Krankentagegeldversicherung für Ärzte & Zahnärzte
im Vergleich: Schutz vor finanziellen Risiken

  • Individuelle Lösungen
  • Volle Flexibilität
  • Ihre Praxis, Ihre Arbeit, unser Schutz
  • Maßgeschneiderte Sicherheit

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Kranken­tagegeld­versicherung für Ärzte, Zahnärzte und Mediziner im Vergleich: Ihr zuverlässiger Schutz

Als angestellter oder niedergelassener Arzt oder Zahnarzt tragen Sie eine besondere Verantwortung – nicht nur für Ihre Patienten, sondern auch für Ihre Praxis und Ihr eigenes Einkommen. Fällt man aufgrund von Krankheit oder Unfall längere Zeit aus, können schnell existenzbedrohende finanzielle Lücken entstehen. Eine spezielle Krankentagegeldversicherung ist der Schlüssel, um diese Risiken effektiv zu minimieren.
Wir von ACIO verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Mediziner gegenübersehen. Unsere Online-Vergleichsrechner sind intelligent, benutzerfreundlich und detailgenau auf die Bedürfnisse von Ärzten und Zahnärzten abgestimmt. Egal, ob Sie angestellt sind, eine Einzelpraxis führen oder Teil einer Berufsausübungsgemeinschaft sind – wir finden die passende Absicherung für Sie.
Individuelle Lösungen
Individuelle Lösungen

Passgenaue Absicherung für angestellte Ärzte, Einzelpraxen und Berufs­ausübungsgemeinschaften.

Volle Flexibilität
Volle Flexibilität

Ermittlung des optimalen Tagessatzes und flexible Karenzzeiten.

Ihre Praxis, Ihre Arbeit, unser Schutz
Ihre Praxis, Ihre Arbeit, unser Schutz

Bewahren Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit, selbst bei unerwartetem Ausfall.

Maßgeschneiderte Sicherheit
Maßgeschneiderte Sicherheit

Finden Sie die perfekte Lösung, die zu Ihrer Lebens- und Praxissituation passt.

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  • Krankentagegeld Top Tarife
  • Wichtig für Ärzte und Zahnärzte
  • Vergleichen und Einkommensausfall absichern

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Krankentagegeld Zusatzversicherung

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Die richtige Absicherung für Ihre Praxissituation

Die Wahl des optimalen Krankentagegeld-Tarifs hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. In einer Einzelpraxis müssen Sie sicherstellen, dass die laufenden Kosten für Miete, Mitarbeitergehälter und Inventar auch bei Ihrer Abwesenheit gedeckt sind. Hier kann eine Kombination aus Krankentagegeldversicherung und einer Praxisausfallversicherung die ideale Lösung sein. Letztere springt ein, um die fixen Betriebskosten abzusichern, während das Krankentagegeld Ihr persönliches Nettoeinkommen schützt. Unsere Experten prüfen mit Ihnen, welche Konstellation in Ihrem Fall am sinnvollsten ist.
Krankentagegeldlösungen für Partner einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft sind davon losgelöst zu betrachten.
Hier finden Sie Tagegelder für AU Ausfälle in der BAG.
In einer facharztgleichen Gemeinschaftspraxis sollte die gegenseitige Vertretung im Gesellschaftervertrag geregelt sein. Dennoch können in beiden Fällen – ob bei Einzel- oder Gemeinschaftspraxis – schnell Situationen eintreten, in denen finanzielle Engpässe drohen, insbesondere wenn die Vertretung durch einen Fachkollegen in ländlichen Regionen schwierig ist.

Unsere Experten beraten Sie kostenlos!

  • Erfahrene und zertifizierte Berater
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So ermitteln Sie Ihren versicherbaren Tagessatz

Der versicherbare Tagessatz basiert in der Regel auf Ihrem letzten Einkommenssteuerbescheid. Hilfsweise kann auch der Praxisgewinn herangezogen werden. Der ermittelte Betrag wird durch 360 geteilt, um Ihren Höchsttagessatz zu berechnen. Als Mediziner können Sie problemlos einen Tagessatz zwischen 250 € und 600 € absichern. Höhere Tagessätze sind mit entsprechenden Nachweisen ebenfalls möglich.
Ein wichtiger Baustein Ihrer Absicherung ist die Wahl der Karenzzeit. Diese beschreibt den Zeitraum zwischen dem Eintritt Ihrer Arbeitsunfähigkeit und der Auszahlung des Krankentagegeldes. Je nach individueller Situation (z.B. finanzielle Rücklagen, Praxisstruktur) wählen Sie einen passenden Karenzzeitpunkt. Eine geschickte Kombination gestaffelter Karenzzeiten kann zudem die Beiträge optimieren und Ihnen maximale Sicherheit bieten, insbesondere bei sehr langer Arbeitsunfähigkeit.
Krankentagegeld in der Berufsausübungsgemeinschaft
Arbeitsunfähigkeit in einer BAG ( Berufsausübungsgemeinschaft ) stellt einen gesonderten Beratungsbedarf dar. In einer facharztgleichen, früher Gemeinschaftspraxis und heute Berufsausübungsgemeinschaft genannten Praxis, spielt der Gesellschaftervertrag eine maßgebliche Rolle. Der Gesellschaftsvertrag regelt in der ärztlichen BAG die gegenseitige Vertretung im Falle von Arbeitsunfähigkeit, vorübergehender Berufsunfähigkeit oder von anderen, vom Arzt zu verantwortenden längeren Abwesenheiten.

Onlinerechner Krankentagegeld für Ärzte in einer BAG

Hier finden Sie den richtigen Tarif für Ihre Berufsausübungsgemeinschaft.
Zum Onlinerechner

Warum ACIO die richtige Wahl ist

  • Über 25 Jahre Erfahrung: Wir verfügen über fundiertes Fachwissen und kennen die Besonderheiten der Krankentagegeldversicherung für Mediziner.
  • Exzellente Beratungsqualität: Unsere persönlichen Experten unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung zu finden.
  • Hohe Kundenzufriedenheit: Über 100.000 zufriedene Kunden und eine Ekomi-Bewertung von 4,8 von 5 Punkten sprechen für sich.
  • Lückenloser Schutz: Wir bieten Lösungen, die eine nahtlose Überleitung von der Krankentagegeldversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung garantieren. So vermeiden Sie Zahlungsausfälle bei Übergangssituationen.
Sichern Sie Ihre Existenz als Arzt oder Zahnarzt ab und konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit und Ihre Patienten. Nutzen Sie unsere Online-Vergleichsrechner, um einen ersten Überblick zu erhalten, oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Weitere wichtige Informationen zur Krankentagegeldversicherung speziell für Mediziner haben wir in unserem großen Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte

Zahlt bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit nicht mein ärztliches Versorgungswerk?

Nein. Das ärztliche Versorgungswerk leistet erst bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, nicht bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Für den Einkommensersatz bei Krankheit ist eine Krankentagegeldversicherung notwendig.

Warum reicht für mich als angestellter Arzt (z. B. Fach- oder Oberarzt) das gesetzliche Krankengeld bei Weitem nicht aus?

Das gesetzliche Krankengeld liegt nur bei etwa 70 % des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Für höherverdienende Ärzte entsteht dadurch eine deutliche Einkommenslücke, die nur durch ein Krankentagegeld geschlossen werden kann.

Zahlt die Krankentagegeldversicherung auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot (Quarantäne nach IfSG), auch wenn ich nicht selbst erkrankt bin?

Ja, viele Tarife leisten auch bei einem Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz, selbst wenn keine eigene Erkrankung vorliegt. Entscheidend sind jedoch die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Was passiert mit den laufenden Fixkosten meiner Praxis (Miete, MFA-Gehälter, Leasing), wenn ich krankheitsbedingt ausfalle?

Diese Kosten laufen weiter. Eine spezielle Praxisausfall- oder Betriebskostenversicherung übernimmt in solchen Fällen die fixen Aufwendungen, damit die wirtschaftliche Stabilität der Praxis erhalten bleibt.

Darf ich bei Krankheit einen ärztlichen Vertreter (Locum Tenens) einstellen und trotzdem mein Krankentagegeld in voller Höhe weiterbeziehen?

Ja, in vielen modernen Tarifen ist die Anstellung eines Vertreters zulässig, ohne dass das Krankentagegeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie selbst weiterhin arbeitsunfähig sind.

Wie sichere ich meinen vertraglichen Fixkostenanteil ab, wenn ich Partner in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bin?

Hierfür eignet sich eine Betriebskostenversicherung, die Ihren individuellen Fixkostenanteil absichert. Sie entlastet die BAG finanziell und verhindert, dass Ihre Partner Ihre Kosten mittragen müssen.

Ab dem wievielten Krankheitstag (Karenzzeit) sollte das Krankentagegeld für mich als Arzt idealerweise beginnen?

Bei angestellten Ärzten ist ein Beginn ab dem 43. Tag üblich, da der Arbeitgeber vorher das Gehalt fortzahlt. Selbstständige Ärzte wählen meist eine kürzere Karenzzeit, häufig zwischen dem 7. und 14. Tag, um früh entstandene Einkommenslücken zu schließen.

Leistet der Tarif auch bei einer schrittweisen Wiedereingliederung bzw. Teilarbeitsunfähigkeit in der Praxis?

Ja, hochwertige Tarife zahlen auch bei Teilarbeitsunfähigkeit oder Wiedereingliederung anteilig weiter, solange eine medizinisch begründete Einschränkung vorliegt.

Kann ich mein Krankentagegeld später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn mein Gewinn steigt oder ich mich niederlasse (Optionsrecht)?

Ja, viele Versicherer bieten ein Optionsrecht zur späteren Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Dies ist besonders bei steigenden Gewinnen oder dem Übergang in die Selbstständigkeit wichtig.

Leistet die Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen (z. B. Burnout), die im medizinischen Alltag immer häufiger vorkommen?

Ja, psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression sind in guten Tarifen voll mitversichert. Einschränkungen bestehen meist nur bei bereits bestehenden Vorerkrankungen.

Das sagen unsere Kunden

6.920
Bewertungen
98,8%
Kundenzufriedenheit
4,8 / 5
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Aktuelle Kundenstimmen

Kundenbewertung vom 10. April 2026
"schnelle telefonische Erreichbarkeit, kompetente Beratung, Info und Vertragsabschluss verlässlich aus einer Hand"