Krankenhaustagegeldversicherung –
Aufenthalt finanziell absichern

  • Mehrkosten bei stationärer Behandlung versichern
  • Ausgezahltes Tagegeld steht zur freien Verfügung
  • Top-Tarife für gesetzlich und privat Versicherte

Die besten Tarife im Vergleich

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Jahr

Kranken­haus­tagegeld­versicherung – das finanzielle Risiko mindern

Das Kranken­haus­tagegeld wird, wie der Name schon sagt, ausschließlich für jeden Tag einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung gezahlt.
Das gilt in der Regel auch für den Aufnahme- und Entlassungstag sowie für Samstage und Sonntage. Ein voller Tag ist dann erreicht, wenn eine Übernachtung notwendig wird, es sei denn, man hat auch eine teilstationäre Behandlung mitversichert.
Wichtig
Die Kranken­haus­tagegeld­versicherung leistet immer! Unabhängig von dem Grund, weshalb Sie in der Klinik behandelt werden. Zu diesen Behandlungen zählen allerdings keine Anschlussmaßnahmen wie Reha- oder Kurbehandlungen, da diese in der Regel in einem Sanatorium stattfinden.

Die Vorteile der Kranken­haus­tagegeld­versicherung

Das Kranken­haus­tagegeld ist nicht einkommensabhängig oder zweckgebunden. Somit können Sie frei über das Tagegeld verfügen. Mit dieser Zusatzversicherung lässt sich beispielsweise die, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ersten 28 Tage eines stationären Aufenthaltes geforderte Zuzahlung, begleichen. Denn ein Krankenhausaufenthalt kostet nach § 39 Sozialgesetzbuch 10 € pro Tag für alle über 18-Jährigen.
Wer für mehrere Tage in einer Klinik aufgenommen wird, den erwarten zusätzliche wirtschaftliche Aufwendungen. Diese Art der Zusatzversicherung fängt jedoch die entstehenden Mehrkosten ab dem ersten Tag auf. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrtkosten für Krankenhausbesuche der Familienmitglieder, der Aufwand für Fernseher, Internet oder Telefon auf dem Zimmer. Zudem kann man eine nötige Haushaltshilfe, oder jemanden der sich um die Haustiere kümmert, engagieren. Alle genannten Aufwendungen müssten sonst aus eigener Tasche gezahlt werden.
Es sollte daher diese Police nicht nur als Absicherung für die gesetzliche Zuzahlung gesehen werden. Teilweise wird diese Art der Krankenzusatzversicherung sogar als unwirtschaftlich betrachtet. Doch durch die Tatsache, dass man Krankentagegelder bis zu 100 € versichern und frei darüber verfügen kann, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Tarife.
Alle gesetzlich Versicherten werden immer weiter zur Kasse gebeten. Wer im Krankenhaus nicht auch noch an finanzielle Einbußen denken und lieber in Ruhe gesunden will, benötigt eine private Krankenzusatzversicherung. Die private Kranken­haus­tagegeld­versicherung deckt alle Mehrkosten ab, die durch einen stationären Aufenthalt entstehen können.

Weitere Vorteile dieser Absicherung sind:

  • Kein zeitliches Limit für die Leistungen
  • Die ausgezahlten Beträge brauchen nicht versteuert werden
  • Versicherungsschutz gilt in der ganzen Europäischen Union
  • Erstattung erfolgt auch in Privatkliniken

Das sagen unsere Kunden

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Der Unterschied zur Unfallversicherung oder Kranken­tagegeld­versicherung

Die Zusatzversicherung für Krankentagegeld leistet bei Arbeitnehmern, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen (Stand 2025: 5.512,50 €), erst ab dem 43. Tag. Ab diesem Tag entfällt die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Die GKV übernimmt dann durch die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Das Krankentagegeld soll in diesem Fall den Versicherten helfen, die entstehende Lücke zum normalen Monatseinkommen aufzufüllen.
Gelder, die durch einen Mehraufwand vor dem 43. Tag benötigt werden, sind demnach nicht einkalkuliert und werden auch von keiner anderen Versicherung übernommen. Zudem sind die Auszahlungsbeträge an das Einkommen gekoppelt. Dadurch können Sie nie mehr erhalten als das reguläre Einkommen.
Das Kranken­haus­tagegeld ist auch in den Standardtarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht enthalten. Daher können Selbstständige und Freiberufler, sowie Beamte das Kranken­haus­tagegeld neben dem privaten Krankentagegeld für zusätzliche Aufwendungen nutzen.
Die private Unfallversicherung beinhaltet Bausteine, die sich Unfall-Kranken­haus­tagegeld und Unfall-Krankentagegeld nennen. Diese kommen jedoch nur zum Tragen, wenn Sie aufgrund von Unfallfolgen stationär aufgenommen werden. Das bedeutet, diese Absicherung greift nur, wenn ein Unfall mit dem Krankenhausaufenthalt direkt zusammenhängt.

Einzigartiger Vergleich von Tarifen

Ob GKV oder private Krankenversicherung, eineKranken­haus­tagegeld­versicherung kann Ihnen bei der monetären Absicherung helfen. Auch wenn diese Versicherung nicht zu den wichtigsten zählt, ist ihr Nutzen nicht von der Hand zu weisen.
Wir bieten Ihnen einen einzigartigen Vergleich in diesem Bereich der Zusatzabsicherung an, der Ihre individuellen Leistungswünsche berücksichtigt. Zum Beispiel kann sich eine 25 jährige schwangere Frau, ab einem Beitrag von knapp 12 € im Monat, mit 50 € Krankentagegeld absichern. Es gibt zudem die Möglichkeit der Aufnahme in einer Privatklinik, auch bei teilstationärem Aufenthalt.

Welche Leistungen sind in unserem Tarif-Vergleich enthalten

Sie können bis zu 150 € als Tagessatz wählen. Sollten jedoch beachten, dass es Versicherungsgesellschaften gibt, die die Höhe der Tagessätze begrenzen. Zudem haben Sie mit unserem Onlinerechner die Möglichkeit, verschiedene gewünschte Leistungen vorzugeben. Diese sind:
  • Teilstationäre Heilbehandlungen
  • Geld bei Schwangerschaft
  • Geld bei Psychotherapie
  • Geld bei stationärer Kur
  • Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Kundenfreundlicher Kündigungsverzicht

Nutzen Sie jetzt unseren Vergleich um Ihren optimalen Tarif zu ermitteln.

Der Überblick vieler Anbieter ist Ihr Vorteil, denn ACIO bietet die umfangreichsten und übersichtlichsten Rechner. Sie zeigen Ihnen die persönlich perfekt passenden Finanzprodukte. Finden Sie in der Übersicht die Toptarife und Ihren Testsieger.
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  • Bereits seit 25 Jahren steht Ihnen unser spezielles Expertenteam, mit Ausbildungen bei namhaften Versicherungen zur Seite.
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Unsere Beratungsgruppen, bestehend aus Versicherungsspezialisten, zahnmedizinischen Fachangestellten und Dentaltechnikern, stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.

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Bei Unstimmigkeiten stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

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