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Zahngesundheit

Kosten einer Zahnfüllung

Aktualität der Angaben

Seit 2025 gilt eine geänderte Regelung für Zahnfüllungen: Amalgam ist in der EU grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Bei gesetzlich Versicherten werden im Seitenzahnbereich selbstadhäsive Füllungsmaterialien als Kassenleistung angeboten; für bestimmte medizinische Fälle gelten Ausnahmen. Eine höherwertige Versorgung kann Mehrkosten verursachen. Welche Versorgung im konkreten Fall geeignet und zuzahlungsfrei ist, erläutert die Zahnarztpraxis vor der Behandlung. Aktuelle Informationen der KZBV.

Preis- und Erstattungsangaben in diesem Beitrag sind nicht aktuell. Heutige Kosten hängen von Befund, Material, Labor, GOZ-Faktor und dem geltenden Festzuschuss ab. Lassen Sie sich vor der Behandlung einen aktuellen Heil- und Kostenplan erstellen.

Die Kosten für Amalgamfüllungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen durch einen Festkostenzuschuss erstattet. Je nach Größe der Füllung liegt dieser zwischen 25 und 46 EUR.

Für Kunststofffüllungen werden die Kosten von vielen gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet, wenn diese Defekte im Frontzahnbereich beheben sollen oder eine diagnostizierte Amalgam-Allergie vorliegt.

Für den hinteren Zahnbereich wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur der Festkostenzuschuss geleistet, der auch für Amalgamfüllungen berechnet wird. Die Differenzkosten (i. d. R. 30 bis 80 EUR) werden dem Patienten vom Zahnarzt direkt in Rechnung gestellt.

Hat dieser eine private Zahnzusatzversicherung, kann er die Rechnung  dort einreichen und bekommt die Kosten (zum großen Teil oder komplett) zurückerstattet.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festkostenzuschuss

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festkostenzuschuss.

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Ratgeber Zahnzusatzversicherung