bKV Krankentagegeld: Einkommenssicherung für Ihre Mitarbeiter ab dem 43. Tag

Ein Krankheitsfall, der länger als sechs Wochen dauert, ist nicht nur gesundheitlich, sondern oft auch finanziell eine enorme Belastung für Ihre Belegschaft. Nach 42 Tagen endet die Lohnfortzahlung. Schließen Sie diese Lücke mit einer betrieblichen Krankentagegeldversicherung (bKV) – ein Benefit, der echte Wertschätzung zeigt und Fachkräfte bindet.
Auf einen Blick
  • Einkommenssicherung ab dem 43. Krankheitstag für Ihr Team
  • Keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten für Mitarbeiter
  • Beitragsfrei bis zur gesetzlichen 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze
  • Einfache Verwaltung über digitale Arbeitgeber-Portale

Warum der 43. Tag? Die harte Einkommenslücke

Bis zum 42. Krankheitstag (sechs Wochen) regelt das Lohnfortzahlungsgesetz, dass Ihre Mitarbeiter ihr volles Gehalt durch Sie als Arbeitgeber weiterbeziehen. Ab Tag 43 folgt der harte Schnitt: Die Krankenkasse übernimmt und zahlt das gesetzliche Krankengeld – maximal 70 % des Brutto- oder 90 % des Nettoeinkommens. Davon gehen zusätzlich noch Sozialabgaben ab.
Gefahr für Fach- & Führungskräfte
Besonders drastisch ist der Absturz für gut verdienende Mitarbeiter (z. B. in der IT oder im Management). Das gesetzliche Krankengeld ist auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gedeckelt. Wer über der BBG verdient, stürzt prozentual noch tiefer ab. Eine monatliche Lücke von 1.000 Euro oder deutlich mehr ist keine Seltenheit – laufende Kredite oder Lebenshaltungskosten geraten in Gefahr.

Die unschlagbaren Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Warum ein betriebliches Krankentagegeld besser ist als ein privater Abschluss:
  • Keine Gesundheitsprüfung: Der Gamechanger! Wer privat ein Krankentagegeld abschließen will und z. B. Vorerkrankungen hat, wird oft abgelehnt oder zahlt hohe Risikozuschläge. Über den Betrieb wird jeder Mitarbeiter problemlos aufgenommen.
  • Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz greift sofort nach Abschluss des Gruppenvertrags. Keine Sperrfristen, sofortige Sicherheit im Ernstfall.
  • Familienangehörige: Bei vielen Tarifen können Ehepartner oder Kinder zu ähnlichen Top-Konditionen in den Kollektivvertrag aufgenommen werden (die Beiträge zahlt der Mitarbeiter dann in der Regel selbst).
  • Portabilität (Mitnahmerecht): Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, erlischt der Schutz nicht automatisch. Er hat das Recht, den Tarif zu den dann gültigen Konditionen privat fortzuführen.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber (ROI & Employer Branding)

  • Mitarbeiterbindung & Recruiting: In umkämpften Branchen verpuffen reine Gehaltserhöhungen schnell. Eine Absicherung, die in der größten persönlichen Not hilft, schafft nachhaltige Loyalität und Vertrauen in Sie als Arbeitgeber.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: bKV-Gruppenverträge sind standardisiert und schlank im Prozess. Die An- und Abmeldung von Mitarbeitern läuft bei Top-Versicherern über einfache, digitale Arbeitgeber-Portale.
  • Betriebsausgaben & Steuern: Die Beiträge zur arbeitgeberfinanzierten bKV sind in der Regel als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Zudem können sie unter die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze fallen (wir empfehlen die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater).

Wie funktioniert der Abschluss eines Gruppenvertrags?

  • Mindestanzahl: Kollektivverträge ohne Gesundheitsprüfung sind oft schon für kleinere mittelständische Unternehmen ab 5 bis 10 Mitarbeitern realisierbar.
  • Beitragszahlung: Um die Befreiung von der Gesundheitsprüfung zu nutzen, handelt es sich meist um eine arbeitgeberfinanzierte Variante (Sie übernehmen 100 % der Beiträge).
  • Tagessatz definieren: Die Höhe wird vertraglich festgelegt – entweder als pauschaler Satz (z. B. 15 € oder 20 € pro Tag für alle) oder individuell gestaffelt nach Gehalts- und Berufsgruppen.

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Unter welcher Nummer sind Sie am besten erreichbar?

Steuerliche Höchstgrenzen: Bis zu welchem Beitrag lohnt sich die bKV?

Grundsätzlich gilt: Eine betriebliche Krankenversicherung ist keine Frage der Beitragshöhe. Solange Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge für Ihre Mitarbeiter zahlen, handelt es sich um eine bKV. Die entscheidende Grenze ist steuerlicher Natur: die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.
Der Idealfall (steuer- und sozialabgabenfrei)
Bleiben die Beiträge für das Krankentagegeld (zusammen mit anderen Sachbezügen) unter 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat, ist der Benefit für beide Seiten komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Gerade beim reinen Krankentagegeld-Baustein liegen die Beiträge meist deutlich unter dieser Grenze.
Achtung: Freigrenze, kein Freibetrag
Wird die 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Alternative (Pauschalversteuerung nach § 37b EStG): Möchten Sie die 50-Euro-Grenze für andere Benefits freihalten, können Sie die bKV-Beiträge auch pauschal mit 30 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) versteuern. So kommt der Benefit netto wie brutto beim Mitarbeiter an. Stimmen Sie das konkrete Setup immer mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.

Wie verhält es sich mit Beitragsanpassungen?

Wie bei privaten Versicherungen üblich, sind auch die Beiträge für eine betriebliche Krankentagegeldversicherung nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Arbeitgeber sollten folgende Mechanismen kennen:
  • Alterssprünge: bKV-Tarife werden in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert (nach „Art der Schadenversicherung“). Das macht sie anfangs sehr günstig, bedeutet aber, dass der Beitrag steigt, wenn ein Mitarbeiter in die nächste Altersgruppe (meist in 5-Jahres-Schritten) wechselt.
  • Kollektive Anpassungen: Steigen die allgemeinen Gesundheitskosten oder verschlechtert sich die Schadensquote im Versichertenkollektiv, kann der Versicherer die Beiträge anpassen. In der Praxis der bKV sind diese Sprünge meist moderat, da das Krankentagegeld ein gut kalkulierbares Risiko darstellt.

Die 3 größten Fallstricke bei der Einführung

Fallstrick 1: Das Übermaßverbot (Überversicherung)

In Deutschland gilt das Bereicherungsverbot. Ein Mitarbeiter darf im Krankheitsfall (inkl. gesetzlichem Krankengeld und bKV-Tagegeld) nicht mehr Nettoeinkommen zur Verfügung haben als im gesunden Zustand. Ein pauschaler Tagessatz für alle (z. B. 30 € pro Tag) kann bei Geringverdienern, Teilzeitkräften oder Azubis zu einer Überversicherung führen. Die Lösung: ein gestaffeltes Modell nach Gehaltsgruppen oder Tarife, die automatisch die genaue Einkommenslücke füllen.

Fallstrick 2: Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Sie dürfen nicht willkürlich auswählen, wer die bKV erhält. Aus arbeitsrechtlicher Sicht (AGG) müssen Sie objektive Kriterien anwenden, um Gruppen zu bilden – z. B. alle Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit oder nach Führungsebenen.

Fallstrick 3: Administrative Lücken beim Austritt

Ein klassischer Fehler: Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, wird aber nicht fristgerecht aus dem bKV-Gruppenvertrag abgemeldet – der Arbeitgeber zahlt unnötig Prämien weiter. Hier helfen moderne Arbeitgeber-Portale der Versicherer, mit denen Austritte per Klick in Echtzeit gemeldet werden.

Häufige Fragen zum betrieblichen Krankentagegeld

Zahlt das betriebliche Krankentagegeld auch an Wochenenden und Feiertagen?
Ja. Das Krankentagegeld wird für volle Kalendertage gezahlt. Ein Mitarbeiter erhält die Leistung an 30 Tagen im Monat, also auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.
Müssen meine Mitarbeiter Gesundheitsfragen beantworten?
Nein, das ist der große Vorteil eines Firmen-Gruppenvertrags. Bei arbeitgeberfinanzierten bKV-Tarifen entfällt die sonst übliche strenge Gesundheitsprüfung in der Regel komplett. Jeder Mitarbeiter kann aufgenommen werden.
Was passiert bei Kündigung oder Renteneintritt?
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen oder geht in Rente, endet die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter hat jedoch das Recht (Portabilität), den bestehenden Krankentagegeld-Tarif in einen privaten Einzelvertrag umzuwandeln und auf eigene Kosten fortzuführen.
Als Experten in der Krankentagegeldversicherung beraten wir Sie transparent und produktneutral zu Ihrem betrieblichen Konzept. Fordern Sie oben Ihr individuelles Firmenangebot an – unsere bKV-Experten melden sich umgehend bei Ihnen.

Das sagen unsere Kunden

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Bewertungen
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ACIO Vergleichsportal 2026 – mit „sehr gut“ ausgezeichnet
Kundenbewertung vom 5. Sept 2026
"Herr *** ist einfach in alles top"