Pflegezusatzversicherung - Fragen und Antworten
Wer ist pflegeversichert?
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist gleichzeitig Mitglied einer gesetzlichen Pflegeversicherung. Personen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können, können sich auch von der Pflegeversicherung befreien lassen.
Mit welchen Beiträgen muss ich rechnen?
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Gibt es Wartezeiten in der privaten Pflegezusatzversicherung?
In der privaten Pflegezusatzversicherung müssen Sie mit keinen gesonderten Wartezeiten rechnen. Es gilt der vertraglich vereinbarte Versicherungsbeginn.
Was bedeutet dynamische Anpassung in Leistung und Beitrag?
Die Leistungen und Beiträge einer Versicherung werden in einem vertraglich geregelten Zeitraum, z.B. alle vier Jahre um einen bestimmten Betrag (etwa 10 %) angehoben, um allgemeine Kostensteigerung im Alter und Inflation auszugleichen. Gegen eine dynamische Anpassung können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie dies zweimal in Folge tun, werden Sie bei weiteren dynamischen Erhöhungen nicht mehr berücksichtigt. Sie sollten allerdings bedenken, dass die Leistungen einer regelmäßigen Erhöhung bedürfen, um Ihnen auch weiterhin den optimalen Versicherungsschutz zu bieten.
Wann kann ich auf Leistungen der privaten Pflegeversicherung hoffen?
Die meisten Gesellschaften definieren Pflegebedürftigkeit analog zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, d.h. wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde, werden auch die Leistungen der privaten Zusatzversicherung gewährt. Der Vorteil für die Versicherten ist, dass eine zweite medizinische Begutachtung entfällt. Wird vom MDK eine Pflegegrad Einstufung festgestellt, zahlt die private Pflegezusatzversicherung analog des für den jeweiligen Pflegegrad festgelegten Tagessatzes. Es gibt Versicherungen, die Leistungen erst ab Pflegegrad III, IV oder V gewähren, der Beitrag ist dementsprechend geringer. Wichtig ist: die private Pflegeversicherung zahlt dann jedoch erst bei einer schweren Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben dadurch unberührt.
Kann ich bei Auslandsaufenthalten Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich ruht bei Auslandsaufenthalten der Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, analog zu den Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Unter bestimmten Umständen sind hier jedoch Ausnahmen möglich: Bei kurzzeitigen Aufenthalten bis zu sechs Wochen in Ländern der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland)) kann das Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Sind sie in Begleitung einer durch die Pflegeversicherung anerkannten Pflegekraft, kann auch die Sachleistung gewährt werden. Die Reisekosten der Pflegeperson muss aber der Pflegebedürftige tragen. Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten in Ländern der EU kann eine Pflegeleistung auf Grundlage der Sachleistungsaushilfe in Anspruch genommen werden. Dann beziehen Sie die Leistungen, die für Pflegeleistungen in dem jeweiligen Land vorgesehen sind.
Welche Kosten fallen an, wenn eine Heimunterbringung nötig wird? Von welchen Faktoren hängt dies ab?
Heimkosten setzen sich aus den Kosten für Pflege und Betreuung der Heimbewohner, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Die Heimkosten hängen im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Von der Einstufung des Pflegegrades und von regional bedingten Preisschwankungen. Die Spitzenverbände der (stellvertretend für die Pflegekasse), die Heimbetreiber und die Sozialhilfeträger (da auch sie ggf. einen Teil der Heimkosten tragen) legen die Heimkosten in Vergütungsvereinbarungen fest. Kosten für die Pflege und soziale Betreuung der Heimbewohner sind Leistungen der Pflegekasse, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen jedoch aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Eine Pflegezusatzversicherung schützt die finanziellen Rücklagen im Fall der Pflegebedürftigkeit.
Kann ich die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?
Es gibt zwei Regelungen, die parallel zueinander angewendet werden können. Die Finanzamt wendet bis 2019 die Regelung an, welche für den Versicherten am günstigsten ist: Personen die nach dem 31.12.1957 geboren sind, können die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung über den Sonderkostenfreibetrag geltend machen. Diese Regelung war gültig bis zum 31.12.2004. Ab dem 01.01.2005 sind die Kosten für eine private Pflegeversicherung unter dem Punkt allgemeine Vorsorgeaufwendungen für alle Versicherten steuerlich absetzbar.
Ist eine Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegversicherungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe möglich?
Die Pflegekasse übernimmt in den Pflegegraden 2 bis 5 bis zu 266 EUR monatlich für die Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten im Sinne des § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI.
Ich bin bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Kann ich für den Fall der Pflegebedürftigkeit auf bessere Leistungen durch die Pflegekasse hoffen?
Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, müssen Sie nach dem Grundsatz "Pflege folgt Krankenversicherung" bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Pflegepflichtversicherung, die Sie bei ihrer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, zahlt im Fall der Pflegebedürftigkeit Leistungen analog zu denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch hier besteht analog zur GKV die Gefahr, dass hier Leistungen, für die die private Krankenversicherung aufkommen würde, an die Pflegeversicherung abgeschoben werden. Also könnte die Pflegebedürftigkeit die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege verringern, die Ihnen von Ihrer PKV gewährt werden würden. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung lohnt sich also nicht nur für die Mitglieder einer gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern sollte grundsätzlich in Erwägung gezogen werden.
Ich möchte eine Geldleistung in Anspruch nehmen. Wird meine Pflegeperson besonders ausgebildet?
Pflegekurse sind in § 45 SGB XI vorgesehen. Sinn der Schulung ist es, den Pflegepersonen die notwendigen Fähigkeiten der selbstständigen häuslichen Krankenpflege zu vermitteln und auch Möglichkeiten aufzeigen, die eigenen psychischen Belastungen durch die Pflege abzumildern. Teile der Schulung können auch im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person stattfinden. Gegenstand der Schulung kann auch die Anwerbung neuer Pflegepersonen sowie die Beratung über Pflege- und Hilfsmittel sein. Pflegekurse werden z.B. von Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen, Krankenhäusern oder Pflegediensten angeboten. Digitale Pflegekurse sind ebenfalls möglich. Die Kosten für die Kurse übernimmt die Pflegekasse.
Wann lohnt sich eine Pflegetagegeldversicherung, wann eine Pflegekostenzusatzversicherung?
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen pro Tag, den Sie pflegebedürftig sind, ein festes tariflich vereinbartes Pflegetagegeld. In der Verwendung dieses Geldes sind Sie vollkommen flexibel, egal ob Sie damit Pflegeleistungen durch Angehörige finanzieren möchten, ambulante Pflege durch professionelle Pflegedienste, die Heimunterbringung oder eine Kombinationsleistung nutzen möchten. Ist Ihnen die flexible Leistungsgestaltung wichtig, ist eine Pflegetagegeldversicherung die richtige Wahl für Sie. Eine Pflegekostenzusatzversicherung zahlt Ihnen einen Zuschuss zu tatsächlich anfallenden Kosten, auch prozentual gestaffelt. Hier sind jedoch Belege des Pflegeheimes oder Pflegedienstes notwendig. Wenn Sie auf jeden Fall die Leistungen eines professionellen Pflegedienstes nutzen möchten, ist eine Pflegekostenzusatzversicherung die richtige Entscheidung für Sie.
Nach welchen Gesichtspunkten sollte eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden?
Wünschen Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit eine professionelle Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, sollten Sie eine Pflegekostenzusatzversicherung abschließen. Hier werden die Leistungen der Pflegeversicherung anteilig ergänzt. Die Versicherung benötigt natürlich die Belege des Pflegedienstes oder Pflegeheimes. Wenn Sie eine flexible Leistung benötigen und z.B. Leistungen durch Angehörige, aber auch professionelle Pflege in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie über eine Pflegetagegeldversicherung nachdenken: Hier gewährt Ihnen die private Pflegezusatzversicherung eine Geldleistung pro Tag der Pflegebedürftigkeit. Über die Verwendung dieser Leistung können Sie frei entscheiden.
In welchen Fällen kann eine private Pflegezusatzversicherung die Leistung verweigern?
Leistungsausschlüsse werden im Versicherungsvertrag vereinbart. Im Regelfall können in den folgenden Fällen Leistungen verweigert oder gekürzt werden: Pflegebedürftigkeit, die durch Kriegsfolgen oder durch anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen eingetreten ist, fällt nicht in die Leistungspflicht der privaten Pflegezusatzversicherung. Pflegebedürftigkeit, die durch Folgen von Suchterkrankungen oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle verursacht wurde, kann keine Leistung durch die private Pflegezusatzversicherung gewährt werden.
Wann endet eine private Pflegezusatzversicherung?
Eine private Pflegezusatzversicherung endet mit dem Tod der versicherten Person. Stirbt der Versicherungsnehmer, können die mitversicherten Personen sich innerhalb von zwei Monaten entscheiden, die Versicherung unter den gleichen Bedingungen weiterzuführen. Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland endet in der Regel auch die private Pflegezusatzversicherung, es sei denn, es wird eine Fortführung im Ausland tariflich vereinbart. Die Versicherer verzichten auf ihr "ordentliches Kündigungsrecht", ihr Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen.
Wie kann ich eine private Pflegezusatzversicherung kündigen?
Der Versicherungsvertrag kann zum Ende eines Versicherungsjahres mit der Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird der Versicherungsbeitrag erhöht, ohne eine gleichzeitige Leistungserhöhung, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung über die höheren Beiträge kündigen. Die Kündigung kann auch auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden, allerdings können Minderjährige, die ab Geburt mitversichert waren, nicht ohne ein Elternteil versichert bleiben.
Ich bin mit einer Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden und möchte klagen. Welche Rechtsmittel stehen mir offen?
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, müssen Sie zunächst Widerspruch einlegen und das gesamte Widerspruchsverfahren durchlaufen. Haben Sie danach Ihr Ziel noch nicht erreicht, können Sie gerichtlich gegen die Entscheidung der Pflegekasse vorgehen. Gründe für das Einlegen von Rechtsmitteln können z.B. sein, dass die erwartete Pflegestufe bzw. der Umfang von Leistungen nicht gewährt wurde oder dass Sie sich durch Verfahrens-, Mitgliedschafts-, Beitrags-, oder Zuständigkeitsentscheidungen der Pflegekasse (oder eines anderen Versicherungsträgers) in Ihren Interessen verletzt fühlen. Durch eine Klage werden alle bisher getroffenen Entscheidungen z.B. seitens der Gutachter des MdK oder auch des Widerspruchsausschusses noch einmal geprüft. Wird gegen einen Verwaltungsakt eines Versicherungsträgers kein Rechtsbehelf eingelegt oder der Rechtsbehelf ist ohne Erfolg, ist dieser für Sie bindend.