Krankenhaustagegeldversicherung –
Finanzielle Sorgenfreiheit im Krankenhaus

  • Tagegeld steht zur freien Verfügung
  • Schutz vor Zuzahlungen und Mehrkosten
  • Top-Tarife für gesetzlich und privat Versicherte
  • Einfacher Online-Abschluss möglich

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Kranken­haus­tagegeld – damit Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können

Ein Krankenhausaufenthalt ist meist schon belastend genug. Damit Sie sich nicht auch noch Gedanken um Ihren Geldbeutel machen müssen, gibt es die Krankenhaus­tagegeld­versicherung. Sie zahlt Ihnen für jeden Tag einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung einen vereinbarten Geldbetrag.
Das Beste daran: Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung. Egal ob gesetzlich oder privat versichert – diese Zusatzversicherung schließt die finanziellen Lücken, die ein Klinikaufenthalt mit sich bringt. In der Regel leisten die Tarife auch für den Aufnahme- und Entlassungstag sowie an Wochenenden.
Wichtig
Die Kranken­haus­tagegeld­versicherung leistet immer! Unabhängig von dem Grund, weshalb Sie in der Klinik behandelt werden. Zu diesen Behandlungen zählen allerdings keine Anschlussmaßnahmen wie Reha- oder Kurbehandlungen, da diese in der Regel in einem Sanatorium stattfinden.

Wofür brauche ich eigentlich Kranken­haus­tagegeld?

Viele Patienten unterschätzen die Kosten, die trotz Krankenversicherung entstehen. Das ausgezahlte Tagegeld ist nicht zweckgebunden und hilft Ihnen, genau diese Löcher zu stopfen.
Typische Kostenfaktoren im Krankenhaus:
  • Gesetzliche Zuzahlung: Erwachsene Kassenpatienten zahlen 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr (§ 39 Sozialgesetzbuch).
  • Komfort & Kommunikation: Kosten für TV, WLAN oder Telefon auf dem Zimmer summieren sich schnell.
  • Besuche & Familie: Fahrt- und Parkkosten für Angehörige, die Sie besuchen kommen.
  • Gesetzliche Zuzahlung: Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Kosten für die Tierbetreuung während Ihrer Abwesenheit.
Ohne Zusatzversicherung müssen diese Ausgaben aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Mit einem Krankenhaustagegeld von beispielsweise 50 € bis 100 € am Tag fangen Sie diese Kosten bequem auf.

Der wichtige Unterschied: Krankenhaustagegeld vs. Krankentagegeld

Es kommt oft zu Verwechslungen, doch die Unterschiede sind gravierend:
    1
    Krankenhaustagegeld (diese Versicherung):
    Leistet ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts, unabhängig vom Einkommen. Es dient dazu, Mehrkosten im Krankenhaus zu decken.
    2
    Krankentagegeld:
    Dient als Lohnersatz. Arbeitnehmer erhalten meist sechs Wochen Lohnfortzahlung. Erst ab dem 43. Tag (bzw. 7. Woche) springt die Krankenkasse mit einem reduzierten Krankengeld ein. Eine Kranken­tagegeld­versicherung füllt dann die Lücke zum Nettoeinkommen auf.
Wichtig zu wissen: Auch die Unfallversicherung hilft hier nur bedingt. Das dort enthaltene Krankenhaustagegeld wird nur ausgezahlt, wenn der Klinikaufenthalt direkte Folge eines Unfalls ist. Eine Krankheit (wie eine Blinddarm-OP) wäre dort nicht versichert.

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