Informationen über die private Unfallversicherung

Wie viel wird ausgezahlt - Höhe der Versicherungssumme

Abhängig von dem Betrag, den Sie für die private Unfallversicherung verwenden wollen und können, ist für Erwachsene bis zum 40. Lebensjahr eine Vollinvaliditätssumme, die 6 Jahresbruttogehältern entspricht, empfehlenswert.
Bei älteren Erwachsenen ist eine Vollinvaliditätssumme, die 3 - 4 Jahresbruttogehältern entspricht, ausreichend. Zum einen nur ein kürzerer Lebensabschnitt überbrückt werden muss und zum anderen aufgrund längerer Erwerbstätigkeit auch das Jahresbruttoeinkommen höher ist als bei einem Berufseinsteiger.
Aufgrund einer Progression kann eine niedrig gewählte Grundsumme zwar sehr hoch ausfallen, jedoch greift die Progression oft erst ab einem Invaliditätsgrad von über 70% und die wenigsten Unfälle haben solche gravierenden Unfallfolgen
Bei den meisten Unfällen liegt der verbleibende Invaliditätsgrad bei ca. 30% gemäß Gliedertaxe. In diesem Bereich greift aber noch keine Progressionsstufe richtig, so dass die Höhe der gewählten Grundsumme zur Invalidität entscheidend ist für die Höhe der Invaliditätszahlung.
Auch bei Kleinkindern sollte die vereinbarte Grundsumme mindestens 100.000 Euro, gekoppelt mit einer Progression von 225% oder 300%, betragen.
Insbesondere für Kinder ist die Vereinbarung einer Unfallrente empfehlenswert. Falls ein Kind aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eine Schul- oder Berufsausbildung zu absolvieren, wird durch die Unfallrente eine lebenslange Zahlung garantiert.
Auch hier sollte die Versicherungssumme für die private Unfallversicherung nicht zu niedrig angesetzt werden und eine Versicherungssumme von 3.000 Euro vereinbart werden. Das scheint auf den ersten Blick eine sehr hohe Summe für ein Kleinkind zu sein. Wenn es aber wirklich zu einem Unfall mit solch schwerwiegenden Folgen kommt, ist eine solche Summe im späteren Erwachsenenleben gerade mal ausreichend.
In der Unfallversicherung gibt es eine Reihe von Leistungen wie z.B. Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, die gegen einen beträchtlichen Mehrbeitrag, vereinbart werden können.Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel vordergründig für die wichtigsten Aspekte, wie die Vereinbarung einer hohen Grundsumme oder ggf. die Unfallrente, zu nutzen.

Invaliditätsgrad - Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung

Die Prüfung der Invalidität und die Bestimmung des Invaliditätsgrades wird, durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt, vorgenommen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen neutralen Gutachter für die private Unfallversicherung.
Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird mit Hilfe einer Gliedertaxe bestimmt. Einige Gesellschaften bieten gegen Mehrbeitrag die Vereinbarung einer verbesserten Gliedertaxe, für manche Berufsgruppen wie z.B. Chirurgen auch spezielle Gliedertaxen, an.
Folgende Invaliditätsgrade können wegen Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen bestimmt werden. Für die Versicherer besteht jedoch auch die Möglichkeit abweichende Regelungen zu treffen.

Gliedertaxe Invaliditätsgrad

Verbesserte Gliedertaxe Invaliditätsgrad

Arm im Schultergelenk
70%
70%
Arm bis oberhalb des Ellbogengelenkes
65%
65%
Arm unterhalb des Ellenbogengelenkes
60%
70%
Hand im Handgelenk
55%
70%
Daumen
20%
25%
Zeigefinger
10%
16%
anderer Finger
5%
10%
Bein über der Mitte des Oberschenkels
70%
75%
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
60%
70%
Bein unterhalb des Knies
50%
55%
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels
45%
50%
Fuß im Fußgelenk
40%
50%
große Zehe
5%
8%
andere Zehe
2%
3%
Auge
50%
50%
Gehör auf einem Ohr
30%
35%
Geruchssinn
10%
10%
Geschmackssinn
5%
5%
Stimme
40%
Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt entsprechend der Prozentsatz anteilmäßig.

Progression in der privaten Unfallversicherung

Bei nahezu allen Versicherern haben Sie die Möglichkeit die Grundsumme der Invaliditätsleistung mit Progression zu vereinbaren.

Der Vorteil der Progression

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einem hohen Invaliditätsgrad oder gar zur Vollinvalidität, wird eine höhere Summe ausgezahlt. Dadurch kann die vereinbarte Grundsumme niedrig gewählt werden, wodurch auch ein niedriger Beitrag zustande kommt.

Der Nachteil der Progression

Viele Progressionsstufen greifen erst ab einem Invaliditätsgrad über 25% und dann auch nicht kontinuierlich linear, sondern, wie der Name schon sagt, progressiv. Das bedeutet, je höher der Invaliditätsgrad ausfällt, umso höher fällt auch der Faktor aus, mit dem die Grundsumme multipliziert wird.
Dadurch steigt die zur Auszahlung kommende Entschädigung zum Schluss hin massiv an. Wenn Sie eine niedrige Grundsumme wählen mit einer hohen Progression und haben nach einem Unfall einen niedrigen Invaliditätsgrad, wird auf Grund der niedrig gewählten Grundsumme die Entschädigung sehr klein ausfallen.

Progressionstaffel 300%

Bei einer Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel von 300 Prozent kann eine Steigerung der zur Auszahlung kommenden Summe wie folgt festgelegt sein :
  • Für jeden Prozentpunkt, der einen unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25% übersteigt, werden beispielsweise zusätzlich 2 Prozent aus der Invaliditätssumme gezahlt.
  • Für jeden Prozentpunkt, der einen unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% übersteigt, wird beispielsweise ein weiteres Prozent aus der Versicherungssumme gezahlt.
Diese Festlegung wirkt sich auf die Höhe der Invaliditätsleistung folgendermaßen aus:
Beispiel bei einer Grundversicherungssumme 100.000 Euro

Progressionstaffel 1000%

Bei einer Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel bis 1000 Prozent kann eine Steigerung der zur Auszahlung kommenden Summe wie folgt festgelegt sein :
  • Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 % übersteigt, werden beispielsweise zusätzlich 4 % aus der Invaliditätssumme gezahlt.
  • Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% übersteigt, werden beispielsweise weitere 12 % aus der Invaliditätssumme gezahlt.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich die Festlegung dann folgendermaßen aus
Beispiel bei einer Grundversicherungssumme 100.000 Euro

Was passiert nach einem Unfall? - Ablauf einer Unfallmeldung, Fristen, Leistungsbezug

Ohne Ihre Hilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich zurücksenden; vom Versicherer darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
Die vom Versicherer geforderten Auskünfte beziehen sich:
  • auf den Unfallhergang und die Unfallfolgen
  • bei einem Invaliditätsanspruch zusätzlich
  • auf den Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.
  • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, können vom Versicherer bis zur einer bestimmten Höhe übernommen werden.
  • Bei der Bemessung der eingetretenen Invalidität gibt es verschiedene Invaliditätsgrade. Dieser wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgestellt.
Werden ärzte vom Versicherer beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen.
Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt der Versicherer.
  • bei Invalidität - bis zu 10 Promille der versicherten Summe
  • bei übergangsleistung - bis zu 5 Prozent der versicherten Summe
  • bei Tagegeld - bis zu drei Tagegeldsätzen
  • bei Krankenhaustagegeld - bis zu fünf Krankenhaustagegeldsätzen
Die ärzte, welche die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie sind von der Schweigepflicht zu befreien.
Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn dem Versicherer der Unfall schon angezeigt war. Die Frist von 48 Stunden beginnt mit der Kenntnis des Versicherungsnehmers oder dessen Rechtsnachfolger.
Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

Die Fälligkeit der Leistungen

Wenn dem Versicherer alle benötigten Unterlagen vorliegen, ist er verpflichtet, innerhalb einer gewissen Frist über den Leistungsumfang zu entscheiden:
  • bei generellen Ansprüchen beträgt die Frist einen Monat
  • bei Invaliditätsansprüchen beträgt die Frist drei Monate
Der Beginn der Fristen ist der Zeitpunkt, wenn dem Versicherer alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Wurde der Anspruch anerkannt oder eine Einigung über Grund und Höhe der Ansprüche erzielt wird innerhalb von 2 Wochen geleistet.
Steht der prinzipielle Leistungsanspruch zunächst nur dem Grunde nach fest, können angemessene Vorschüsse gezahlt werden. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer versicherten Todesfallsumme beansprucht werden.

Während des Leistungsbezugs der privaten Unfallversicherung

Sie und der Versicherer sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
  • vom Versicherer zusammen mit seiner Erklärung über seine Leistungspflicht
  • von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist
ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als der Versicherer bereits erbracht hat, ist der Mehrbetrag mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen.
Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug ist der Versicherer berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Pflichten (Obliegenheiten)?

Wird eine nach Eintritt eines Unfalles zu erfüllende Pflichten verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt.
Es gilt nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallverletzungen nicht unverzüglich ein Arzt aufgesucht wird, sondern erst dann, sobald die Verletzungsfolgen als nicht geringfügig erkennbar sind.
Bei grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten behalten Sie insoweit den Versicherungsschutz, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Leistungsfalls noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat.
Bei vorsätzlicher Verletzung von Obliegenheiten behalten Sie in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.

Das sagen unsere Kunden

"ACIO Vergleichsportal 2025"
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Kundenbewertung vom 12. Nov 2025
"Guter Service. Leider nach der telefonischer Rückfrage etwas länger gedauert. Ansonsten top. Unterlagen kamen dann zügig mut der Post "