Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Barmenia Komfort 1-Bett
Komfort 1-Bett
Kurzübersicht - Tarif Barmenia Komfort 1-Bett
Die Krankenhauszusatzversicherung Komfort 1-Bett der Barmenia erstattet die Kosten für Einbettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Zum 61. Lebensjahr erfolgt der Wechsel in den Tarif Komfort 1-Bett K mit konstantem Beitrag.
In diesem Tarif verzichtet die Barmenia auf Wartezeiten.
Die Tarifleistung umfasst eine Entbindungspauschale in Höhe von 1.000 EUR bei einer Hausgeburt oder einer Entbindung im Geburtshaus.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Komfort 1-Bett
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte
- die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Barmenia auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Für allgemeine Krankenhausleistungen werden die nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen erstattet. Erfolgt keine Leistung der GKV, so entfällt auch eine Erstattung aus dem Tarif Barmenia Komfort 1-Bett für allgemeine Krankenhausleistungen. Den Kostenbaustein der sonst von der GKV getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen gemäß Leistungskatalog §115 b zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Wenn eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs gem. §115 b SGB V stattfinden sollte, erfolgt eine Erstattung nur nach Einzelfallprüfung.
Wir empfehlen vor einer ambulanten Operation generell die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Ja, die Krankentransport-Mehrkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus werden zu 100 %, bis maximal 250 EUR je Krankenhausaufenthalt erstattet.
Darüber hinaus erstattet die Barmenia im Tarif Komfort 1-Bett auch die von der gesetzlichen Krankenkasse verlangte Zuzahlung für stationäre Transportkosten zu 100 %.
Nein, Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Aus dem Tarif Barmenia Komfort 1-Bett erhalten Sie jedoch ein Reha-Tagegeld in Höhe von 100 EUR pro Tag, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ein gesetzlicher Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme
- Vor der Rehabilitationsmaßnahme wurde der Kunde stationär im Krankenhaus behandelt
- Die stationäre Behandlung stand mit der Rehabilitationsmaßnahme im Zusammenhang
Das Reha-Tagegeld wird für die Dauer von 21 Tagen ausgezahlt.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Barmenia verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Abs. 2.1).
Nein, im Tarif Barmenia Komfort 1-Bett ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ist die versicherte Person bei Antragstellung schwanger und ist dies bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 14., 21., 30., 40. bzw. 50. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Sie haben das Recht, täglich, zu jedem beliebigen Tag in der Zukunft und ohne erneute Gesundheitsprüfung in den leistungsidentischen Tarif Barmenia Komfort 1-Bett K mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Zum Ende des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, endet der Tarif Barmenia Komfort 1-Bett und es erfolgt eine automatische Umstellung in den Tarif Barmenia Komfort 1-Bett K.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Barmenia eingereicht.