Gesellschafter-Geschäftsführer in der PKV
Status, Voraussetzungen & Fallen

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Private Krankenversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH): Status, Voraussetzungen & Fallen

Wer als Gesellschafter eines Unternehmens gleichzeitig noch im Betrieb mitarbeitet, kann grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert sein. Die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) hängen maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens, der genauen Position und der tatsächlichen Tätigkeit ab.
Im Wesentlichen kommt es darauf an, inwieweit der Gesellschafter das Unternehmerrisiko trägt (Haftung), ob er maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hat (Stimmrecht) und ob er ein festes Entgelt erhält. (Hinweis: Gesellschafter einer OHG und Komplementäre einer KG sind von vornherein nicht sozialversicherungspflichtig, da sie diese klassischen Arbeitnehmer-Bedingungen nicht erfüllen).

Der erste Schritt: Das Statusfeststellungsverfahren (Clearingstelle DRV)

Die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht automatisch dadurch ausgeschlossen, dass eine in der GmbH beschäftigte Person gleichzeitig Mitunternehmer ist. Bevor ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in die PKV wechselt, muss sein Sozialversicherungsstatus glasklar sein. Dies geschieht im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (und damit GKV-Pflicht) meist dann vor, wenn die Gesellschafter:
  • am Arbeitsprozess der Gesellschaft teilhaben,
  • ein entsprechendes, festes Arbeitsentgelt erhalten,
  • keinen maßgeblichen Einfluss in Form eines Anteils am Stammkapital (Stimmrecht) haben.
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Die 3 Konstellationen zur Versicherungsfähigkeit in der GmbH

Hinsichtlich der Versicherungsfreiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern muss in nahezu allen Fällen sorgfältig zwischen drei Konstellationen unterschieden werden:

1. Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Der GGF hält mehr als 50 % der GmbH-Anteile oder verfügt bei weniger als 50 % über eine echte Sperrminorität (die tatsächliche Entscheidungsgewalt). Er leitet das Unternehmen eigenverantwortlich und unterliegt keinen Beschränkungen in der Arbeitszeitgestaltung.
Status: Beherrschende GGF werden sozialversicherungsrechtlich zu den Selbstständigen gezählt und sind versicherungsfrei (PKV-fähig). Steuerrechtlich bleiben sie jedoch Arbeitnehmer der Gesellschaft.

2. Der nicht-beherrschende GGF über der Einkommensgrenze

Der GGF hat keinen maßgeblichen Einfluss auf Gesellschafterbeschlüsse (unter 50 % Anteile, keine Sperrminorität), erzielt aber ein regelmäßiges Einkommen oberhalb der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Status: Aufgrund des hohen Einkommens ist er versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln.

3. Der nicht-beherrschende GGF unter der Einkommensgrenze

Der GGF ist nicht beherrschend und sein Einkommen liegt unterhalb der JAEG.
Status: Bei dieser Konstellation ist er sozialversicherungspflichtig und verbleibt in der GKV.

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Private Krankenversicherung (Vollversicherung)

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Die 3 größten PKV-Fallen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Sobald die Versicherungsfreiheit geklärt ist, geht es an die Tarifgestaltung. Hier gibt es für GGF exzellente Optimierungsmöglichkeiten, aber auch gefährliche Fallstricke.

Falle 1: Den Arbeitgeberzuschuss (§ 257 SGB V) verschenken

Viele Geschäftsführer wissen nicht, dass die eigene GmbH ihnen den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen kann – und zwar auch dann, wenn sie als beherrschender GGF sozialversicherungsfrei sind. Dies muss lediglich juristisch sauber im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag verankert werden.

Falle 2: Die Krankentagegeld-Falle (KTG) und Überversicherung

Normale Angestellte benötigen ein Krankentagegeld (KTG) ab dem 43. Tag, da dann die gesetzliche Lohnfortzahlung endet. Ein GGF hat in seinem Anstellungsvertrag jedoch oft eine Gehaltsfortzahlung durch die eigene GmbH für 3 bis 6 Monate vereinbart. Ein klassischer PKV-Tarif mit KTG ab dem 43. Tag wäre hier eine teure, völlig sinnlose Überversicherung.

Status

Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Sinnvoller Beginn Krankentagegeld (KTG)

Beitragsauswirkung PKV

Normaler Angestellter
Gesetzlich 6 Wochen
Ab dem 43. Tag
Sehr teurer KTG-Baustein
GGF (Standard-Vertrag)
Oft 3 Monate durch GmbH
Ab dem 92. Tag
Deutlich günstiger
GGF (Premium-Vertrag)
Oft 6 Monate durch GmbH
Ab dem 183. Tag
Massive Beitragsersparnis
Wichtige Hinweise zum Tagegeld:
  • Nur der persönliche Verdienstausfall: Ist die Antragstellerin die GmbH und die versicherte Person der GGF, darf das KTG nicht als Verdienstausfall oder Gewinnersatz der GmbH dienen. Es sichert rein das persönliche Einkommen ab.
  • Tagegeld bei Gewinnentnahme: Finanziert sich der GGF primär über Gewinnentnahmen, kann er wie ein Selbstständiger behandelt werden und ein entsprechendes Tagegeld abschließen.

Falle 3: Scheinsicherheit durch fehlerhafte GKV-Beiträge

Ist ein GGF eigentlich sozialversicherungsfrei, die GmbH meldet ihn aber irrtümlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an und entrichtet brav Beiträge, entsteht hieraus kein rechtmäßiger Versicherungsschutz. Im Ernstfall können keine gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden – selbst wenn offizielle Bescheide der Einzugsstelle vorliegen.

Sicherheit für Ihren Vertrag

Die Prüfung, ob und wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer optimal versichert werden kann, erfordert Expertise an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Versicherungswesen.
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Das sagen unsere Kunden

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Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Private Krankenversicherung (Vollversicherung).
Thomas Hofstetter

Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.