Krankentagegeldversicherung für Steuerberater &
Wirtschaftsprüfer - Einkommen und Kanzlei Schutz

  • Spezialtarife für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
  • Einkommen & Kanzleikosten absichern
  • DKV Sondertarife mit Annahmegarantie
  • Mehrere starke Tariflösungen

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Eine Kranken­tagegeld­versicherung schützt das Einkommen und die Kanzlei

Als selbstständiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tragen Sie eine hohe Verantwortung. Ihre Mandanten verlassen sich auf Ihre fachliche Expertise, Ihre Mitarbeiter auf eine wirtschaftlich stabile Kanzlei – und Ihr eigenes Einkommen hängt wesentlich von Ihrer persönlichen Arbeitskraft ab. Eine längere Erkrankung kann deshalb gleich zwei finanzielle Folgen haben: Ihr persönliches Einkommen kann zurückgehen, während die laufenden Kosten Ihrer Kanzlei weiterbezahlt werden müssen.
Eine passende Krankentagegeldversicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann diese finanzielle Lücke auffangen. Entscheidend ist dabei nicht allein ein möglichst hoher Tagessatz. Leistungsbeginn, Einkommen, Rücklagen, Kanzleikosten und die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stehen zudem interessante berufsspezifische Sondertarife und allgemeine Freiberufler-Tarife zur Verfügung. Einen Überblick über diese Möglichkeiten finden Sie bei ACIO unter Krankentagegeld für spezielle Berufsgruppen.
Spezialtarife für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Spezialtarife für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Berufsspezifische Tarife für steuerberatende Berufe und selbstständige Wirtschaftsprüfer.

Einkommen & Kanzleikosten absichern
Einkommen & Kanzleikosten absichern

Je nach Tarif können neben dem Verdienstausfall auch weiterlaufende Betriebskosten berücksichtigt werden.

DKV Sondertarife mit Annahmegarantie
DKV Sondertarife mit Annahmegarantie

Der DKV KGTS bietet der berechtigten Berufsgruppe eine Annahmegarantie.

Mehrere starke Tariflösungen
Mehrere starke Tariflösungen

DKV KGTS, DKV KGT 2 WP, Hallesche FKT und BBKK TAF im direkten Vergleich.

Warum Krankentagegeld für Steuerberater besonders wichtig ist

Bei einem selbstständigen Steuerberater gibt es keinen Arbeitgeber, der bei einer längeren Erkrankung das bisherige Gehalt weiterzahlt. Gerade bei einer kleineren oder inhabergeführten Steuerkanzlei ist die persönliche Arbeitsleistung des Steuerberaters häufig ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolgs. Fallen Sie mehrere Wochen oder sogar Monate aus, können Einnahmen zurückgehen. Viele Kosten der Kanzlei laufen jedoch zunächst unverändert weiter:
  • Mitarbeitergehälter
  • Kanzleimiete
  • Software und IT
  • Versicherungen
  • Kammer- und Verbandsbeiträge
  • Finanzierungen
  • weitere laufende Betriebskosten
Hinzu kommen Ihre privaten Verpflichtungen: Lebenshaltungskosten, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Kredite und weitere regelmäßige Ausgaben. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie lange könnten Sie einen längeren krankheitsbedingten Ausfall aus Ihren vorhandenen Rücklagen finanzieren? Genau an diesem Punkt setzt die Krankentagegeldversicherung an.

Krankentagegeldversicherung für Wirtschaftsprüfer

Auch für selbstständige Wirtschaftsprüfer ist die eigene Arbeitskraft ein zentraler wirtschaftlicher Faktor. Gerade spezialisierte Prüfungs- und Beratungsleistungen lassen sich bei einer längeren Erkrankung des Kanzleiinhabers nicht zwangsläufig kurzfristig auf andere Personen übertragen. Während das persönliche Einkommen zurückgehen kann, bestehen private und berufliche Verpflichtungen weiter.
Wirtschaftsprüfer sollten deshalb ebenfalls prüfen, ab welchem Zeitpunkt eine längere Arbeitsunfähigkeit zu einer ernsthaften finanziellen Belastung wird. Interessant ist, dass für diese Berufsgruppe nicht ausschließlich allgemeine Krankentagegeld-Tarife für Freiberufler zur Verfügung stehen. Mit dem DKV KGT 2 WP führt ACIO einen Tarif speziell für selbstständige Wirtschaftsprüfer. Daneben kommt auch der DKV KGTS für Wirtschaftsprüfer infrage. Damit besteht die Möglichkeit, berufsspezifische Lösungen mit allgemeinen Freiberufler-Tarifen zu vergleichen.

Kanzleikosten laufen auch während einer Krankheit weiter

Ein wichtiger Punkt bei der Absicherung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist die Unterscheidung zwischen Kanzleiumsatz, persönlichem Einkommen und laufenden Betriebskosten. Ein hoher Kanzleiumsatz bedeutet nicht automatisch, dass dieser Betrag als Krankentagegeld versichert werden kann. Gleichzeitig wäre es zu kurz gedacht, ausschließlich die privaten Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Denn bei einem krankheitsbedingten Ausfall können erhebliche Kanzleikosten weiterlaufen.
Beschäftigen Sie beispielsweise mehrere Mitarbeiter, müssen deren Gehälter auch während Ihrer Erkrankung bezahlt werden. Hinzu kommen Kanzleimiete, IT, Software, Versicherungen und andere Fixkosten. Die Kanzlei kann möglicherweise einen Teil der laufenden Aufgaben weiter erledigen. Bestimmte Beratungsleistungen, Entscheidungen und Mandantenkontakte hängen jedoch unmittelbar von Ihnen ab. Dadurch können Einnahmen zurückgehen, während die Kosten zunächst weitgehend bestehen bleiben.
Bei der Ermittlung des notwendigen Krankentagegeldes sollte deshalb genau geprüft werden, welcher persönliche Verdienstausfall entsteht und welche weiteren Kosten nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs berücksichtigt werden können. Beim DKV KGTS können beispielsweise neben dem Verdienstausfall auch weiterlaufende Betriebskosten im versicherten Tagessatz berücksichtigt werden.

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Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein?

Eine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Tagessatz wäre unseriös. Der tatsächliche Bedarf hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Ein selbstständiger Steuerberater ohne Mitarbeiter hat einen anderen Absicherungsbedarf als der Inhaber einer größeren Steuerkanzlei. Das Gleiche gilt für einen Wirtschaftsprüfer mit hohen laufenden betrieblichen Verpflichtungen.
Für die Berechnung sollten unter anderem berücksichtigt werden:
  • tatsächliches Einkommen
  • private monatliche Fixkosten
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Altersvorsorge
  • Kredite und Finanzierungen
  • vorhandene Rücklagen
  • laufende Kanzleikosten
  • gegebenenfalls Kosten einer Vertretung
Welche Einkünfte und Kosten konkret berücksichtigt werden können und welcher Tagessatz maximal versicherbar ist, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Ausführliche Informationen zur Berechnung des Krankentagegeldes, zu Arbeitsunfähigkeit und Karenzzeiten finden Sie im ACIO Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

Welche Karenzzeit ist für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sinnvoll?

Neben der Höhe des Krankentagegeldes ist der Leistungsbeginn eine der wichtigsten Entscheidungen. Die sogenannte Karenzzeit bestimmt, wie lange Sie einen krankheitsbedingten Einkommensausfall zunächst selbst finanzieren, bevor die Krankentagegeldversicherung leistet.
Hier gilt nicht automatisch: je früher, desto besser. Wer über ausreichende liquide Rücklagen verfügt und einige Wochen problemlos selbst finanzieren kann, kann möglicherweise einen späteren Leistungsbeginn wählen. Ein früher Leistungsbeginn ist regelmäßig mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden. Bei hohen laufenden Verpflichtungen und geringeren Liquiditätsreserven kann dagegen eine kürzere Karenzzeit wichtiger sein.
Beim DKV KGT 2 WP stehen beispielsweise Leistungsbeginne ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag sowie weitere spätere Leistungsbeginne zur Verfügung. Die passende Karenzzeit sollte deshalb zu drei Faktoren passen:
    1
    Wie hoch sind Ihre verfügbaren Rücklagen?
    2
    Wie hoch ist Ihr privater monatlicher Finanzbedarf?
    3
    Welche laufenden Kosten verursacht Ihre Kanzlei?
Erst aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren ergibt sich eine sinnvolle Absicherung.

Welche Krankentagegeld-Tarife kommen infrage?

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist der Markt besonders interessant, weil sowohl berufsspezifische Lösungen als auch allgemeine Freiberufler-Tarife zur Verfügung stehen. Es sollten insbesondere vier Tarifkonzepte miteinander verglichen werden:
Die Unterschiede liegen nicht nur beim Beitrag, sondern beispielsweise bei Annahmeregelungen, Anpassungsmöglichkeiten, Wiedereingliederung und berufsspezifischen Leistungsmerkmalen.

DKV KGTS: Sondertarif für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Der DKV KGTS ist für diese Seite besonders wichtig. Der Sondertarif richtet sich an Selbstständige in steuerberatenden Berufen und wird bei ACIO ausdrücklich auch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angeboten. Ein wesentlicher Vorteil ist die Annahmegarantie für die berechtigte Berufsgruppe. Das kann insbesondere für Interessenten relevant sein, bei denen gesundheitliche Vorerkrankungen den Zugang zu einer klassischen Krankentagegeldversicherung erschweren.
Darüber hinaus verzichtet die DKV beim KGTS auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsschutz kann somit nicht allein deshalb ordentlich gekündigt werden, weil Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen. Auch weiterlaufende Betriebskosten können bei der Ermittlung des versicherten Tagessatzes berücksichtigt werden. Damit ist der KGTS eine interessante berufsspezifische Lösung, die beim Vergleich für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berücksichtigt werden sollte.

DKV KGT 2 WP: Speziell für selbstständige Wirtschaftsprüfer

Für Wirtschaftsprüfer gibt es zusätzlich eine noch spezifischere Lösung: den DKV KGT 2 WP. Der Tarif ist ausdrücklich für selbstständige Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Neben unterschiedlichen Karenzzeiten bietet er eine interessante Regelung, die unmittelbar auf den Berufsalltag eines Kanzleiinhabers zugeschnitten ist. Denn eine längere Arbeitsunfähigkeit wirft bei Selbstständigen eine ganz praktische Frage auf: Was passiert, wenn aus dem Krankenbett eine dringende Entscheidung für die Kanzlei getroffen werden muss?
Nach den Tarifinformationen gilt es beim KGT 2 WP nicht als Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wenn ein arbeitsunfähiger Wirtschaftsprüfer vom Krankenbett aus für dringende Einzelmaßnahmen seinem Büro Weisungen oder Informationen erteilt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum ein berufsspezifischer Tarif interessant sein kann.
Bei einer Krankentagegeldversicherung entscheidet eben nicht nur die Höhe des Tagessatzes über die Qualität. Gerade für einen selbstständigen Wirtschaftsprüfer können Regelungen, die den tatsächlichen Kanzleialltag berücksichtigen, im Leistungsfall besonders wertvoll sein.

DKV KGTS oder KGT 2 WP für Wirtschaftsprüfer?

Für selbstständige Wirtschaftsprüfer ergibt sich damit eine interessante Situation: Mit dem KGTS und dem KGT 2 WP stehen bei der DKV zwei berufsspezifisch relevante Tarifmöglichkeiten zur Verfügung. Welcher Tarif besser zur persönlichen Situation passt, sollte nicht allein anhand des Beitrags entschieden werden. Interessant sind beispielsweise:
  • mögliche Höhe des Krankentagegeldes
  • Karenzzeit
  • Annahmeregelungen
  • Berücksichtigung von Betriebskosten
  • berufsspezifische Regelungen
  • Anpassungsmöglichkeiten
  • persönliche gesundheitliche Situation
Gerade hier lohnt sich ein individueller Vergleich, statt automatisch einen bestimmten Tarif auszuwählen.

Hallesche FKT: Interessanter Freiberufler-Tarif

Der Hallesche FKT ist kein spezieller Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfer-Tarif, sondern richtet sich an Freiberufler. Damit stellt er eine interessante Alternative zu den berufsspezifischen DKV-Lösungen dar. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die Hallesche kann den Tarif also nicht ordentlich kündigen, nur weil Versicherte frühzeitig oder wiederholt Leistungen in Anspruch nehmen.
Interessant sind außerdem die Anpassungsmöglichkeiten bei steigendem Einkommen. Nach einer Einkommenssteigerung kann der versicherte Tagessatz unter den tariflichen Voraussetzungen innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend erhöht werden. Bei Freiberuflern können beispielsweise eine aktuelle BWA, Steuererklärung oder ein aktueller Steuerbescheid als Nachweis dienen. Gerade für jüngere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, deren Einkommen sich mit wachsender Kanzlei noch deutlich entwickeln kann, ist eine solche Regelung interessant.

BBKK TAF: Freiberufler-Tarif mit Wiedereingliederung

Eine weitere Alternative ist der BBKK TAF 4-43. Auch dieser Tarif richtet sich an Freiberufler und kann deshalb für selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer interessant sein. Eine Besonderheit ist die Regelung zur stufenweisen Wiedereingliederung. Besteht nach vollständiger Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 50 Prozent, zahlt der Tarif unter den genannten Voraussetzungen 50 Prozent des vereinbarten Krankentagegeldes für bis zu 28 Tage.
Darüber hinaus verzichtet die BBKK beim TAF auf das ordentliche Kündigungsrecht. Auch eine Anpassung des Tagessatzes nach einer Einkommenssteigerung ist unter den tariflichen Voraussetzungen innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Damit setzt der TAF einen anderen Schwerpunkt als die berufsspezifischen DKV-Lösungen.

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"Herr *** ist einfach in alles top"

Annahmegarantie oder klassische Gesundheitsprüfung?

Beim Vergleich der Tarife ist die gesundheitliche Situation ein wichtiger Faktor. Bei klassischen Krankentagegeld-Tarifen werden Gesundheitsfragen gestellt. Vorerkrankungen können deshalb Auswirkungen auf die Annahme haben. Beim DKV KGTS besteht für die berechtigte Berufsgruppe dagegen eine besondere Annahmegarantie. Gleichzeitig weist die Tarifseite darauf hin, dass Gesundheitsfragen gestellt werden – die Annahmegarantie ist daher nicht mit einem vollständig gesundheitsfragenfreien Antrag gleichzusetzen.
Das kann für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Vorerkrankungen ein entscheidender Unterschied sein. Wer gesundheitlich problemlos versicherbar ist, sollte dagegen auch die Alternativen betrachten. Denn die Annahmegarantie allein macht einen Tarif nicht automatisch zum besten Tarif für jeden Versicherten. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Annahme, Leistung, Beitrag und langfristiger Flexibilität.

Was passiert, wenn das Einkommen steigt?

Gerade bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kann sich das Einkommen im Laufe der Karriere erheblich verändern. Aus einer kleinen Kanzlei kann ein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern oder Standorten werden. Neue Mandanten kommen hinzu, Umsätze verändern sich und möglicherweise steigt auch der persönliche finanzielle Bedarf. Ein beim Vertragsabschluss ausreichender Tagessatz kann deshalb einige Jahre später zu niedrig sein.
Bei der Tarifauswahl sollte daher geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen das Krankentagegeld später erhöht werden kann. Beim Hallesche FKT und BBKK TAF bestehen beispielsweise Möglichkeiten, nach einer Einkommenssteigerung innerhalb bestimmter Fristen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen.
Beim DKV KGTS gelten andere Regelungen. Eine Erhöhung kann bei gestiegenem Einkommen beantragt werden, für den neu hinzukommenden Tagessatz sind laut aktueller ACIO-Tarifinformation jedoch Gesundheitsfragen zu beantworten. Die DKV kann zudem bei einem versicherten Tagessatz von mindestens 25 Euro etwa alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich unterbreiten, gegebenenfalls mit Gesundheitsprüfung. Diese Unterschiede sollte man beim langfristigen Vergleich berücksichtigen.

Wiedereingliederung nach längerer Krankheit

Nach einer schweren Erkrankung ist die Rückkehr in die Kanzlei nicht immer von heute auf morgen möglich. Vielleicht können Sie zunächst einige Stunden arbeiten oder einzelne Aufgaben übernehmen, sind aber noch nicht wieder vollständig belastbar. Gerade für einen selbstständigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann eine solche Phase wirtschaftlich schwierig sein.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie ein Tarif mit teilweiser Arbeitsunfähigkeit und stufenweiser Wiedereingliederung umgeht. Der BBKK TAF bietet hierfür beispielsweise die bereits beschriebene Leistung von 50 Prozent des Krankentagegeldes für bis zu 28 Tage unter den tariflichen Voraussetzungen. Der Hallesche FKT leistet dagegen bei lediglich teilweiser Arbeitsunfähigkeit nicht. Solche Unterschiede zeigen, warum ein reiner Preisvergleich beim Krankentagegeld zu kurz greift.

Warum der Kündigungsverzicht so wichtig ist

Eine Krankentagegeldversicherung soll das Einkommen gerade dann schützen, wenn eine schwere oder länger andauernde Erkrankung eintritt. Deshalb ist es besonders wichtig, ob der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Für einen Selbstständigen wäre es problematisch, nach einer schweren Erkrankung erneut eine Krankentagegeldversicherung abschließen zu müssen. Eine neue Gesundheitsprüfung könnte den Abschluss dann erheblich erschweren.
Beim DKV KGTS, Hallesche FKT und BBKK TAF besteht nach den aktuellen ACIO-Tarifinformationen ein entsprechender Schutz vor ordentlicher Kündigung durch den Versicherer. Dieses Merkmal sollte bei einem langfristigen Tarifvergleich entsprechend hoch gewichtet werden.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe

Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Das Krankentagegeld dient grundsätzlich dazu, einen Einkommensausfall während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise Leistungen eines berufsständischen Versorgungswerks verfolgen einen anderen Zweck und setzen eigene Voraussetzungen voraus.
Gerade Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine vorhandene Alters- oder Berufsunfähigkeitsversorgung automatisch den Einkommensausfall während einer mehrmonatigen Erkrankung abdeckt. Beide Bereiche sollten vielmehr sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Weitere fachliche Hintergründe finden Sie im ACIO Krankentagegeld-Ratgeber.

Worauf sollten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beim Vergleich achten?

Der günstigste Monatsbeitrag sollte nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind insbesondere folgende Punkte interessant:
  • Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes
  • Berücksichtigung weiterlaufender Kanzleikosten
  • passende Karenzzeit
  • Annahmegarantie und Gesundheitsprüfung
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Anpassungsmöglichkeiten bei steigendem Einkommen
  • Regelungen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
  • Leistungen bei Kur und Rehabilitation
  • Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
  • Übergang zur Berufsunfähigkeit
  • berufsspezifische Sonderregelungen
Welche dieser Leistungen besonders wichtig sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Steuerberater, der gerade eine Kanzlei übernimmt und hohe laufende Kosten hat, kann andere Anforderungen haben als ein etablierter Wirtschaftsprüfer mit hohen Rücklagen. Deshalb sollte eine Krankentagegeldversicherung immer zur tatsächlichen beruflichen und finanziellen Situation passen.

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Krankentagegeld für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit ACIO vergleichen

Eine längere Krankheit lässt sich nicht vorhersehen. Die möglichen finanziellen Folgen lassen sich dagegen bereits vorher kalkulieren. Gerade für selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollte die Krankentagegeldversicherung deshalb zu Einkommen, Rücklagen, Kanzleistruktur und laufenden Verpflichtungen passen. Dabei lohnt es sich, unterschiedliche Tarifkonzepte miteinander zu vergleichen.
Mit dem DKV KGTS steht Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eine berufsspezifische Lösung mit Annahmegarantie zur Verfügung. Für selbstständige Wirtschaftsprüfer bietet die DKV zusätzlich den speziell auf ihre Berufsgruppe ausgerichteten KGT 2 WP an. Der Hallesche FKT ergänzt den Vergleich um einen leistungsstarken Freiberufler-Tarif mit interessanten Anpassungsmöglichkeiten. Der BBKK TAF bietet ebenfalls eine Lösung für Freiberufler und setzt unter anderem mit seiner Leistung bei stufenweiser Wiedereingliederung einen eigenen Schwerpunkt.
Welcher Tarif am besten passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Gerade deshalb ist ein Vergleich verschiedener Tarifkonzepte sinnvoller als die pauschale Empfehlung eines einzigen Versicherers.
Einen Überblick über weitere berufsspezifische Lösungen erhalten Sie auf unserer Seite zu Krankentagegeld für spezielle Berufsgruppen. Ausführliche Informationen zu Karenzzeiten, Arbeitsunfähigkeit und den wichtigen Leistungsmerkmalen finden Sie außerdem im ACIO Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.
So vergleichen Sie nicht irgendeine Krankentagegeldversicherung, sondern können gezielt eine Absicherung auswählen, die zu Ihrer Tätigkeit als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und zur wirtschaftlichen Struktur Ihrer Kanzlei passt.
Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Krankentagegeld Zusatzversicherung.
Thomas Hofstetter

Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.