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Mit ACIO finden Sie die beste Zusatzversicherung für Brillen und Sehhilfen

Die Brillenversicherung ist eine perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse. Immer mehr Menschen benötigen eine Sehhilfe. In Zahlen ausgedrückt, sind mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland (Stand 2012) darauf angewiesen.
In unserem Vergleich finden Sie mit dem Produkt- und Qualitätsfilter eine leistungsstarke Brillenzusatzversicherung, die Ihre Anforderungen zu einem angemessenen Beitrag genau erfüllt. Hier haben Sie unter anderem die Möglichkeit, Tarife ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen oder mit zusätzlichen Leistungen für Heilpraktiker oder Hörgeräte auszuwählen.
Nutzen Sie unseren einfach zu bedienenden Vergleich für die beste Brillenversicherung. In nur zwei Minuten finden Sie zu Ihrem optimalen Tarif.

Regelmäßig eine neue Brille – mit einer Brillenversicherung

Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine neue Sehhilfe. Ändert sich die Sehschärfe oder möchten Sie ein neues, modisches Gestell? Mit einer Brillenversicherung können Sie viel Geld sparen. Rechnerisch zahlt ein 40-Jähriger in 24 Monaten beispielsweise 264 € Beitrag. In der Zeit können 300 € für eine neue Sehhilfe und zusätzlich bis zu 800 € je Hörgerät in Anspruch genommen werden.
Eine gute Brillenversicherung bietet jedoch eine Absicherung weit darüber hinaus. Sie unterstützen auch bei der gesundheitlichen Vorsorge des Versicherten, z. B. durch zusätzliche Glaukom-Untersuchungen. In unserem Vergleich sind auch Policen, die für Laser- OPs bis zu 1.500 € zahlen. Für Hörgeräte sind Zuschüssen bis zu 1.000 € je Ohr möglich. Auch die Behandlung durch Heilpraktiker kann eingeschlossen werden.
Wichtig
Besondere Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen
Unser Vergleich zeigt auch zusätzliche Leistungen für eine bessere Vorsorge an:
  • Glaukom-Untersuchungen (Grüner Star)
  • Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)
  • Tonometrie (Augeninnendruckmessung)
  • Gonioskopie (Untersuchung des Kammerwinkels)
Diese Maßnahmen unterstützen dabei, ein mögliches Erblinden zeitnah zu erkennen und eine Behandlung einzuleiten. Rechtzeitige Vorsorge kann schlimmere Folgen verhindern. Wer zwischen 34 und 50 Jahre alt ist, hat ein erhöhtes Risiko, an Altersweitsichtigkeit zu leiden. Die Sehstärke kann sich mit dem Alter verschlechtern. Hier lohnt sich der Abschluss einer Brillenversicherung besonders. Bei der Kombination aus altersbedingter Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit wird eine Gleitsichtbrille erforderlich, die schnell mehr als 900 € kosten kann.

Welche Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Brillen – Mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) im April 2017 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen in einigen Fällen wieder an den Kosten für Sehhilfen. Ein Leistungsanspruch besteht bei
  • mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit
  • mehr als vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung
Trifft keine der beiden genannten Diagnosen zu, besteht für Personen über 18 Jahren grundsätzlich kein Leistungsanspruch, ausgenommen sind nur schwere Sehbehinderungen (max. 30 % Sehschärfe).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nach wie vor einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Sehhilfen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell nur die Kosten in Höhe der geltenden Festbeträge. Dies sind pro Glas ca. 30 €. Laut dem Zentralverband für Augenoptiker sind Kosten von durchschnittlich 370 € zu erwarten. Benötigen Sie Gleitsichtgläser, kann die Rechnung weit über 900 € betragen.
Hörgeräte - Seit November 2013 gelten bei gesetzlichen Krankenkassen neue Festbeträge für Hörgeräte. Wer ein Hörgerät benötigt, wird durch die GKV mit einem Betrag von maximal 733,59 € bezuschusst. Dieser Betrag gilt für das erste Hörgerät.
Wer auf beiden Ohren Hörhilfen benötigt, erhält für das zweite Ohr 20 Prozent weniger Zuschuss. Zudem zahlt die Krankenkasse die Wartungskosten der Geräte.
Hörgeräteakustiker unterteilen die Geräte in drei Stufen, von 10 € bis 500 € (Einstiegsklasse), von ca. 500 € bis 1.200 € (Mittelklasse) und von ca. 1.200 € bis 1.800 € (Oberklasse). Zudem gibt es noch High End Geräte, die bis zu 5.000 € kosten können. Auch hier ist eine private Absicherung durchaus sinnvoll.
Das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) hat keine Auswirkungen auf die Leistungen der GKV für Hörgeräte.
Lasik Operationen - Menschen, die unter einer starken Sehschwäche leiden und zusätzlich unter einer Kontaktlinsenunverträglichkeit, haben bei gesetzlichen Krankenversicherungen keine Zuschüsse zu erwarten. Operationen, die die Sehfähigkeit mittels Augenlasern wieder herstellen, gelten als Schönheits- oder Lifestyle-Operation und werden aus diesen Gründen nicht bezuschusst.
Wer Sportarten wie Schwimmen oder Radfahren betreibt, kennt die Vorzüge und wird durch eine Kontaktlinsenunverträglichkeit bei diesen Hobbys stark eingeschränkt. In solchen Fällen kann eine Brillenversicherung helfen, die Kosten in einem annehmbaren Rahmen zu halten.

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