Chefarztbehandlung & freie Arztwahl
Spitzenmedizin im Krankenhaus absichern

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Chefarztbehandlung & freie Arztwahl – Spitzenmedizin ist keine Frage des Zufalls

Behandlung durch die Besten
Behandlung durch die Besten

Sichern Sie sich die gezielte Behandlung durch erfahrene Chefärzte und absolute Top-Spezialisten.

Keine Honorarlücken
Keine Honorarlücken

Volle Kostenübernahme auch bei anspruchsvollen Arzthonoraren, die über den GOÄ-Höchstsatz (3,5-fach) hinausgehen.

Sicherheit im Ernstfall
Sicherheit im Ernstfall

Garantiert beste medizinische Betreuung durch Koryphäen – besonders wichtig bei komplizierten und seltenen Diagnosen.

Auch ohne Übernachtung
Auch ohne Übernachtung

Profitieren Sie von wahlärztlichen Leistungen und der Chefarzt-Expertise auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.

Bei einer schweren Diagnose zählt vor allem eines: das Vertrauen, medizinisch bestmöglich versorgt zu werden. Viele Patienten wünschen sich in dieser Situation nicht nur eine hochwertige Behandlung, sondern auch die Sicherheit, dass ein besonders erfahrener Spezialist oder der Chefarzt selbst in die Therapie und Operation eingebunden ist. Genau hier setzt eine Krankenhauszusatzversicherung mit Chefarztbehandlung und freier Arztwahl an.

Warum die gesetzliche Basisversorgung oft nicht ausreicht

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, im Krankenhaus vom Chefarzt oder einem bestimmten Spezialisten behandelt zu werden. Das System sieht die Behandlung durch den "diensthabenden Arzt" vor. Das kann ein erfahrener Oberarzt sein, aber eben auch ein Assistenzarzt in der Ausbildung.
Wer im Ernstfall auf Nummer sicher gehen möchte, benötigt eine private Zusatzabsicherung. Mit dem passenden Tarif sichern Sie sich das Recht auf wahlärztliche Leistungen. Das bedeutet:
  • Freie Wahl des Operateurs: Sie entscheiden, wer zum Skalpell greift.
  • Spezialisten-Zugang: Sie können gezielt Koryphäen für seltene Krankheitsbilder hinzuziehen.
  • Ständiger Vertreter: Ein guter Tarif stellt sicher, dass Sie bei Abwesenheit des Chefarztes vom qualifiziertesten Vertreter (meist dem leitenden Oberarzt) behandelt werden – und nicht in die Standardversorgung zurückfallen.

Der entscheidende Faktor: Die GOÄ und die "Honorar-Falle"

Ein zentraler Punkt bei der freien Arztwahl ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Sie regelt, wie ärztliche Leistungen gegenüber Privatpatienten oder Zusatzversicherten abgerechnet werden. Während die Kasse Pauschalbeträge zahlt, rechnet der Wahlarzt Einzelleistungen ab, die mit einem Steigerungssatz versehen werden:
  • 2,3-facher Satz: Der Regelsatz für durchschnittliche Leistungen.
  • 3,5-facher Satz: Der Höchstsatz für schwierige oder zeitaufwendige Behandlungen.
Das Problem: Gerade bei hochkomplexen Eingriffen (z. B. in der Neurochirurgie oder Herzchirurgie) oder bei international renommierten Kapazitäten reicht der 3,5-fache Satz oft nicht aus. Spitzenmediziner schließen dann oft Honorarvereinbarungen ab, die weit über diesen Sätzen liegen.

Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen bei der Abrechnung

Nicht jede Krankenhauszusatzversicherung deckt Abrechnungen oberhalb der üblichen GOÄ-Höchstsätze ab. Wer hier nur auf einen günstigen Monatsbeitrag achtet, muss im Ernstfall oft hohe Differenzbeträge aus eigener Tasche zahlen.
Worauf Sie bei einem ACIO-Tarifvergleich achten sollten:
  • Leistung über den Höchstsätzen: Der Tarif sollte explizit auch den 3,5-fachen Satz übersteigen können (Honorarvereinbarungen).
  • Ambulante Operationen: Viele Eingriffe finden heute ambulant statt. Ein Toptarif zahlt den Spezialisten auch dann, wenn Sie das Krankenhaus am selben Tag wieder verlassen.
  • Vor- und nachstationäre Behandlung: Die beste Operation nützt wenig, wenn die spezialisierte Diagnostik davor oder die Kontrolle danach nicht abgedeckt ist.

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Krankenhauszusatzversicherung

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Fazit: Mehr als nur ein Privileg – Ein Plus an Sicherheit

Eine gute Krankenhauszusatzversicherung schafft weit mehr als nur finanzielle Entlastung. Sie gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, im Fall einer ernsten Erkrankung nicht auf Standardversorgung beschränkt zu sein. Sie investieren in die Freiheit, genau den Experten wählen zu können, dem Sie Ihr Leben anvertrauen möchten.
ACIO unterstützt Sie mit über 25 Jahren Erfahrung dabei, die Tarife herauszufiltern, die bei der Chefarztbehandlung und der GOÄ-Abrechnung keine Kompromisse machen. Nutzen Sie unseren intelligenten Vergleich, um sich den Zugang zur medizinischen Elite zu sichern.
Mehr Hintergrund zu allen Wahlleistungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Krankenhauszusatzversicherung.

Chefarztbehandlung & freie Arztwahl

Was bedeutet "Abrechnung über dem Höchstsatz" bei der GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für besonders schwierige oder zeitaufwendige Behandlungen einen Regelhöchstsatz (das 3,5-fache des Grundsatzes) vor. Absolute Spezialisten und Koryphäen verlangen bei komplizierten Eingriffen oft ein Honorar, das weit über diesen Satz hinausgeht. Sie schließen dann eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen ab. Ein leistungsstarker ACIO-Tarif erstattet auch diese überdurchschnittlichen Kosten problemlos.

Was passiert, wenn mein Wunsch-Chefarzt im Urlaub oder krank ist?

Wenn Sie die Chefarztbehandlung vereinbart haben, der Arzt aber unvorhergesehen abwesend ist (z. B. wegen Krankheit), springt sein "ständiger Vertreter" ein. Dies ist in der Regel ein sehr erfahrener, leitender Oberarzt, der die fachliche Qualifikation des Chefarztes teilt. Wichtig: Die wahlärztliche Leistungskette reißt dadurch nicht ab.

Gilt die Chefarztbehandlung auch für ambulante Operationen?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Da viele chirurgische Eingriffe (z. B. am Knie oder Auge) heute im Krankenhaus ambulant durchgeführt werden, ist dies ein sehr wichtiges Detail. Wir empfehlen dringend Tarife, bei denen die Chefarztbehandlung auch bei sogenannten "ambulanten Operationen im Krankenhaus" (nach § 115b SGB V) in vollem Umfang übernommen wird.

Kann ich die Chefarztbehandlung auch im Mehrbettzimmer nutzen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die ärztlichen Wahlleistungen (Chefarzt) und die Wahlunterbringung (1- oder 2-Bett-Zimmer) sind zwei getrennte Vereinbarungen. Sie können sich also für eine erstklassige medizinische Behandlung durch den Chefarzt entscheiden, aber auf die Kosten für das Einzelzimmer verzichten.

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