle, orthopädische Maßschuhe, elektronische Lesegeräte u.a.) ist ein erstattungsfähiger Höchstbetrag vorgegeben (80 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Ambulantbaustein 723 erstattet 80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen (80 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Ja, der Ambulantbaustein 723 erstattet 80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel) stehen bis zu 800 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne (80 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, folgende Leistungen werden erbracht:
- 80 % für Transporte zu und von der ambulanten Heilbehandlung, soweit sie medizinisch notwendig und vom Arzt verordnet wurden
(80 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse)
Die Erstattung ist je Versicherungsjahr auf 400 EUR begrenzt.
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % bis zu 150 EUR je Versicherungsjahr erstattet.
Nein, der Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769 sieht keine Leistungen für eine Lasik-OP vor.
Ja, aus dem Ambulantbaustein 723 erhalten Sie Leistungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von den gesetzlichen Altersbeschränkungen und Intervallen. Hierfür werden 80 % erstattet (80 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV-versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, der Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769 leistet für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Ab dem 7. Monat ist ein Beitragszuschlag möglich. Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind.
Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).
Ja, es gibt eine Münchener Verein-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.
Die Abrechnung der weiteren tariflichen Leistungen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beim Münchener Verein ein.
Ja, der Ambulantbaustein 723 und der Krankenhausbaustein 735 leisten sofort in voller Höhe und sehen keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Für Leistungen aus dem Baustein 769 (Zahnersatz) gilt eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren.
Ja, die tariflichen Leistungen werden auch dann erbracht, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. Das Ablehnungsschreiben der GKV ist zur Leistungsprüfung vorzulegen. Ein Vermerk des Arztes oder Zahnarztes, dass die Rechnung keine GKV-Leistungen enthält, wird akzeptiert.
Ja, zu den tariflichen Leistungen aus dem der Ambulantbaustein 723 gehören auch Leistungen der Hebamme und des Entbindungspflegers. Hierfür erhalten Sie 80 % der verbleibenden Aufwendungen, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt. 80 % der Aufwendungen werden ebenfalls erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt.
Ja, im Krankenhausbaustein 735 sind bei stationärer Heilbehandlung auch die Kosten für stationäre Kiefer- und Zahnbehandlung erstattungsfähig. Leistungen für Zahnersatz sind nicht erstattungsfähig.
Ja, bei unterjährigem Versicherungsbeginn verringert sich im Zahnbaustein 769 der Höchsterstattungsbetrag. Bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4. Quartal des Kalenderjahres ermäßigt sich der Höchsterstattungsbetrag auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %. Endet eine Versicherung während eines Versicherungsjahres, so ermäßigt sich der Höchsterstattungsbetrag nicht.
Nein, Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769 sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Sie können frühestens zum Ende des auf den Versicherungsbeginn folgenden Kalenderjahres künden. Danach können Sie jährlich kündigen.
Der Ambulantbaustein 723, der Krankenhausbaustein 735 und der Zahnbaustein 769 sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten Beitrag.
Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Nein, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese nicht erstattet.
Nein, ein Selbstbehalt ist im Tarif Münchener Verein 723 + 735 + 769 nicht vorgesehen.
Nein, es gibt keine Kooperation zwischen dem Münchener Verein und einer GKV.
Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese senden Sie an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV).Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beim Münchener Verein ein. Sie selbst bezahlen den Arzt.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen, Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet der Münchener Verein bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.