Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Advigon SGK (Klinik Premium Plus)
SGK (Klinik Premium Plus)
Kurzübersicht - Tarif Advigon SGK (Klinik Premium Plus)
Die Krankenhauszusatzversicherung SGK (Klinik Premium Plus) der Advigon erstattet die Kosten für Ein- / Zweibettzimmer-Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung sowie ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
In diesem Tarif verzichtet die Advigon auf die allgemeine Wartezeit.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Advigon SGK (Klinik Premium Plus)
Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden 25 EUR ausgezahlt.
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte
- die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass es sich nicht um eine Kur-, Reha- oder Sanatoriumsbehandlung gehandelt hat.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
Keine, der Tarif SGK der Advigon leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
Einzige Ausnahme sind die von Belegärzten durchgeführten ambulanten Operationen, welche eine stationäre Heilbehandlung ersetzen.
Der Tarif Advigon SGK leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
Das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt, wenn eine ambulanten Operation, welche eine stationäre Heilbehandlung ersetzt, durchgeführt wird.
Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden 25 EUR ausgezahlt.
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen gemäß Leistungskatalog §115 b zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Wenn eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs gem. §115 b SGB V stattfinden sollte, erfolgt eine Erstattung nur nach Einzelfallprüfung.
Wir empfehlen vor einer ambulanten Operation generell die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Für stationäre Kuren, die im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden, wird jedoch nach vorheriger Zusage für die Dauer von bis zu 21 Tagen ein Kurtagegeld in Höhe von 40 EUR pro Tag gezahlt. Für Kinder, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden 20 EUR ausgezahlt.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Advigon verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB (1)).
Nein, im Tarif SGK der Advigon ist grundsätzlich keine Wartezeit vorgesehen, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung besteht eine Wartezeit von 8 Monaten.
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 19., 39., 59., bzw. 79. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können wie bei allen anderen Versicherern auch, ergänzende Beitragsanpassungen nötig machen.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Nein, es gibt keine Chipkarte zur vereinfachten, direkten Abrechnung zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.
Die Abrechnung der Kosten für die Ein- / Zweibettzimmer-Unterbringung sowie für die wahlärztlichen Leistungen, also Behandlungen durch Chefärzte oder Spezialisten, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie dann bei der Advigon ein.