Vollgusskrone
Aktualität der Angaben
Die Zuschussangaben sind nicht aktuell. Heute deckt der Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Genannte Euro-Beträge sind ebenfalls nicht mehr aktuelle Richtwerte.
Eine Vollgusskrone kann aus verschiedenen Legierungen bestehen. Die Belastbarkeit der Vollgusskrone ist außerordentlich hoch. Um die Krone befestigen zu können, muss nur wenig Zahnsubstanz abgetragen werden. Die für die Vollgusskrone notwendige Metallschicht kann sehr dünn gearbeitet werden. Diese Krone wird wegen ihrer metallenen optischen Eigenschaften oft als unästhetisch angesehen.
Alternativ zu der Herstellung im Dentallabor gibt es für festsitzenden Zahnersatz aus Keramik das CeRec-Verfahren.
Anwendungsbereich einer Vollgusskrone
Die Vollgusskrone wird sehr häufig im Seitenzahnbereich eingesetzt, was daran liegt, dass sie hier im nicht sichtbaren Bereich liegt und im Vergleich zu alternativen Versorgungsformen kostengünstig und einfach herstellbar ist.
Herstellung einer Vollgusskrone
Es können folgende Materialien verwendet werden:
- Goldlegierung (der Preis richtet sich nach dem Goldanteil)
- Nicht-Edel-Metalllegierungen (z. B. Chrom-Kobalt)
Zur Präparation von Vollgusskronen erfahren Sie hier mehr:
Behandlungsablauf
Vollgusskrone – Kosten
Da diese Versorgungsart als Standardlösung angegeben wird, dient diese Form auch als Berechnungsgrundlage für den Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch muss der Patient mit hohen Restkosten rechnen.
Bei einer nichtedelmetallhaltigen Legierung beläuft sich die Höhe des Eigenanteils dann, nach Abzug des Festkostenzuschusses, auf ca. 170 bis 210 EUR und bei einer edelmetallhaltigen Legierung auf ca. 480 bis 520 EUR (Regelversorgung, Befundklasse 1.1 oder 1.3).
Die tatsächliche Höhe richtet sich unter anderem nach der Menge des zu verwendenden Materials und der zum Zeitpunkt der Kronenversorgung bestehenden Bonusheft-Eintragung.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
Viele private Zahnzusatzversicherungen leisten sehr umfangreich für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen. Einen Vergleich der besten Versicherungen finden Sie hier.
Vollgusskrone aus einer Goldlegierung

Vollgusskrone aus einer nicht-edelmetallhaltigen Legierung
Videos zum Thema
Die Animationen veranschaulichen die Thematik, die der Artikeltext oberhalb erläutert.
Goldkrone im Seitenzahnbereich
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