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Zahngesundheit

Provisorische Füllungen

Aktualität der Angaben

Seit 2025 gilt eine geänderte Regelung für Zahnfüllungen: Amalgam ist in der EU grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Bei gesetzlich Versicherten werden im Seitenzahnbereich selbstadhäsive Füllungsmaterialien als Kassenleistung angeboten; für bestimmte medizinische Fälle gelten Ausnahmen. Eine höherwertige Versorgung kann Mehrkosten verursachen. Welche Versorgung im konkreten Fall geeignet und zuzahlungsfrei ist, erläutert die Zahnarztpraxis vor der Behandlung. Aktuelle Informationen der KZBV.

In manchen Fällen ist es nicht möglich, einen Zahn mit einer endgültigen Füllung zu verschließen. Gründe dafür können starkes Zahnfleischbluten während der Behandlung, nicht abgeschlossene Behandlungen (z. B. Wurzelkanalbehandlungen mit mehreren Sitzungen) oder auch Zeitmangel (z. B. bei Notfall-Behandlungen) sein.
Auch wenn ein Milchzahn von Karies befallen war, wird er häufig mit einer provisorischen Füllung versehen – besonders dann, wenn dieser in absehbarer Zeit durch einen bleibenden Zahn ersetzt wird.
Die provisorischen werden dann später (außer bei Milchzähnen) durch endgültige Füllungen oder Kronen ersetzt.

Nur für den Übergang - provisorische Füllungen

Nur für den Übergang – provisorische Füllungen.

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