Informationen zur private Altersvorsorge
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die durch den Gesetzgeber immer wieder verändert wird, besteht die Grundlage der privaten Altersvorsorge aus privatrechtlichen Verträgen mit garantierten Leistungen.
Die rechtliche Grundlagen auf denen die Altersvorsorge basiert, haben wir für Sie zusammengestellt und wir informieren Sie über die zugrundliegenden Bedingungen einer Rentenversicherung.
Somit können Sie sich ausführlich über die Grundlagen zur privaten Altersvorsorge informieren und unverbindlich und kostenlos eine persönliche Analyse zur privaten Rentenversicherung bei uns anfordern.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zur privaten Altersvorsorge basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ferner kommen dazu die Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer. In diesen Bedingungen werden Regelungen vereinbart, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen und die für das jeweilige Versicherungsunternehmen gelten. Ferner bieten immer mehr Versicherer für bestimmte Tarife Sonderregelungen an.
Diese Fülle von unterschiedlichen Bedingungen und Tarifen machen die Vergleichbarkeit unter den Versicherern nicht leicht.
Wir bieten Ihnen auf unserer Seite Vergleichsanalysen und Informationen zur privaten Altersvorsorge an.
Das Vertragsrecht ist eine wichtige rechtliche Grundlage der privaten Altersvorsorge.
Verträge kommen zustande durch Willenserklärungen:
- Antrag
- Annahme
- Kündigung
Der Antragsteller erklärt durch den Antrag das er gewillt ist, eine Versicherung abzuschließen. Durch die Zusendung des Versicherungsscheines (Police) oder einer schriftlichen Antragsannahmebestätigung bestätigt der Versicherer die Annahme des Antrages. Die Kündigung des Versicherungsvertrages muss immer schriftlich erfolgen und Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Bedingungen private Rentenversicherung
In den Bedingungen zur privaten Rentenversicherung sind u.a. folgende Punkte geregelt:
- Beginn und Ende des Vertrages,
- der Versicherungsschein,
- die Beitragszahlungspflicht,
- die Obliegenheiten,
- der Versicherungsfall,
- und die Kündigung.
Beginn und Ende des Vertrages
Der Vertrag beginnt mit dem, in der Police genannten Zeitpunkt und ist für die im Versicherungsschein dokumentierte Laufzeit abgeschlossen.
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein dient im Versicherungsfall als Beweis für das Bestehen einer Versicherung. Aus diesem Grund ist jeder Versicherer verpflichtet einen Versicherungsschein zu erstellen und zuzusenden. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsschein sorgfältig aufbewahren.
Beitragszahlungspflicht
Der Versicherungsnehmer ist nach Vorlage des Versicherungsscheines verpflichtet, den Erstbeitrag unverzüglich zu zahlen. Wenn die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrages bzw. ist leistungsfrei. Daher ist es am sichersten dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Obliegenheiten
Beim Abschluss einer Versicherung und während der Vertragslaufzeit hat der Versicherungsnehmer Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Dazu gehören z.B. bei Abschluss der Versicherung die wahrheitsgemäße Beantwortung der Antragsfragen und während der Vertragslaufzeit die regelmäßige pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge.
Versicherungsfall
Bei der Rentenversicherung liegt der Versicherungsfall vor, wenn der Versicherte das Rentenalter erreicht. Der Versicherer leistet indem er die Rente als
- Einmalbetrag (Kapitalwahlrecht)
- oder als wiederkehrende Leistung (lebenslange Rente)
Kündigung
Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung ist zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist eine Kündigung zum Ende eines Beitragszahlungszeitraumes möglich.