Kranken­tagegeld­versicherung für Selbstständige
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Krankentagegeld für Selbständige

Verdienstausfälle führen bei jedem Selbständigen oder freiberuflich Tätigen zu individuell unterschiedlichen Folgen. Die Vertreterregelung in der Praxis, Kanzlei oder im eigenen Unternehmen, Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und die Höhe der unveränderten Fixkosten entscheiden darüber, ab wann Arbeitsunfähigkeit zu finanziellen Engpässen führt.
Wie früh dieser Engpass eintritt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Entscheidend sind insbesondere Ihre laufenden Kosten, vorhandene Rücklagen, Mitarbeiter und die Frage, ob Ihr Betrieb während Ihrer Erkrankung weitergeführt werden kann. Dabei spielen drei Faktoren eine besonders große Rolle:
    1
    Ihre fixen Kosten: Private und geschäftliche Ausgaben wie Miete, Leasing, Kredite oder Versicherungen laufen ununterbrochen weiter.
    2
    Ihr Personal: Löhne und Gehälter müssen pünktlich gezahlt werden – unabhängig davon, ob Sie selbst arbeitsfähig sind.
    3
    Ihre Vertretungskosten: Wer hält Ihren Betrieb, Ihre Praxis oder Kanzlei am Laufen, wenn Sie ausfallen?
Das betrifft nicht nur klassische Freiberufler. Auch Handwerker, Gewerbetreibende, Einzelunternehmer, Ladeninhaber oder Unternehmer mit Mitarbeitern können bei einer längeren Erkrankung erhebliche Einkommensverluste erleiden.
Eine gut abgestimmte private Krankentagegeldversicherung ist hier Ihr zentrales Sicherheitsnetz. Sie lässt sich flexibel an Ihre Tätigkeit und Ihre Kostenstruktur anpassen – Sie bestimmen selbst, ab welchem Tag und in welcher Höhe Leistungen beginnen.
Unser Hinweis für eine umfassende Absicherung:
Je nach Branche und Betriebsmodell reicht es oft nicht, nur das private Einkommen zu schützen. Häufig ist eine Kombination aus Krankentagegeld und einer Praxis‑ oder Betriebs­unterbrechungs­versicherung sinnvoll, um laufende Kosten und Ihr unternehmerisches Fundament vollständig abzusichern.

Warum ist Krankentagegeld für Selbstständige besonders wichtig?

Anders als Arbeitnehmer erhalten Selbstständige keine automatische sechswöchige Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Kann der Betrieb ohne die eigene Mitarbeit nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden, können Umsätze unmittelbar zurückgehen. Gleichzeitig laufen viele Kosten unverändert weiter.
Besonders wichtig sind dabei:
  • private Lebenshaltungskosten
  • Miete oder Kreditraten
  • Beiträge und Versicherungen
  • betriebliche Mieten
  • Leasing- und Finanzierungskosten
  • Mitarbeitergehälter
  • Kosten einer notwendigen Vertretung
Eine private Krankentagegeldversicherung kann den krankheitsbedingten Einkommensausfall absichern. Höhe und Beginn der Leistung sollten dabei zur tatsächlichen finanziellen Situation des Selbstständigen passen.

Für welche Selbstständigen ist Krankentagegeld sinnvoll?

Eine Absicherung ist insbesondere für Selbstständige wichtig, deren Einkommen unmittelbar von der eigenen Arbeitsleistung abhängt.
Dazu gehören beispielsweise:
  • Handwerker und Inhaber von Handwerksbetrieben
  • Gewerbetreibende
  • Einzelunternehmer
  • Solo-Selbstständige
  • Geschäfts- und Ladeninhaber
  • Unternehmer mit Mitarbeitern
  • Berater und Dienstleister
  • Freiberuflich Tätige
Je weniger der Betrieb ohne die aktive Mitarbeit des Inhabers weiterlaufen kann, desto wichtiger wird die Absicherung eines längeren krankheitsbedingten Verdienstausfalls.

Krankentagegeld ersetzt nicht immer die Absicherung der Betriebskosten

Krankentagegeld dient grundsätzlich der Absicherung des persönlichen Einkommens.
Bei Selbstständigen mit hohen laufenden Betriebskosten sollte deshalb zusätzlich geprüft werden, ob neben dem persönlichen Krankentagegeld eine betriebliche Absicherung erforderlich ist. Das betrifft insbesondere Unternehmen mit hohen Personalkosten, Geschäftsräumen, Maschinen, Fahrzeugen oder anderen dauerhaften Verpflichtungen.

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Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige

Für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Arbeitnehmer, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht! Diese Krankenversicherung kann wahlweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenkasse bestehen. Im folgenden werden die unterschiedlichen Varianten beschrieben.
  • Variante 1: Freiwillig gesetzlich, aber zum ermäßigten Beitragssatz. Der ermäßigte Beitragssatz bewirkt, dass Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kein Krankengeld erhalten. Sie können Ihr benötigtes Tagegeld vollständig über den Tarif einer privaten Krankenversicherung absichern.
  • Variante 2: Freiwillig gesetzlich, aber zum allgemeinen Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz bewirkt, dass Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld* bekommen.
  • Variante 3: Freiwillig gesetzlich, zum allgemeinen Beitragssatz im Wahltarif. Der richtige Wahltarif bewirkt, dass Sie ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld* bekommen.
* Das gesetzliche Krankengeld berücksichtigt maximal 70 % des Arbeitseinkommens von dem Sie bis dahin Beiträge bezahlt haben. Ihr Anspruch ist auf den GKV Höchsttagessatz von 105,88 € begrenzt. Reicht der Tagessatz der Krankenkasse nicht aus, können Sie bei einer privaten Krankenversicherung zu einem früheren, gleichen oder späteren Bezugszeitpunkt weitere Tagegelder absichern.

Krankengeld für privat versicherte Selbstständige

Privat krankenversicherte Selbstständige erhalten nicht automatisch Krankentagegeld.
Entscheidend ist, ob ein entsprechender Krankentagegeldtarif vereinbart wurde, welche Höhe abgesichert ist und ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnt.
Auch bei bestehender privater Krankenversicherung sollte deshalb regelmäßig geprüft werden, ob:
  • überhaupt Krankentagegeld vereinbart wurde,
  • der vorhandene Tagessatz noch ausreicht,
  • die Karenzzeit zur aktuellen finanziellen Situation passt,
  • Einkommen oder laufende Kosten gestiegen sind.
Eine Krankentagegeldversicherung muss dabei nicht zwingend bei demselben Versicherer bestehen wie die private Krankenvollversicherung.
Steuer-Tip
Das private Krankentagegeld wird auch für Selbstständige steuerfrei ausgezahlt. Das Krankengeld der gesetzlichen Versicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch Ihren Steuersatz.

Welche Krankentagegeldtarife kommen für Selbstständige infrage?

Die Wahl des richtigen Tarifs ist entscheidend. Besonders bewährt haben sich bei unseren selbstständigen Kunden folgende Tarife, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten und günstige Beiträge für die Absicherung ab dem 43. Tag bieten:
Welcher Tarif tatsächlich geeignet ist, hängt unter anderem vom Beruf, dem gewünschten Leistungsbeginn, der benötigten Höhe des Krankentagegeldes, dem Einkommen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Deshalb sollte nicht allein der Beitrag verglichen werden. Gerade für Selbstständige können Unterschiede bei Karenzzeiten, Anpassungsmöglichkeiten und Leistungen während oder nach einer längeren Erkrankung entscheidend sein.
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Worauf sollten Selbstständige bei einem Krankentagegeldtarif achten?

Die private Krankentagegeldversicherung bietet Selbstständigen deutlich mehr Flexibilität. Sie kann in der Höhe und bei der Wahl der Auszahlungszeitpunkte ideal an Ihren tatsächlichen Bedarf angepasst und in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung geändert werden.
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte oder Rechtsanwälte können im Krankheitsfall bereits ab dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistung erhalten. Die Staffelung geht wochenweise weiter, der 15., 22., 29., 43., 64., 85., 93., 106., 127., 169., 186., 274, und 365. Tag kann als Zeitpunkt für eine weitere Leistung gewählt werden. Dabei ist auch die Kombination unterschiedlicher Tarife, Zeitpunkte und Summen möglich, um Ihren individuellen Bedarf abbilden zu können.
Unser Vergleich berücksichtigt automatisch die wichtigsten Elemente einer Krankentagegeldversicherung.
  • Dazu gehört der Kündigungsverzicht. Die Versicherung darf Ihnen nicht deshalb kündigen, weil Sie krank waren und Leistung in Anspruch genommen haben. Das sichert Ihnen den Fortbestand Ihrer Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall.
  • Ein wichtiger Punkt für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung ist die Addition von Karenztagen. Krankheitstage wegen derselben Erkrankung werden zusammengezogen, sodass Sie früher eine Leistung bekommen.
    1. Beispiel: Als Beginn wurde der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Der Versicherte erkrankt und ist 14 Tage arbeitsunfähig. Nach einer kurzen Erholung erkrankt der Versicherte erneut an derselben Krankheit und ist jetzt für 3 Wochen krank. Zählt die Versicherung die Krankheitstage zusammen, hat die versicherte Person schon nach der ersten Woche der erneuten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf eine Auszahlung.
    2. Beispiel: Gleiche Versicherung wie oben. Der Versicherte erkrankt für 4 Wochen und bekommt ab dem 22. Tag sein Krankentagegeld. Nach einer kurzen Zeit erkrankt der Versicherte erneut an derselben Krankheit. Zählt die Versicherung die Krankheitstage zusammen, erhält er sofort wieder Geld, da bei längerer Krankheit die Tage der ersten Erkrankung angerechnet werden.
  • Wichtig: die Anpassung der Krankentagegeld Höhe sollte unproblematisch bei veränderten Lebensumstände möglich sein. Steigt Ihr Bedarf, sollte auch das Krankentagegeld höher werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Krankentagegeld sollte auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden, denn gerade Selbstständige kehren nach einer längeren Erkrankung häufig zunächst nur teilweise in den Job zurück. Zahlt der Tarif während einer stufenweisen Wiedereingliederung?
Wir beraten ebenfalls zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um einen nahtlosen Übergang zwischen den Leistungen des Krankentagegeldversicherers und der Berufsunfähigkeitsversicherung sicher zu stellen. Nutzen Sie unseren Service und die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartner. Wir erarbeiten zusammen in welcher Höhe das gesetzliche Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsleistungen Ihre Absicherung komplettieren.

Sie suchen grundlegendes Basiswissen zur Krankentagegeldversicherung?

Auf dieser Seite haben wir die besonderen Herausforderungen für Selbstständige und Gewerbetreibende (wie das fehlende Auffangnetz der Lohnfortzahlung) fokussiert. Wenn Sie sich zusätzlich über die allgemeinen, tariflichen Grundlagen der privaten Einkommensabsicherung informieren möchten (z. B. wie die Gesundheitsprüfung abläuft, wie die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert oder was das Bereicherungsverbot bedeutet), finden Sie alle Details in unserem großen Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

Selbstständig – oder Angehöriger einer speziellen Berufsgruppe?

Diese Seite richtet sich bewusst an Selbstständige allgemein – beispielsweise Handwerker, Gewerbetreibende, Unternehmer, Einzelunternehmer und Solo-Selbstständige. Für einige freie Berufe, akademische Heilberufe und Kammerberufe gibt es darüber hinaus besondere Tarife, Gruppenverträge oder berufsspezifische Konditionen.
Dazu gehören beispielsweise Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Architekten und Ingenieure.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Krankentagegeldversicherung für spezielle Berufsgruppen.

Krankentagegeldversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)

Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Selbstständige

Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige?

Das bestimmen Sie selbst über die sogenannte Karenzzeit. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung erhalten, können Sie wählen, ob das Geld bereits ab dem 4., 8., 15. oder 22. Krankheitstag fließen soll. Je später die Zahlung beginnt, desto günstiger wird der monatliche Beitrag.

Wie hoch darf ich mein Krankentagegeld als Selbstständiger maximal absichern?

Die maximale Höhe richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Eine gute Faustformel lautet: 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Bruttogewinns der letzten 12 Monate geteilt durch 30 Tage. Wichtig ist das Bereicherungsverbot: Sie dürfen durch das Krankentagegeld nicht mehr verdienen, als wenn Sie gesund arbeiten würden.

Brauchen Handwerker eine Krankentagegeldversicherung?

Für selbstständige Handwerker kann Krankentagegeld besonders wichtig sein, wenn der Umsatz unmittelbar von der eigenen Arbeitsleistung abhängt. Fällt der Inhaber aus, können gleichzeitig Einnahmen zurückgehen und laufende betriebliche Kosten bestehen bleiben.

Können Gewerbetreibende Krankentagegeld abschließen?

Ja. Krankentagegeld ist nicht auf Freiberufler beschränkt. Auch Gewerbetreibende, Handwerker, Einzelunternehmer und andere Selbstständige können ihren krankheitsbedingten Einkommensausfall absichern.

Muss ich auf das private Krankentagegeld Steuern zahlen?

Nein. Das private Krankentagegeld ist für Selbstständige und Freiberufler komplett steuerfrei. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das unterscheidet es massiv vom gesetzlichen Krankengeld der GKV, welches zwar auch steuerfrei ausgezahlt wird, aber Ihren persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte am Jahresende erhöht.

Was passiert, wenn ich nach einer Krankheit zunächst nur stundenweise wieder arbeite?

Als Selbstständiger kennen Sie das: Man fängt oft langsam wieder an. Achten Sie bei der Tarifwahl auf die Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit. Gute Tarife zahlen Ihnen in dieser Phase der Wiedereingliederung (z.B. wenn Sie nur 3 Stunden täglich arbeiten können) weiterhin ein anteiliges Krankentagegeld.

Muss die Krankentagegeldversicherung beim selben Anbieter wie die private Krankenversicherung bestehen?

Nein. Die Krankentagegeldversicherung kann grundsätzlich auch bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Deshalb lohnt es sich, die für Selbstständige verfügbaren Tarife und Versicherungsbedingungen unabhängig voneinander zu vergleichen.

Darf mir die Versicherung kündigen, wenn ich oft krank bin?

In den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss hat der Versicherer gesetzlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Für Selbstständige ist das ein enormes Risiko. Wir filtern für Sie im Rechner gezielt Tarife heraus, bei denen der Versicherer von Anfang an auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.

Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Krankentagegeld Zusatzversicherung.
Thomas Hofstetter

Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.