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Zahngesundheit

Totalprothesen

Aktualität der Angaben

Die Zuschussangaben sind nicht aktuell. Heute deckt der Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Genannte Euro-Beträge sind ebenfalls nicht mehr aktuelle Richtwerte.

Eine Totalprothese (auch Vollprothese genannt) dient als Ersatz sämtlicher natürlicher Zähne des Ober- und/oder Unterkiefers. Durch eine solche Prothese kann die Kau-, Biss und Sprachfähigkeit sowie die Ästhetik wiederhergestellt werden. Im Volksmund werden solche Prothesen auch „Gebiss“ oder „dritte Zähne“ genannt.
Zahnärzte raten zu einer Totalprothese, wenn ein Großteil der eigenen natürlichen Zähne fehlt und dem Patienten ein fester Zahnersatz zu teuer ist. Die Herstellung einer Totalprothese erfolgt im Dentallabor. Mehr zu der Behandlung und dem Herstellungsverfahren erfahren Sie hier.
Durch den entstehenden Unterdruck saugt sich die Prothese am Gaumen fest. Im Oberkiefer kann der Totalprothese besseren Halt gegeben werden als im Unterkiefer. Bei Prothesenunfähigkeit durch Knochenschwund muss zunächst ein Knochenaufbau stattfinden.

Totalprothesen – Kosten

Die Totalprothese gilt in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen als Regelleistung. Somit werden die Durchschnittskosten (ca. 600 bis 800 EUR) zu 50 % erstattet, es sei denn, es liegt ein gut geführtes Bonusheft vor.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.

Totalprothesen

Totalprothese für den Ober- und Unterkiefer

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