Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Gothaer MediClinic Premium
MediClinic Premium
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"Befriedigend (3,1)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18
Die Krankenhauszusatzversicherung MediClinic Premium der Gothaer erstattet die Kosten für Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Tarif kann auch ergänzend zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung beantragt werden, sofern in der privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen versichert sind.
In diesem Tarif verzichtet die Gothaer auf Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Gothaer MediClinic Premium
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte
- ausschließlich medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erforderten oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die nicht mit dem eigentlichen Behandlungszweck zusammenhängt und eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Die Leistungen sind auf den Zeitraum der stationären Krankenhausbehandlungen dieser akuten Erkrankung begrenzt.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
Der Tarif MediClinic Premium leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen gemäß Leistungskatalog §115 b zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Wenn eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs gem. §115 b SGB V stattfinden sollte, erfolgt eine Erstattung nur nach Einzelfallprüfung.
Wir empfehlen vor einer ambulanten Operation generell die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Zu den Leistungen der vor- und nachstationären Behandlung gehören die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
In medizinisch begründeten Einzelfällen kann im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt die Frist von 14 Tagen bzw. drei Monaten auch verlängert werden.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Gothaer verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB (2.1)).
Nein, im Tarif Gothaer MediClinic Premium ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chefärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Gothaer eingereicht.