Krankentagegeldversicherung für Ärzte, Zahnärzte und Mediziner im Vergleich: Ihr zuverlässiger Schutz
Individuelle Lösungen
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Ihre Praxis, Ihre Arbeit, unser Schutz
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- Lückenloser Schutz: Wir bieten Lösungen, die eine nahtlose Überleitung von der Krankentagegeldversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung garantieren. So vermeiden Sie Zahlungsausfälle bei Übergangssituationen.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte
Zahlt bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit nicht mein ärztliches Versorgungswerk?
Nein. Das ärztliche Versorgungswerk leistet erst bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, nicht bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Für den Einkommensersatz bei Krankheit ist eine Krankentagegeldversicherung notwendig.
Warum reicht für mich als angestellter Arzt (z. B. Fach- oder Oberarzt) das gesetzliche Krankengeld bei Weitem nicht aus?
Das gesetzliche Krankengeld liegt nur bei etwa 70 % des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Für höherverdienende Ärzte entsteht dadurch eine deutliche Einkommenslücke, die nur durch ein Krankentagegeld geschlossen werden kann.
Zahlt die Krankentagegeldversicherung auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot (Quarantäne nach IfSG), auch wenn ich nicht selbst erkrankt bin?
Ja, viele Tarife leisten auch bei einem Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz, selbst wenn keine eigene Erkrankung vorliegt. Entscheidend sind jedoch die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Was passiert mit den laufenden Fixkosten meiner Praxis (Miete, MFA-Gehälter, Leasing), wenn ich krankheitsbedingt ausfalle?
Diese Kosten laufen weiter. Eine spezielle Praxisausfall- oder Betriebskostenversicherung übernimmt in solchen Fällen die fixen Aufwendungen, damit die wirtschaftliche Stabilität der Praxis erhalten bleibt.
Darf ich bei Krankheit einen ärztlichen Vertreter (Locum Tenens) einstellen und trotzdem mein Krankentagegeld in voller Höhe weiterbeziehen?
Ja, in vielen modernen Tarifen ist die Anstellung eines Vertreters zulässig, ohne dass das Krankentagegeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie selbst weiterhin arbeitsunfähig sind.
Wie sichere ich meinen vertraglichen Fixkostenanteil ab, wenn ich Partner in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bin?
Hierfür eignet sich eine Betriebskostenversicherung, die Ihren individuellen Fixkostenanteil absichert. Sie entlastet die BAG finanziell und verhindert, dass Ihre Partner Ihre Kosten mittragen müssen.
Ab dem wievielten Krankheitstag (Karenzzeit) sollte das Krankentagegeld für mich als Arzt idealerweise beginnen?
Bei angestellten Ärzten ist ein Beginn ab dem 43. Tag üblich, da der Arbeitgeber vorher das Gehalt fortzahlt. Selbstständige Ärzte wählen meist eine kürzere Karenzzeit, häufig zwischen dem 7. und 14. Tag, um früh entstandene Einkommenslücken zu schließen.
Leistet der Tarif auch bei einer schrittweisen Wiedereingliederung bzw. Teilarbeitsunfähigkeit in der Praxis?
Ja, hochwertige Tarife zahlen auch bei Teilarbeitsunfähigkeit oder Wiedereingliederung anteilig weiter, solange eine medizinisch begründete Einschränkung vorliegt.
Kann ich mein Krankentagegeld später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn mein Gewinn steigt oder ich mich niederlasse (Optionsrecht)?
Ja, viele Versicherer bieten ein Optionsrecht zur späteren Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Dies ist besonders bei steigenden Gewinnen oder dem Übergang in die Selbstständigkeit wichtig.
Leistet die Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen (z. B. Burnout), die im medizinischen Alltag immer häufiger vorkommen?
Ja, psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression sind in guten Tarifen voll mitversichert. Einschränkungen bestehen meist nur bei bereits bestehenden Vorerkrankungen.