Verkehrsrechtsschutz

Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet Leistungen für alle verkehrsrelevanten Bereiche.

Der Versicherungsschutz

Die Verkehrsrechtsschutz bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter jedes Fahrzeuges welches auf ihn zugelassen ist . Dies gilt auch für Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen und als Mieter eines Selbstfahr-Vermietfahrzeuges zum vorübergehendem Gebrauch. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen dieser Motorfahrzeuge.

Versicherte Leistungsarten

Der Versicherungsumfang

Für den Versicherungsnehmer besteht der Versicherungsschutz mit Ausnahme des Vertrags- und Sachenrechtsschutz auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als
  • Fahrer von Fahrzeugen die weder ihm gehören, noch auf ihn zugelassen sind oder mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen sind
  • Fußgänger
  • Radfahrer
  • Fahrgast
In gleicher Eigenschaft mitversichert sind folgende Personen:
  • der Ehepartner oder sonstiger Lebenspartner, der in den Versicherungsschein eingetragen ist
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
  • ein Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt, dort gemeldet ist und sich im Ruhestand befindet.

Empfehlung

Empfehlenswert ist diese reine Verkehrsrechtsschutzversicherung für:
  • alle Personen die häufig, ob beruflich oder privat, geliehene oder gemietete fremde Fahrzeuge fahren
  • diejenigen, die den Versicherungsschutz auf den Verkehrsbereich begrenzen wollen und auf die eines oder mehrere Fahrzeuge zugelassen sind

Fahrzeug-Rechtsschutz

Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet die Leistungen für bestimmte Fahrzeuge.

Der Versicherungsschutz

Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Entleiher, Mieter oder Eigentümer für die im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuge zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Auch Fahrzeuganhänger sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn diese Fahrzeuge nicht auf ihn zugelassen und nicht auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.

Versicherte Leistungsarten

Versicherungsumfang Fahrzeug-Rechtsschutz

Mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Vertrags- und Sachenrecht besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als:
  • Fußgänger
  • Radfahrer
  • Fahrgast
Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeuges sind mitversichert.

Besonderheiten

  • Wenn ein versichertes Fahrzeug veräußert wird oder durch Unfall wegfällt, muss dies dem Versicherer angezeigt werden und das Folgefahrzeug muss angegeben werden. Der Versicherungsschutz geht dann auf dieses Folgefahrzeug über.
  • Bei allen Versicherungsarten, die den Verkehrsbereich betreffen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist.
  • Es besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsvertrag genannten Fahrzeuge. Sofern weitere dazukommen, müssen auch diese benannt werden.

Empfehlung

Die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung kann empfohlen werden für alle, die ein bestimmtes Fahrzeug, welches nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist, versichern möchten.

Fahrer-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz:

Für die im Versicherungsvertrag genannte Person besteht bei dieser Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz.
Versichert ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer jedes Motorfahrzeuges und Anhängers zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Hierbei ist das Fahrzeug weder auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen, noch ist das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen auf ihren Namen versehen.

Versicherte Leistungsarten

Der Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang beinhaltet auch den Versicherungsschutz für die versicherte Person als
  • Fußgänger
  • Radfahrer
  • Fahrgast
Bei der Fahrerrechtsschutzversicherung gibt es keine mitversicherten Personen. Mitfahrende Insassen, Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges können ebenfalls keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Besonderheiten

  • Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.
  • Wenn auf die im Versicherungsvertrag genannte Person während der Vertragslaufzeit ein Fahrzeug zugelassen wird, wandelt sich der Versicherungsschutz der Fahrer-Rechtsschutz in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um.

Empfehlung

Die Fahrer-Rechtsschutzversicherung kann für diejenigen empfohlen werden, die zwar einen Führerschein, aber kein eigenes Fahrzeug besitzen und die beruflich oder privat oft mit geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen fahren.

Arbeit-Rechtsschutz

Eine solche Versicherung kann sowohl für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige), als auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) in Betracht kommen.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, gewährt Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung, die aus einem Arbeitsverhältnis hervorgehen, insbesondere wenn Ihnen gekündigt wird,
  • bei Arbeitsendgeldfragen,
  • Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld,
  • dem Arbeitsschutz,
  • Schadensersatzfragen
  • der Altersversorgung,
  • der Zeugniserteilung
  • oder für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderung, Versetzung oder Beihilfen im Krankheitsfall.
  • wenn Sie als Versicherungsnehmer Streitigkeiten mit Kollegen haben, kann dies teilweise auch vom Arbeitsrechtsschutz übernommen werden.
Sind Sie Arbeitgeber kann der Versicherungsschutz in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
  • ein Mitarbeiter wurde wegen seines Verhaltens Kunden gegenüber von Ihnen mehrmals abgemahnt, dennoch blieben die Abmahnungen erfolglos und Sie sprachen die Kündigung für diesen Mitarbeiter aus. Nun erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage.
  • Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Das von Ihnen ausgestellte Zeugnis entspricht nicht seinen Vorstellungen und er schaltet einen Rechtsanwalt ein.
Nützlicher Hinweis:
Es ist wichtig zu wissen, dass in diesem Zusammenhang im arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss. Dies ist unabhängig vom Prozessausgang.

Privat- Rechtsschutz für Selbständige

Diese Vertragsart beinhaltet Leistungen für den privaten Bereich

Der Versicherungsschutz

Für den Privatbereich des Versicherungsnehmers, und für den ehelichen oder in den Versicherungsschein eingetragenen Lebenspartner besteht bei dieser Vertragsart Versicherungsschutz wenn einer oder beide eine selbständige Tätigkeit ausüben.

Versicherte Leistungsarten

Der Versicherungsumfang

Neben dem privaten Bereich umfasst der Versicherungsschutz auch den Verkehrsbereich wenn Sie als Fußgänger, als Fahrer von Fahrzeugen ohne Motor oder als Insasse von fremden Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
In gleichem Umfang mitversichert sind:
  • minderjährige Kinder
  • der eheliche oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
  • ein im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der dort lebt und gemeldet ist.

Empfehlung

Diese Vertragsart kann empfohlen werden für selbständig und freiberuflich tätige, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch nur sehr selten mit fremden Fahrzeugen fahren.

Berufs- Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine

Der Versicherungsschutz

Für die im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bei dieser Vertragsart. Auch die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.

Versicherte Leistungsarten

Der Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang beinhaltet nicht den Verkehrs- Immobilien- und Privatbereich des Versicherungsnehmers.

Empfehlung

Die Berufsrechtsschutzversicherung für Selbständige ist vor allem für diejenigen zu empfehlen, die angestellte Mitarbeiter haben.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige

Die Leistungen bei dieser Vertragsart umfassen den privaten Bereich und bei der Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit auch den beruflichen Bereich.

Der Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz gilt für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und des ehelichen oder sonstigen, im Versicherungsschein genannten, Lebenspartners. Voraussetzung hierfür ist, dass keiner von beiden eine berufliche, gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausübt mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von 6.000 bis 18.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr. (Die genannten Zahlen variieren bei den verschiedenen Versicherern)

Versicherte Leistungsarten

Der Versicherungsumfang

Auch im Verkehrsbereich besteht der Versicherungsschutz wenn Sie als Fußgänger, als Insasse fremder Fahrzeuge oder als Fahrer von Fahrzeugen ohne Motor am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Mitversicherte Personen sind:
  • minderjährige Kinder
  • der eheliche oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
  • ein im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der dort lebt und gemeldet ist.

Empfehlung

Empfehlenswert ist die Privat- und Berufsrechtschutzversicherung für Nichtselbständige für diejenigen, die in einem nichtselbständigen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch sehr selten mit fremden Fahrzeugen fahren.

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Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige

Die Leistungen bei dieser Vertragsart umfassen den privaten Bereich, bei der Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit den beruflichen Bereich und zusätzlich den Verkehrsbereich.

Der Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz gilt für den Verkehrsbereich, den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und des ehelichen oder sonstigen, im Versicherungsschein genannten, Lebenspartners. Voraussetzung hierfür ist, dass keiner von beiden eine berufliche, gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausübt mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von 6.000 bis 18.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr. (Die genannten Zahlen variieren bei den verschiedenen Versicherern).

Versicherte Leistungsarten

Der Versicherungsumfang

Neben dem privaten und beruflichen Bereich besteht der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auch für den Verkehrsbereich.
Hier im besonderen als Halter oder Eigentümer jedes, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuges. Ferner als Mieter jedes, zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten, Motorfahrzeuges und auch Anhängers.
Der Versicherungsumfang beinhaltet auch den Versicherungsschutz für jedes, vom berechtigten Fahrer geführten Motorfahrzeug, das weder dem Versicherungsnehmer gehört, noch auf ihn zugelassen und nicht mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen ist.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast ist ebenfalls mitversichert.
Mitversicherte Personen sind:
  • minderjährige Kinder
  • der eheliche oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
  • ein im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der dort lebt und gemeldet ist.

Empfehlung

Diese Vertragsart ist die häufigste abgeschlossene Rechtsschutzversicherung, da sie für alle motorisierten Arbeitnehmerfamilien empfohlen werden kann.

Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Der Versicherungsschutz

Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz für den beruflichen Bereich als Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes und der dort angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Daneben besteht für den Versicherungsnehmer auch für den privaten Bereich und für die Ausübung nicht nichtselbständiger Tätigkeit Versicherungsschutz.

Die versicherten Leistungen

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz

Der Versicherungsumfang

Mitversicherte Personen sind:
  • die minderjährigen Kinder,
  • der eheliche oder in den Versicherungsschein eingetragene sonstige Lebenspartner,
  • ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers/Lebenspartners,
  • die unverheirateten volljährigen Kinder unter 25 Jahren bis zur erstmaligen Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses,
  • die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Versicherungsnehmers tätigen, dort wohnhaften und im Grundbuch eingetragenen Mitinhaber sowie deren eheliche oder im Versicherungsschein genannten nichteheliche Lebenspartner und die minderjährigen Kinder dieser Personen,
  • die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Versicherungsnehmers wohnhaften Altenteiler sowie deren eheliche oder im Versicherungsschein genannten nichteheliche Lebenspartner und die minderjährigen Kinder dieser Personen,
  • die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Versicherungsnehmers tätigen und dort wohnhaften Hoferben sowie deren eheliche oder im Versicherungsschein genannten nichteheliche Lebenspartner und die minderjährigen Kinder dieser Personen,
  • die genannten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Halter der bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers und alle Personen als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge,
  • die genannten Personen in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges, das weder ihnen gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Der Versicherungsschutz

Für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter besteht der Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannten Gebäude, Gebäudeteile oder Grundstücke.

Versicherte Leistungsarten

häufig bei separaten Vertragsformen zusätzlich mit

Der Versicherungsumfang

Wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Haus- und Wohnungseigentümer
  • Ihr Mieter zahlt die Miete nicht mehr
  • Trotz Kündigung weigert sich Ihr Mieter aus der Wohnung auszuziehen
oder als Mieter
  • Sie erhalten eine ungerechtfertigte Mieterhöhung
  • Ihnen wird die Wohnung gekündigt
  • es gibt Streitigkeiten wegen der Nebenkosten
durchsetzen wollen, können Sie diese Versicherung in Anspruch nehmen.

Empfehlung

Diese Vertragsart kann für alle Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter und Vermieter empfohlen werden.

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"Guter Service. Leider nach der telefonischer Rückfrage etwas länger gedauert. Ansonsten top. Unterlagen kamen dann zügig mut der Post "