Was zahlt die Krankenkasse wirklich?
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Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung für Zahn­behandlung, Zahnersatz und Kiefer­orthopädie

Wer gesetzlich krankenversichert ist, genießt einen grundlegenden Schutz. Doch gerade beim Zahnarzt merken viele Patienten erst auf dem Behandlungsstuhl, dass dieser Schutz oft nicht ausreicht, um moderne oder ästhetisch ansprechende Lösungen zu finanzieren. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist komplex. Wir bei ACIO möchten Licht ins Dunkel bringen und Ihnen genau erklären, was Ihnen zusteht – und wo Sie selbst vorsorgen müssen.
Das Prinzip der Festzuschüsse
Das Prinzip der Festzuschüsse

Klar und direkt: Die GKV zahlt feste Beträge je nach Befund, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Das Bonusheft
Das Bonusheft

Ein lückenlos geführtes Bonusheft über 5 oder 10 Jahre erhöht Ihren Festzuschuss der Kasse.

Die Lücke bei hochwertiger Versorgung
Die Lücke bei hochwertiger Versorgung

Für Implantate, Parodontose-Laserbehandlungen und moderne KFO leistet die Kasse oft gar nicht oder nur minimal.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung von ACIO
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Das Wirtschaftlichkeitsgebot: "Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich"

Dies ist der wichtigste Grundsatz der GKV (SGB V § 12). Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein, dürfen aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht – sei es für mehr Komfort, bessere Verträglichkeit, moderne Laserverfahren oder schönere Optik –, ist Privatvergnügen.

In der Praxis bedeutet das oft:

  • Amalgam statt zahnfarbener Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich.
  • Eine Metallbrücke statt eines Implantats.
  • Einfache Klammerprothesen statt fester Lösungen.
  • Schmerzhafte, mechanische Reinigung statt sanfter Laserbehandlung.

Das System der befundbezogenen Festzuschüsse

Seit 2005 zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr anteilig nach den entstandenen Kosten, sondern nach dem sogenannten Befund.
Der Zahnarzt stellt einen Befund fest (z. B. "ein fehlender Zahn im Seitenzahnbereich"). Für diesen Befund hat der Gesetzgeber eine Regelversorgung definiert (in diesem Fall eine Brücke aus Nicht-Edelmetall).
Die Kasse zahlt für diese Regelversorgung einen Festzuschuss von ca. 60 %.
Wichtig zu verstehen: Es ist völlig egal, ob Sie sich tatsächlich für die einfache Brücke entscheiden oder für ein hochwertiges Implantat. Die Kasse zahlt nur den Festzuschuss für die Brücke. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten des Implantats tragen Sie zu 100 % selbst.

Das Bonusheft: Treue zahlt sich (ein bisschen) aus

Das Bonusheft ist eines der wenigen Instrumente, mit denen Sie Ihren Festzuschuss steigern können. Wenn Sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können (Einmal jährlich ab 18 Jahren, halbjährlich bei Kindern und Jugendlichen), erhöht sich der Festzuschuss der Kasse:
  • Ohne Bonusheft: 60 % der Kosten der Regelversorgung.
  • 5 Jahre lückenlos: Erhöhung auf 70 %.
  • 10 Jahre lückenlos: Erhöhung auf 75 %.
Doch Vorsicht: 75 % Zuschuss klingt viel, bezieht sich aber nur auf die günstige Regelversorgung. Kostet eine Regelversorgung 1.000 EUR und ein Implantat 3.000 EUR, zahlt die Kasse im besten Fall 750 EUR. Ihr Eigenanteil liegt dann immer noch bei 2.250 EUR.

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Wo die GKV kaum oder gar nicht leistet

Es gibt Bereiche in der modernen Zahnmedizin, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen kaum abgebildet sind. Hier entstehen die höchsten Eigenanteile für Patienten:

1. Implantate

Implantate gelten nicht als Regelversorgung. Sie sind eine reine Privatleistung. Die Kasse zahlt lediglich den Zuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird (die sogenannte Suprakonstruktion), oder den Zuschuss, der für eine alternative Brücke angefallen wäre. Die Kosten für das Setzen des Implantats, das Material und den Knochenaufbau tragen Sie allein.

2. Hochwertige Füllungen und Inlays

Im Seitenzahnbereich ist Amalgam oft noch Standard oder einfache Zementfüllungen. Wünschen Sie sich hochwertige Kunststofffüllungen (Komposit) in Mehrschichttechnik oder langlebige Gold- bzw. Keramik-Inlays, zahlt die Kasse nur den Betrag, den die einfache Füllung gekostet hätte (oft ca. 30–50 EUR). Den Rest zahlen Sie.

3. Parodontose (Parodontitis-Behandlung)

Die Behandlung der Parodontitis wird von der GKV nur übernommen, wenn die Zahnfleischtaschen eine gewisse Tiefe erreicht haben (in der Regel ab 3,5 mm) und der Patient "mitarbeitet".
Die Lücken im Schutz sind hier jedoch groß:
  • Vorbehandlung: Die professionelle Zahnreinigung (PZR), die oft Voraussetzung für den Therapiebeginn ist, wird meist nur bezuschusst, selten voll übernommen.
  • Diagnostik: Moderne DNA-Tests zur Bestimmung der Bakterienlast, um Antibiotika gezielt einzusetzen, sind Privatleistungen.
  • Therapie: Sanfte Verfahren wie Laserbehandlungen oder die vektorunterstützte Therapie zur Desinfektion der Taschen zahlt die Kasse nicht. Sie müssen diese schonenden Methoden selbst bezahlen.
  • Nachsorge: Die wichtige, regelmäßige Erhaltungs-Reinigung nach der Therapie ist oft ebenfalls keine Kassenleistung.

4. Kieferorthopädie (KFO)

Hier unterscheidet der Gesetzgeber streng nach Alter und Schweregrad (KIG – Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1 bis 5).
  • Bei Kindern: Die Kasse zahlt erst ab KIG 3 (ausgeprägte Fehlstellung). Leichtere Fehlstellungen (KIG 1-2), die aus ästhetischen Gründen korrigiert werden sollen, müssen Eltern komplett selbst zahlen. Aber auch bei Kassen-Fällen (KIG 3-5) lauern Kosten: Wollen Sie für Ihr Kind moderne, weniger sichtbare Brackets, elastische Bögen (die die Behandlungsdauer verkürzen) oder einen festen Retainer nach der Spange? Diese "Mehrleistungen" sind privat zu zahlen und können schnell mehrere tausend Euro betragen.
  • 'Bei Erwachsenen': Kieferorthopädische Behandlungen werden für Erwachsene von der GKV fast nie übernommen. Eine Ausnahme bilden nur schwerste Kieferanomalien, die kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch behandelt werden müssen. Wer als Erwachsener gerade Zähne möchte, ist Selbstzahler.

5. Wurzelbehandlungen (Endodontie)

Eine Wurzelbehandlung wird von der GKV nur übernommen, wenn der Zahn als "erhaltungswürdig" eingestuft wird. Moderne Techniken, die die Erfolgsaussichten massiv erhöhen (wie OP-Mikroskop, elektrometrische Längenmessung oder thermoplastische Füllungen), sind Privatleistungen.
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Warum eine Zusatzversicherung sinnvoll ist

Die Lücke zwischen dem, was medizinisch möglich und ästhetisch gewünscht ist, und dem, was die Kasse zahlt, wird immer größer – egal ob bei Zahnersatz, Zahnfleischerkrankungen oder Zahnfehlstellungen.
Mit über 25 Jahren Erfahrung und mehr als 100.000 zufriedenen Kunden wissen wir bei ACIO genau, worauf es ankommt. Unsere Top-Beratungsqualität, bestätigt durch 4,8 von 5 Punkten bei eKomi, hilft Ihnen, sich im Tarifdschungel zurechtzufinden.
Unser Tipp: Nutzen Sie unsere intelligenten und benutzerfreundlichen Online-Vergleichsrechner. Hier können Sie:
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Verlassen Sie sich nicht allein auf den Basisschutz. Sichern Sie sich die Behandlung, die Sie sich wünschen.
Viele weitere umfangreiche Informationen zur Zahnzusatz­versicherung gibt es in unserem großen Ratgeber zur Zahnzusatz­versicherung.
Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Zahnzusatzversicherung.
Thomas Hofstetter

Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.