1-Bett- & 2-Bett-Zimmer: Warum Ruhe im Krankenhaus die beste Medizin ist
Ihre ACIO-Highlights auf einen Blick:
Maximale Erholung
Maximale Erholung
Entkommen Sie dem Stress und Lärm klassischer Mehrbettzimmer.
Privatsphäre & Würde
Privatsphäre & Würde
Ungestörte Gespräche mit Ärzten und Angehörigen in vertraulicher Atmosphäre.
Hotel-Charakter
Hotel-Charakter
Eigene Sanitäranlagen und deutlich mehr Komfort bei der Unterbringung.
Finanzieller Ausgleich
Finanzieller Ausgleich
Attraktives Ersatztagegeld, falls Ihr Wunschzimmer einmal belegt sein sollte.
Der Krankenhausalltag: Wenn die dringend benötigte Ruhe fehlt
Die Lösung: Ein privater Rückzugsort für Ihre Genesung
Das 1-Bett-Zimmer (Einzelzimmer): Maximaler Komfort
Das 2-Bett-Zimmer (Zweibettzimmer): Der smarte Mittelweg
ACIO Experten-Tipp: Was passiert, wenn die Klinik voll ist?
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Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)
1-Bett- & 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus
Ist die Wahl des Einzelzimmers immer an die Chefarztbehandlung gekoppelt?
Nein. Die ärztliche Wahlleistung (Chefarzt) und die Wahlunterbringung (1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer) sind zwei völlig unabhängige Vereinbarungen. Sie können beispielsweise auf die Chefarztbehandlung verzichten und sich bei der Klinikaufnahme lediglich für die Ruhe im Einzelzimmer entscheiden. Ihr Tarif übernimmt die Kosten gemäß Ihren Vertragsbedingungen.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil des Einzelzimmers?
Nein, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt ausschließlich die sogenannte Regelversorgung, was in der Praxis oft die Unterbringung im Drei- oder Vierbettzimmer bedeutet. Zudem müssen GKV-Patienten ab dem 18. Lebensjahr für die ersten 28 Tage eines Jahres einen Eigenanteil von 10 Euro pro Krankenhaustag selbst zuzahlen.
Darf mein Partner im Einzelzimmer bei mir übernachten?
Die Mitaufnahme einer Begleitperson (häufig als „Rooming-in" bezeichnet) ist bei Erwachsenen im Normalfall eine reine Privatleistung und wird von der Kasse nicht erstattet. Einige Premium-Krankenhauszusatzversicherungen bieten jedoch ein "Rooming-in bei schweren Erkrankungen" an oder erlauben es zumindest, das Ersatztagegeld für die Kosten eines Beistellbettes zu nutzen.
Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld?
Wenn Sie einen Tarif für ein 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer abgeschlossen haben, das Krankenhaus bei Ihrer Einlieferung aber komplett belegt ist und Ihnen nur ein Mehrbettzimmer anbieten kann, greift das Ersatzkrankenhaustagegeld. Die Versicherung zahlt Ihnen dann für jeden Tag der schlechteren Unterbringung einen finanziellen Ausgleich (oft zwischen 25 und 50 Euro pro Tag) steuerfrei aus.
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