Die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Wurzelkanalbehandlung an Zähnen im sichtbaren Bereich, wenn der Wurzelkanal vollständig aufbereitet und der Zahn somit erhalten werden kann.
Im Seitenzahnbereich werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann getragen, wenn
- eine geschlossene Zahnreihe vorliegt,
- eine einseitige Freiendsituation damit vermieden wird
- oder funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten bleibt.
Die GKV erstattet keine Kosten für Folgendes:
- Laserbehandlungen (zum Sterilisieren des Wurzelkanals)
- die Verwendung einer Lupenbrille
- den Einsatz eines Operationsmikroskops
- die maschinelle Aufbereitung des Wurzelkanals mit hochflexiblen Wurzelkanalinstrumenten
Solche modernen Behandlungsmethoden weichen von dem Grundsatz der gesetzlichen Krankenkassen (wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig) ab.
Um hier die private Zahlung dieser und anderer Behandlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine passende Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
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