Kranken­tagegeld­versicherung für Selbstständige
& Freiberufler im Online Vergleich

  • Inklusive Gruppentarife für Freiberufler!
  • Top Tarife zum Bestpreis!
  • Kostenloser Vergleichsrechner, Angebote, Telefonberatung und mehr...

Krankentagegeld Zusatzversicherung

Ohne Anmeldung vergleichen
Jahr

Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler

Verdienstausfälle führen bei jedem Selbständigen oder freiberuflich Tätigen zu individuell unterschiedlichen Folgen. Die Vertreterregelung in der Praxis, Kanzlei oder im eigenen Unternehmen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und die Höhe der unveränderten Fixkosten entscheiden darüber, ab wann Arbeitsunfähigkeit zu finanziellen Engpässen führt.
Wie früh dieser Engpass eintritt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – vor allem davon, wie lange Ihre Rücklagen reichen. Dabei spielen drei Faktoren eine besonders große Rolle:
  • Ihre fixen Kosten: Private und geschäftliche Ausgaben wie Miete, Leasing, Kredite oder Versicherungen laufen ununterbrochen weiter.
  • Ihr Personal: Löhne und Gehälter müssen pünktlich gezahlt werden – unabhängig davon, ob Sie selbst arbeitsfähig sind.
  • Vertretungskosten: Wer hält Ihren Betrieb, Ihre Praxis oder Kanzlei am Laufen, wenn Sie ausfallen?
Eine gut abgestimmte private Krankentagegeldversicherung ist hier Ihr zentrales Sicherheitsnetz. Sie lässt sich flexibel an Ihre Tätigkeit und Ihre Kostenstruktur anpassen – Sie bestimmen selbst, ab welchem Tag und in welcher Höhe Leistungen beginnen.
Unser Hinweis für eine umfassende Absicherung:
Je nach Branche und Betriebsmodell reicht es oft nicht, nur das private Einkommen zu schützen. Häufig ist eine Kombination aus Krankentagegeld und einer Praxis‑ oder Betriebs­unterbrechungs­versicherung sinnvoll, um laufende Kosten und Ihr unternehmerisches Fundament vollständig abzusichern.

Jetzt vergleichen und sparen!

  • Krankentagegeld Top Tarife
  • Wichtig für Selbstständige und Freiberufler
  • Vergleichen und Einkommensausfall absichern

Online-Rechner

Krankentagegeld Zusatzversicherung

Jahr

Krankengeld für gesetzlich krankenversicherte

Für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Arbeitnehmer, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht! Diese Krankenversicherung kann wahlweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenkasse bestehen. Im folgenden werden die unterschiedlichen Varianten beschrieben.
  • Variante 1: Freiwillig gesetzlich, aber zum ermäßigten Beitragssatz. Der ermäßigte Beitragssatz bewirkt, dass Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kein Krankengeld erhalten. Sie können Ihr benötigtes Tagegeld vollständig über den Tarif einer privaten Krankenversicherung absichern.
  • Variante 2: Freiwillig gesetzlich, aber zum allgemeinen Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz bewirkt, dass Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld* bekommen.
  • Variante 3: Freiwillig gesetzlich, zum allgemeinen Beitragssatz im Wahltarif. Der richtige Wahltarif bewirkt, dass Sie ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld* bekommen.
* Das gesetzliche Krankengeld berücksichtigt maximal 70 % des Arbeitseinkommens von dem Sie bis dahin Beiträge bezahlt haben. Ihr Anspruch ist auf den GKV Höchsttagessatz von 105,88 € begrenzt. Reicht der Tagessatz der Krankenkasse nicht aus, können Sie bei einer privaten Krankenversicherung zu einem früheren, gleichen oder späteren Bezugszeitpunkt weitere Tagegelder absichern.

Krankengeld für privat krankenversichert

  • Variante 1: Privat , aber ohne Tagegeldtarif
  • Variante 2: Privat, mit geringer Tagegeldleistung
In beiden Fällen können Sie die Absicherung Ihres Einkommens bei dem selben Unternehmen nachträglich beantragen. Sie können Ihr KTG aber auch bei jedem anderen Tagegeldanbieter abschließen. Beispielsweise dann, wenn Ihr Versicher den benötigten Beginnzeitpunkt nicht anbietet, nur einen niedrigen Tagessatz bewilligt oder wenn dessen Gesundheitsfragen gegen einen Neuabschluss sprechen.
Steuer-Tip
Das private Krankentagegeld wird auch für Selbstständige und Freiberufler steuerfrei ausgezahlt. Das Krankengeld der gesetzlichen Versicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch Ihren Steuersatz.
Persönliche Beratung

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Kostenlos, transparent und ehrlich – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

0551 900 378-614
Mo – Do 9 – 19 Uhr · Fr 9 – 17 Uhr

Privates Krankentagegeld

Die private Krankentagegeldversicherung bietet Selbstständigen deutlich mehr Flexibilität. Sie kann in der Höhe und bei der Wahl der Auszahlungszeitpunkte ideal an Ihren tatsächlichen Bedarf angepasst und in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung geändert werden.
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte oder Rechtsanwälte können im Krankheitsfall bereits ab dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistung erhalten. Die Staffelung geht wochenweise weiter, der 15., 22., 29., 43., 64., 85., 93., 106., 127., 169., 186., 274, und 365. Tag kann als Zeitpunkt für eine weitere Leistung gewählt werden. Dabei ist auch die Kombination unterschiedlicher Tarife, Zeitpunkte und Summen möglich, um Ihren individuellen Bedarf abbilden zu können.
Unser Vergleich berücksichtigt automatisch die wichtigsten Elemente einer Krankentagegeldversicherung.
  • Dazu gehört der Kündigungsverzicht. Die Versicherung darf Ihnen nicht deshalb kündigen, weil Sie krank waren und Leistung in Anspruch genommen haben. Das sichert Ihnen den Fortbestand Ihrer Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall.
  • Ein wichtiger Punkt für Freiberufler und Selbstständige ohne Lohnfortzahlung ist die Addition von Karenztagen. Krankheitstage wegen derselben Erkrankung werden zusammengezogen, sodass Sie früher eine Leistung bekommen.
    1. Beispiel: Als Beginn wurde der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Der Versicherte erkrankt und ist 14 Tage arbeitsunfähig. Nach einer kurzen Erholung erkrankt der Versicherte erneut an derselben Krankheit und ist jetzt für 3 Wochen krank. Zählt die Versicherung die Krankheitstage zusammen, hat die versicherte Person schon nach der ersten Woche der erneuten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf eine Auszahlung.
    2. Beispiel: Gleiche Versicherung wie oben. Der Versicherte erkrankt für 4 Wochen und bekommt ab dem 22. Tag sein Krankentagegeld. Nach einer kurzen Zeit erkrankt der Versicherte erneut an derselben Krankheit. Zählt die Versicherung die Krankheitstage zusammen, erhält er sofort wieder Geld, da bei längerer Krankheit die Tage der ersten Erkrankung angerechnet werden.
  • Wichtig: das Krankentagegeld sollte unproblematisch an sich verändernde Lebensumstände angepasst werden können. Steigt Ihr Bedarf, sollte auch das Krankentagegeld höher werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wir beraten ebenfalls zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um einen nahtlosen Übergang zwischen den Leistungen des Krankentagegeldversicherers und der Berufsunfähigkeitsversicherung sicher zu stellen. Nutzen Sie unseren Service und die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartner. Wir erarbeiten zusammen in welcher Höhe das gesetzliche Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsleistungen Ihre Absicherung komplettieren.

Sie suchen grundlegendes Basiswissen zur Krankentagegeldversicherung?

Auf dieser Seite haben wir die besonderen Herausforderungen für Selbstständige und Gewerbetreibende (wie das fehlende Auffangnetz der Lohnfortzahlung) fokussiert. Wenn Sie sich zusätzlich über die allgemeinen, tariflichen Grundlagen der privaten Einkommensabsicherung informieren möchten (z. B. wie die Gesundheitsprüfung abläuft, wie die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert oder was das Bereicherungsverbot bedeutet), finden Sie alle Details in unserem großen Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Selbstständige

Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige?

Das bestimmen Sie selbst über die sogenannte Karenzzeit. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung erhalten, können Sie wählen, ob das Geld bereits ab dem 4., 8., 15. oder 22. Krankheitstag fließen soll. Je später die Zahlung beginnt, desto günstiger wird der monatliche Beitrag.

Wie hoch darf ich mein Krankentagegeld als Freiberufler maximal absichern?

Die maximale Höhe richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Eine gute Faustformel lautet: 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Bruttogewinns der letzten 12 Monate geteilt durch 30 Tage. Wichtig ist das Bereicherungsverbot: Sie dürfen durch das Krankentagegeld nicht mehr verdienen, als wenn Sie gesund arbeiten würden.

Muss ich auf das private Krankentagegeld Steuern zahlen?

Nein. Das private Krankentagegeld ist für Selbstständige und Freiberufler komplett steuerfrei. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das unterscheidet es massiv vom gesetzlichen Krankengeld der GKV, welches zwar auch steuerfrei ausgezahlt wird, aber Ihren persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte am Jahresende erhöht.

Was passiert, wenn ich nach einer Krankheit zunächst nur stundenweise wieder arbeite?

Als Selbstständiger kennen Sie das: Man fängt oft langsam wieder an. Achten Sie bei der Tarifwahl auf die Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit. Gute Tarife zahlen Ihnen in dieser Phase der Wiedereingliederung (z.B. wenn Sie nur 3 Stunden täglich arbeiten können) weiterhin ein anteiliges Krankentagegeld.

Darf mir die Versicherung kündigen, wenn ich oft krank bin?

In den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss hat der Versicherer gesetzlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Für Selbstständige ist das ein enormes Risiko. Wir filtern für Sie im Rechner gezielt Tarife heraus, bei denen der Versicherer von Anfang an auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.

Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Krankentagegeld Zusatzversicherung.
Thomas Hofstetter

Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.