Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Continentale SP1

SP1

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Continentale SP1

Unterkunftsleistungen
100% im Einbettzimmer
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett
Ja, 20 EUR bzw. 40 EUR pro Tag
Erstattung Chefarzt
Ja, zu 100%
Chefarzterstattung über Höchstsatz
Ja, ohne Begrenzung
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt
Ja, 50 EUR pro Tag
Ambulante Operationen
Leistungen aus privatem Vollkosten-Grundtarif
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Ja, zu 100%
Gemischte Heilanstalten?
Ja
Freie Krankenhauswahl
Leistungen aus privatem Vollkosten-Grundtarif
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?
Ja
Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Konstante Beiträge im Alter?
Sofort konstant, da mit Alterssparanteil

Der Tarif SP 1 der Continentale Versicherung erstattet die Kosten für Einbettbettzimmer-Unterbringung, Chefarztbehandlung, Belegärzte und ambulante Operationen. Der Tarif ist ausdrücklich als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung gedacht, sofern in der bereits bestehenden privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, also Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen wie z.B. Chefarztbehandlungen versichert sind.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale SP1

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?

100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.

Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif Continentale SP 1 nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.

Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?
Ja, Sie erhalten pro Tag 20 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zweibettzimmer in Anspruch nehmen und 40 EUR, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?
Ja, die Continentale leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelte
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
  • während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?

Nein, die anfallenden Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.

Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?

Ja, die Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Continentale bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zum GOÄ Höchstsatz erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.

Sofern Ihr Vollkosten-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?
100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.
Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?
100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Nein, das Belegarzthonorar bleibt auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?
Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?

Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.

Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?

Leistungen für ambulante Operationen gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihrer privaten Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?
Es besteht die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen. Die Meldung kann durch Sie selbst, Ihre Angehörigen oder durch das Krankenhaus erfolgen.

Im eigenen Interesse sollten Sie jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?
Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Für die Dauer von max. 28 Tagen sind vom Versicherten 10 EUR pro Tag an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?

Nein, Mehrkosten für Liegend-Transporte gehören nicht zum Leistungsumfang des Tarifs Continentale SP 1.

Diese Leistungen sind ggf. in Ihrem privaten Vollkosten-Grundtarif geregelt.

Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?
Ja, erstattet werden die Ein- und Zweibettzimmerzuschläge und die Kosten für privatärztliche Behandlung bei Anschlussrehabilitationsmaßnahmen, soweit
- für die vorausgegangene Akutbehandlung im Krankenhaus eine Leistungspflicht bestand.
- die Anschlussheilbehandlung vom Krankenhausarzt veranlasst wird und die Erkrankung nach Verlegung aus der Akutbehandlung weiterhin krankenhaustypischer Behandlung bedarf und zwischen Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und Aufnahme in der Krankenanstalt, in der die Anschlussrehabilitation durchgeführt werden soll, nicht mehr als 2 Wochen liegen.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Continentale SP1 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Versicherungsjahr rechnet sich vom Tage des Versicherungsbeeginns an. Eine Zusammenlegung mit dem Kalenderjahr erfolgt nicht.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Leistungen Ihrer privaten Krankenkasse zusammen. Sofern letztere bei Auslandsbehandlungen nicht oder nur teilweise leistet, empfehlen wir Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre, im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Ja, es gibt eine Conti-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.

Sofern keine Leistungsausschlüsse vereinbart wurden, erhält der Versicherte die Chipkarte nach drei Monaten oder falls Wartezeiterlass vereinbart wurde, einen Monat nach Versicherungsbeginn. Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Continentale eingereicht.