Private Unfallversicherung
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Die private Unfallversicherung – private Absicherung für Freizeit und Beruf

Tagtäglich passieren Unfälle in Deutschland. Von ca. 8 Mio. gemeldeten Unfällen pro Jahr sind knappe 65 % in der Freizeit oder im Haushalt geschehen.
Für diese Unfälle besteht kein Versicherungsschutz seitens der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, können Versicherte mit Leistungen aus der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung rechnen.

Die private Unfallversicherung als wichtiger Schutz für den Alltag

Von allen Einwohner Deutschlands verunglücken 6,5 % jährlich in ihrer Freizeit bzw. derart, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Kommt es zu langen Krankenhausaufenthalten oder zu einer dauerhaften Invalidität, entstehen dadurch auch finanzielle Belastungen durch vorübergehende oder andauernde Erwerbsunfähigkeit.
Die private Unfallversicherung unterstützt dann auf vielfältige Weise und erfüllt die Aufgabe, bei gesundheitlichen Dauerschäden infolge eines Unfalls dem Versicherten finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um:
  • Einkommenseinbußen aufzufangen
  • einen notwendig gewordenen Berufswechsel zu finanzieren
  • die Wohnung oder das Haus behindertengerecht umzubauen
  • Haushaltshilfen oder Pflegepersonal zu bezahlen
  • Mobilität zu wahren (Umbau des Autos)
  • medizinische Versorgung zu sichern (Zuzahlungen zu orthopädischen Hilfsmitteln oder Rehabilitationen)
Für Kinder ist es besonders wichtig eine Unfallversicherung evtl. mit Unfallrente abzuschließen, da es vorkommen kann, dass sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, eine Schul- oder Berufsausbildung zu absolvieren.
Durch die Unfallrente sind lebenslange Auszahlungen sichergestellt.

Beitragsermittlung in der privaten Unfallversicherung

Bei Antragsstellung befragen die Versicherer, welchem Beruf und welchen Freizeitaktivitäten nachgegangen wird. Diese beeinflussen direkt den Beitrag zur Unfallversicherung und die grundsätzliche Versicherbarkeit.

Freizeitaktivitäten – gefährliche Hobbys in der privaten Unfallversicherung

Grundsätzlich werden bei den meisten Versicherern „Sportarten, die das Ziel verfolgen, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen“ ausgeschlossen. Damit sind Motorsportarten gemeint, die, wenn nicht schon per Beruf, dann bei den Freizeitaktivitäten zu einem Ausschluss führen. Tauchsportarten sind in den meisten Tarifen mitversichert.
Weitere Risiko-Sportarten sollten auf ihre Versicherbarkeit geprüft werden. Sie sind entweder in den Versicherungsbedingungen aufgeführt oder sollten beim Versicherer oder bei unseren Mitarbeitern erfragt werden.
Eine umfangreiche Darstellung an Ausschlusskriterien zur Versicherbarkeit und Leistungserbringung bekommen Sie in unseren FAQ – private Unfallversicherung – Ausschluss.

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