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Zahngesundheit

Amalgam

Aktualität der Angaben

Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der EU grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es die Zahnärztin oder der Zahnarzt wegen besonderer medizinischer Bedürfnisse für zwingend erforderlich hält. Intakte ältere Amalgamfüllungen müssen allein wegen des Verbots nicht entfernt werden. Aktuelle Informationen der KZBV.

Seit 2025 gilt eine geänderte Regelung für Zahnfüllungen: Amalgam ist in der EU grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Bei gesetzlich Versicherten werden im Seitenzahnbereich selbstadhäsive Füllungsmaterialien als Kassenleistung angeboten; für bestimmte medizinische Fälle gelten Ausnahmen. Eine höherwertige Versorgung kann Mehrkosten verursachen. Welche Versorgung im konkreten Fall geeignet und zuzahlungsfrei ist, erläutert die Zahnarztpraxis vor der Behandlung. Aktuelle Informationen der KZBV.

Das Füllmaterial besteht aus Kupfer, Zinn, Zink, Indium, Silber und Quecksilber. Amalgam wird schon seit ca. 150 Jahren von Zahnärzten eingesetzt.

Amalgam-Füllungen haben eine lange Haltbarkeit, durchschnittlich 8 bis 10 Jahre.

Die Verwendung von Amalgam steht in der Kritik, denn das Quecksilber ist giftig und kann sich aus den Füllungen lösen.  Ob Amalgam tatsächlich gesundheitsschädigend ist, konnte allerdings bislang nicht nachgewiesen werden.

Amalgam ist aus kosmetischer Sicht die schlechtere Wahl – als Alternative empfiehlt sich eine Kunststofffüllung.

alte Amalgamfüllung

alte Amalgamfüllung

präparierter Zahn nach einer Karies

Situation nach der Entfernung der alten Amalgamfüllung

Zahn mit Kunststofffüllung

Zähne wurden mit einer Kunststofffüllung verschlossen

Unterschied zwischen Amalgam und Kunststoff

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