Rooming-in – Damit Sie im Krankenhaus immer an der Seite Ihres Kindes bleiben
Ihre ACIO-Highlights auf einen Blick:
Emotionale Sicherheit
Emotionale Sicherheit
Garantierte Nähe für Trost und Geborgenheit in einer Ausnahmesituation.
Keine Alters-Hürden
Keine Alters-Hürden
Umgehen Sie die oft engen Altersgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen.
Privatpatienten-Status für Kinder
Privatpatienten-Status für Kinder
Inklusive Chefarztbehandlung und 1-Bett-Zimmer.
Finanzielle Entlastung
Finanzielle Entlastung
Volle Übernahme der Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson.
Nähe ist die beste Medizin: Warum Rooming-in so wichtig ist
Die GKV-Realität: Wenn die Mitaufnahme nicht selbstverständlich ist
Mehr als nur ein Bett: Umfassender Schutz für kleine Patienten
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer: Ruhe für Kind und Elternteil.
- Privatärztliche Behandlung: Die Expertise des Chefarztes oder von Spezialisten gerade bei schwierigen Diagnosen.
- Bessere Wahlleistungen: Hochwertige medizinische Versorgung ohne Kompromisse.
Jetzt Kindertarife mit Rooming-in vergleichen
- Krankenhauszusatzversicherung
- Kindertarife mit Rooming-in
- Top-Tarife für Familien vergleichen
Online-Rechner
Krankenhauszusatzversicherung
ACIO Experten-Tipp: Achten Sie auf das Kleingedruckte
Rooming-in & Kindertarife
Bis zu welchem Alter ist Rooming-in versichert?
Gute Tarife für Kinder leisten oft bis zum 14. Lebensjahr, Top-Tarife sogar bis zur Volljährigkeit (18. Lebensjahr). Damit gehen sie weit über den Standard der gesetzlichen Kassen hinaus, die oft schon ab dem 9. Lebensjahr eine Kostenübernahme verweigern.
Was kostet Rooming-in im Krankenhaus, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Die Tagessätze für Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson liegen je nach Klinik meist zwischen 45 € und 120 €. Bei einem längeren Aufenthalt kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die Familie darstellen.
Sind Chefarztbehandlung und Rooming-in immer kombiniert?
In den meisten leistungsstarken Kindertarifen ja. Das Ziel ist eine Rundum-Versorgung, die sowohl die medizinische Expertise (Chefarzt) als auch die emotionale Begleitung (Rooming-in) sicherstellt.
Kann auch die Oma oder der Opa als Begleitperson mit?
Ja, in der Regel definieren die Tarife eine "enge Bezugsperson" als Begleitung. Das muss nicht zwingend ein Elternteil sein, solange die Person die Betreuung des Kindes im Krankenhaus übernimmt.
Sprechen Sie mit unseren Experten.
Kostenlos, transparent und ehrlich – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.