Krankentagegeldversicherung für Ärzte & Zahnärzte: Schutz in der Berufsausübungsgemeinschaft
Spezialisten-Vergleich
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Maximale Absicherung
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Wir helfen Ihnen, die passende Höhe für Ihr Krankentagegeld zu ermitteln, damit Ihr Gewinn bei Krankheit optimal abgesichert ist.
Diskrete Risiko-Voranfrage
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Auch bei Vorerkrankungen finden wir durch eine anonymisierte Voranfrage bei allen relevanten Anbietern eine Lösung für Sie.
Ihr persönlicher Wegbegleiter
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Verlassen Sie sich auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und unseren Service. Wir sind Ihre Experten für alle Versicherungsfragen Ihrer Berufsgruppe.
Warum eine spezialisierte Krankentagegeldversicherung so wichtig ist
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Häufige Fragen zum Krankentagegeld in der BAG
Warum ist Krankentagegeld in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) besonders wichtig?
In einer BAG ist alles im Gesellschaftsvertrag geregelt – auch der Krankheitsfall. Meistens besagt der Vertrag, dass ein erkrankter Partner seinen Gewinnanteil nur für eine befristete Zeit (z. B. 3 bis 6 Monate) weiter erhält. Danach sinkt der Gewinnanteil drastisch ab oder entfällt ganz. Ein privates Krankentagegeld fängt genau diesen vertraglich geregelten Einkommensverlust auf und schützt Sie vor dem finanziellen Ruin.
Wer zahlt meinen Anteil an den Fixkosten der BAG, wenn ich krankheitsbedingt ausfalle?
Das ist die größte Gefahr! Auch wenn Sie krank im Bett liegen und keine eigenen Einnahmen für die BAG generieren, müssen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Anteil an den Fixkosten (Miete, Personal, Leasingraten) weiter bezahlen. Sie zahlen also drauf. Ihr Krankentagegeld muss daher zwingend so hoch berechnet sein, dass es Ihren privaten Lebensstandard UND Ihren Fixkostenanteil in der Praxis abdeckt.
Darf ich auf meine Kosten einen ärztlichen Vertreter einstellen und trotzdem Krankentagegeld beziehen?
Das ist bei einer BAG ein entscheidendes Detail! Wenn Sie ausfallen, wollen Ihre Mitgesellschafter oft, dass ein Vertreter eingestellt wird, damit Ihre Patienten weiter versorgt werden und die Praxis keinen Umsatz verliert. Viele einfache KTG-Tarife stellen die Zahlung jedoch ein, sobald ein Vertreter arbeitet. Gute, arztspezifische Tarife haben eine sogenannte Vertreterklausel: Sie dürfen einen Vertreter in der BAG beschäftigen und erhalten Ihr Krankentagegeld trotzdem weiter. Von diesem Geld bezahlen Sie dann quasi das Honorar Ihres Vertreters.
Wie berechne ich die richtige Höhe des Krankentagegelds als Gesellschafter?
Die Faustformel für Gesellschafter einer BAG lautet: Ihre privaten monatlichen Ausgaben + Ihr persönlicher Fixkostenanteil in der Praxis geteilt durch 30 Tage. Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Versicherer bei der Antragsprüfung nicht nur Ihren reinen Nettogewinn, sondern explizit auch Ihren Anteil an den fortlaufenden Praxiskosten bei der Berechnung der maximalen Absicherungshöhe akzeptiert.