Schützen Sie mit einer Krankentagegeldversicherung das Einkommen und die Kanzlei
Als selbstständiger Rechtsanwalt oder Notar tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihre Mandanten, sondern auch für die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Kanzlei. Ihre persönliche Arbeitskraft ist dabei ein entscheidender Faktor: Können Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit nicht arbeiten, können Honorare ausbleiben, während private Verpflichtungen und die laufenden Kosten Ihrer Kanzlei weiterbestehen.
Eine Krankentagegeldversicherung für Rechtsanwälte und Notare schützt vor dieser finanziellen Lücke. Entscheidend ist jedoch, die Absicherung auf Ihr tatsächliches Einkommen, Ihre Kanzleistruktur und Ihre finanziellen Rücklagen abzustimmen.
Für bestimmte Berufsgruppen stehen darüber hinaus spezielle Gruppen- und Sondertarife zur Verfügung. Einen Überblick finden Sie bei ACIO unter Krankentagegeld für spezielle Berufsgruppen.
Spezialtarife für Anwälte & Notare
Spezialtarife für Anwälte & Notare
Berufsgruppentarife, die speziell für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare kalkuliert wurden.
Einkommen & Kanzleikosten absichern
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Je nach Tarif können neben dem Verdienstausfall auch weiterlaufende Betriebskosten berücksichtigt werden.
Flexible Absicherung
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Karenzzeit und Tagessatz passen Sie an Ihre Rücklagen und Ihre Kanzleistruktur an.
Sondertarife mit Annahmegarantie
Sondertarife mit Annahmegarantie
Der DKV KGT 2 RA steht selbstständig tätigen Anwälten und Notaren mit Annahmegarantie offen.
Warum Krankentagegeld für Rechtsanwälte und Notare besonders wichtig ist
Bei einem angestellten Rechtsanwalt besteht im Krankheitsfall zunächst grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei selbstständigen Rechtsanwälten und Notaren sieht die Situation anders aus. Fällt Ihre persönliche Arbeitskraft aus, kann sich dies unmittelbar auf Ihre Einnahmen auswirken. Gleichzeitig laufen viele Kosten unverändert weiter:
- private Lebenshaltungskosten
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorge
- Kredite und Finanzierungen
- Kanzleimiete
- Mitarbeitergehälter
- IT und Kanzleisoftware
- Versicherungen und Beiträge
- weitere laufende Betriebskosten
Je stärker die Einnahmen der Kanzlei von Ihrer persönlichen Tätigkeit abhängen, desto wichtiger wird eine ausreichende Liquiditätsreserve für einen längeren Krankheitsfall. Eine Krankentagegeldversicherung kann diese Absicherung ergänzen und für ein planbares Einkommen während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sorgen.
Rechtsanwalt oder Notar krank: Die Kanzleikosten laufen weiter
Eine der Besonderheiten bei selbstständigen Rechtsanwälten und Notaren liegt darin, dass ein persönlicher Ausfall nicht automatisch zu einem entsprechenden Rückgang der betrieblichen Kosten führt.
Nehmen wir eine Kanzlei mit Mitarbeitern: Auch wenn Sie selbst mehrere Wochen nicht arbeiten können, müssen Gehälter, Miete, Software und weitere Fixkosten bezahlt werden. Deshalb sollte bei der Berechnung des notwendigen Krankentagegeldes nicht ausschließlich auf die privaten Lebenshaltungskosten geschaut werden.
Je nach Tarif können auch weiterlaufende Betriebskosten eine Rolle bei der Ermittlung des versicherbaren Tagessatzes spielen. Ein interessantes Beispiel dafür ist der spezielle DKV KGT 2 RA für Rechtsanwälte und Notare. Bei diesem Tarif können neben dem Verdienstausfall auch weiterlaufende Betriebskosten im versicherten Tagessatz berücksichtigt werden.
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Krankentagegeld Zusatzversicherung
Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Rechtsanwälte sein?
Die richtige Höhe lässt sich nicht pauschal mit einem bestimmten Tagessatz beantworten. Ein Rechtsanwalt in einer kleineren Einzelkanzlei hat einen anderen Absicherungsbedarf als ein Kanzleiinhaber mit mehreren Mitarbeitern. Auch bei Notaren können Einkommen, laufende Kosten und finanzielle Rücklagen erheblich voneinander abweichen.
Im ersten Schritt sollte deshalb geklärt werden, welcher Betrag während einer längeren Arbeitsunfähigkeit tatsächlich benötigt wird. Dabei spielen insbesondere das regelmäßige Einkommen und die laufenden finanziellen Verpflichtungen eine Rolle.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Umsatz und Einkommen. Der Umsatz einer Kanzlei ist nicht automatisch der Betrag, der als Krankentagegeld versichert werden kann. Welche Einkünfte und gegebenenfalls Betriebskosten berücksichtigt werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Weitere Informationen zur Ermittlung des Krankentagegeldes, zur Arbeitsunfähigkeit und zu den unterschiedlichen Tarifbedingungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.
Welche Karenzzeit ist für eine Kanzlei sinnvoll?
Neben der Höhe des Krankentagegeldes ist der Leistungsbeginn eine der wichtigsten Entscheidungen. Die sogenannte Karenzzeit bestimmt, wie lange Sie eine Arbeitsunfähigkeit zunächst selbst finanziell überbrücken, bevor die Krankentagegeldversicherung leistet.
Hier gilt nicht automatisch: je früher, desto besser. Wer über ausreichende Rücklagen verfügt und einige Wochen problemlos selbst finanzieren kann, kann möglicherweise einen späteren Leistungsbeginn wählen. Dadurch lässt sich häufig der Versicherungsbeitrag reduzieren. Bei hohen laufenden Verpflichtungen und geringen Liquiditätsreserven kann dagegen ein früherer Leistungsbeginn wichtiger sein.
Für Rechtsanwälte und Notare sollte die Karenzzeit deshalb insbesondere zu drei Faktoren passen:
1
Wie hoch sind Ihre verfügbaren Rücklagen?
2
Wie hoch ist Ihr monatlicher privater Finanzbedarf?
3
Welche laufenden Verpflichtungen bestehen in Ihrer Kanzlei?
Erst aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren ergibt sich eine sinnvolle Absicherung.
Krankentagegeldversicherung für selbstständige Rechtsanwälte
Bei selbstständigen Rechtsanwälten hängt das Einkommen häufig unmittelbar von der eigenen Arbeitsleistung ab. Mandanten müssen beraten, Schriftsätze bearbeitet und Termine wahrgenommen werden. Gerade in einer Einzelkanzlei kann eine längere Arbeitsunfähigkeit deshalb schnell erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen haben. Gleichzeitig muss die Kanzlei organisatorisch weiter funktionieren.
Deshalb sollte die Krankentagegeldversicherung für einen selbstständigen Rechtsanwalt nicht ausschließlich nach dem günstigsten Beitrag ausgewählt werden. Interessanter sind Fragen wie:
- Ab welchem Tag wird Krankentagegeld gezahlt?
- Welche Höhe kann tatsächlich versichert werden?
- Können laufende Betriebskosten berücksichtigt werden?
- Kann der Tagessatz bei steigendem Einkommen später angepasst werden?
- Welche Regelungen gelten bei längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit?
- Welche Leistungen gelten während Kur und Rehabilitation?
- Kann der Versicherer den Vertrag nach einem Leistungsfall ordentlich kündigen?
Gerade der letzte Punkt ist für Selbstständige wichtig. Eine günstige Absicherung hilft wenig, wenn sie langfristig nicht zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation passt.
Krankentagegeldversicherung für Notare
Auch bei selbstständigen Notaren ist die persönliche Arbeitsfähigkeit von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die berufliche Situation unterscheidet sich zwar in wichtigen Punkten von der eines klassischen Rechtsanwalts, das grundsätzliche finanzielle Problem bei einer längeren Erkrankung bleibt jedoch vergleichbar: Das persönliche Einkommen kann zurückgehen, während private und berufliche Verpflichtungen weiterlaufen.
Deshalb sollten auch Notare prüfen, wie lange sie einen längeren krankheitsbedingten Ausfall aus eigenen Rücklagen finanzieren könnten. Interessant ist dabei, dass spezielle Krankentagegeld-Tarife Rechtsanwälte und Notare teilweise gemeinsam als Berufsgruppe berücksichtigen. Der DKV KGT 2 RA steht beispielsweise selbstständig tätigen Rechtsanwälten, Patentanwälten und Notaren zur Verfügung. Damit kann ein berufsspezifischer Tarif eine Alternative zu einem allgemeinen Krankentagegeld-Tarif für Selbstständige darstellen.
Spezielle Krankentagegeld-Tarife für Rechtsanwälte und Notare
Nicht jeder Rechtsanwalt oder Notar muss zwangsläufig einen allgemeinen Tarif für Selbstständige wählen. Für verschiedene Kammerberufe und Freiberufler existieren spezielle Gruppen- und Sondertarife. ACIO berücksichtigt solche Lösungen gezielt im Vergleich. Einen Überblick über diese Möglichkeiten bietet unsere Seite zu den speziellen Berufsgruppen in der Krankentagegeldversicherung.
Für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare ist insbesondere der DKV KGT 2 RA interessant. Der Tarif wurde speziell für diese Berufsgruppen konzipiert. Zu seinen Besonderheiten gehört die Annahmegarantie. Darüber hinaus können neben dem Verdienstausfall auch weiterlaufende Betriebskosten im versicherten Tagessatz berücksichtigt werden. Der Tarif bietet außerdem Möglichkeiten zur Anpassung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsfragen.
Annahmegarantie: Ein besonderer Vorteil des DKV KGT 2 RA
Gesundheitsfragen können beim Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung eine wichtige Rolle spielen. Vorerkrankungen können je nach Tarif und Versicherer Auswirkungen auf die Annahme haben. Gerade deshalb ist die Annahmegarantie des DKV KGT 2 RA für Rechtsanwälte und Notare interessant. ACIO führt den KGT 2 RA als Sondertarif mit Annahmegarantie für selbstständig tätige Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare.
Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn ein herkömmlicher Krankentagegeld-Tarif aufgrund der gesundheitlichen Vorgeschichte nicht oder nur eingeschränkt infrage kommt. Die konkreten Voraussetzungen des Sondertarifs sollten dennoch vor Abschluss geprüft werden.
Eine wichtige Besonderheit für den Kanzleialltag
Bei der Krankentagegeldversicherung gilt grundsätzlich: Die versicherte Person muss arbeitsunfähig sein. Für einen selbstständigen Rechtsanwalt oder Notar entsteht daraus eine ganz praktische Frage: Was passiert, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine dringende Entscheidung für die Kanzlei getroffen werden muss?
Der DKV KGT 2 RA enthält hierzu eine bemerkenswerte berufsspezifische Regelung. Nach den bei ACIO hinterlegten Tarifinformationen gilt es nicht als Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wenn der arbeitsunfähige Anwalt oder Notar vom Krankenbett aus für dringende Einzelmaßnahmen seinem Büro Weisungen oder Informationen erteilt.
Genau solche Details zeigen, warum ein speziell auf die Berufsgruppe zugeschnittener Tarif interessant sein kann. Denn die Qualität einer Krankentagegeldversicherung entscheidet sich nicht nur an Tagessatz und Monatsbeitrag, sondern insbesondere an den Bedingungen im tatsächlichen Leistungsfall.
Was passiert, wenn Ihr Einkommen steigt?
Das Einkommen eines Rechtsanwalts oder Notars kann sich im Laufe des Berufslebens erheblich verändern. Mit wachsender Kanzlei, steigenden Umsätzen oder höheren laufenden Verpflichtungen kann ein Krankentagegeld, das beim Vertragsabschluss ausreichend war, einige Jahre später zu niedrig sein. Deshalb sollte bereits bei der Tarifwahl darauf geachtet werden, unter welchen Voraussetzungen eine spätere Erhöhung möglich ist.
Beim DKV KGT 2 RA weist ACIO eine Anpassungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsfragen im Abstand von drei Jahren aus. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus dem Tarif. Das ist besonders für jüngere Rechtsanwälte interessant, deren Einkommen und Kanzleistruktur sich in den kommenden Jahren noch deutlich entwickeln können.
Das sagen unsere Kunden
6.969
Bewertungen
98,8%
Kundenzufriedenheit
ACIO Vergleichsportal 2026 – mit „sehr gut“ ausgezeichnet
Kundenbewertung vom 5. Sept 2026
"Herr *** ist einfach in alles top"
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit sind zwei unterschiedliche Absicherungen
Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Versicherungen haben unterschiedliche Aufgaben. Das Krankentagegeld dient grundsätzlich der Absicherung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Es soll den Einkommensausfall während einer längeren Krankheit auffangen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen für eine längerfristige Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit vorgesehen, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Rechtsanwälte und Notare kann es deshalb sinnvoll sein, beide Bereiche aufeinander abzustimmen. Insbesondere sollte geprüft werden, wie der Übergang zwischen längerer Arbeitsunfähigkeit und einer möglichen Berufsunfähigkeit geregelt ist.
Worauf sollten Rechtsanwälte und Notare beim Vergleich achten?
Ein Krankentagegeld-Tarif sollte nicht allein deshalb gewählt werden, weil er den niedrigsten Monatsbeitrag bietet. Für Rechtsanwälte und Notare sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes
- mögliche Berücksichtigung laufender Kanzleikosten
- passende Karenzzeiten
- Möglichkeiten zur späteren Erhöhung
- Regelungen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
- Leistungen bei Kur und Rehabilitation
- Bedingungen bei einer Wiedereingliederung
- ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers
- Gesundheitsprüfung und Annahmeregelungen
- besondere Bedingungen für Rechtsanwälte und Notare
Ein Berufsgruppentarif kann dabei Vorteile bieten. Ob er tatsächlich die beste Lösung ist, hängt jedoch immer von Ihrer persönlichen Situation und den konkreten Tarifbedingungen ab.
Krankentagegeld für Rechtsanwälte und Notare mit ACIO vergleichen
Eine längere Erkrankung lässt sich nicht planen. Die finanziellen Folgen lassen sich jedoch kalkulieren. Gerade für selbstständige Rechtsanwälte und Notare sollte die Krankentagegeldversicherung deshalb zu Einkommen, Kanzleistruktur, laufenden Kosten und vorhandenen Rücklagen passen.
ACIO beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, Freiberufler und spezielle Berufsgruppen. Für Rechtsanwälte und Notare können wir dabei sowohl allgemeine Krankentagegeld-Tarife als auch berufsspezifische Lösungen berücksichtigen.
Informieren Sie sich über die Krankentagegeldversicherung für spezielle Berufsgruppen, lesen Sie die Grundlagen in unserem Krankentagegeld-Ratgeber oder prüfen Sie direkt den speziell für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare angebotenen DKV KGT 2 RA.
So lässt sich eine Absicherung zusammenstellen, die nicht irgendeinen pauschalen Tagessatz versichert, sondern zu Ihrer tatsächlichen beruflichen und finanziellen Situation passt.
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Krankentagegeld Zusatzversicherung.
Thomas Hofstetter
Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.