Keramik- und Kunststoffverblendkrone – Kosten
Aktualität der Angaben
Die Zuschussangaben sind nicht aktuell. Heute deckt der Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Genannte Euro-Beträge sind ebenfalls nicht mehr aktuelle Richtwerte.
Bei einer nicht-edelmetallhaltigen Legierung beläuft sich die Höhe des Eigenanteils, nach Abzug des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, auf ca. 190 bis 510 EUR und bei einer edelmetallhaltigen Legierung auf ca. 360 bis 680 EUR (Regelversorgung, Befundklasse 1.1 oder 1.3).
Die tatsächliche Höhe richtet sich unter anderem nach der Menge des zu verwendenden Materials und der zum Zeitpunkt der Kronenversorgung bestehenden Bonusheft-Eintragung.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
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